Wuppertal hat seit Freitag (16.01.2009) auch HSDPA in O2 Netz, war selber angenehm überrascht über das plötzliche "H" im Display.
Beiträge von hgd.2000
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Exakt die gleichen probleme hatte ich auch mit 1&1. Immerhin hat man mir die Weihnachtsgeld-Aktion (150€), wie bei anderen Neuverträgen auch versprochen. Bin mal auf die erste Rechnung des neues Vertrages gespannt, ob es tatsächlich berücksichtigt wurde.
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Best Pic?
hat das C702 eigentlich die BestPic Funktion, so wie beispielsweise das K800?
Im Simulator von SE ist es mit integriert, in meinem C702 finde ich "nur" die Serienbildfunktion in max. VGA-Qualität, die best Pic aber nicht ersetzen kann.
Dürfen vielleicht andere Einstellung nicht aktiviert sein, damit BestPic genutzt werden kann.
P.S. In diesem Thread wurde schonmal die Frage gestellt, aber nicht abschließend beantwortet. -
Danke für den Tipp!
geht tatsächlich schon besser, kommt zwar nicht an das Touchpad von meinem SE M600 heran, aber schon brauchbar.
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bei Xonio habe ich gerade einen Artikel gelesen, wie man über die Registry die Tochscreen Sensibilität erhöhen kann
Link: http://www.xonio.com/bildergal…GSM-Galerie_31187240.html
Mit dem programm für Windows (Vista) Mobile Registry Editor habe ich versucht den entsprechenden Wert hoch zu setzen.
Leider bekomme ich nur die Info, dass der Zugriff verweigert wird.Weiß jemand Rat?
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Für das Firmware Update braucht Du Windows
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und natürlich das P1i auch von SonyEricsson, sowie eine WinMobile-Phones von HTC
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da fällt mir zum Beispiel das SE M600i ein.
Hat eine vollwertige Tastatur und bestens für E-Mail geeignet. Dank Opera-Browser lassen sich auch Internetseiten gut ansurfen.
Kostenpunkt: ca. 110€ bei ebay, neu ca. 170€
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meines Wissens kannst Du den Vertrag an Deinem neuen Wohnort weiter Nutzen, evt. Musst Du einen Obolus für die Bearbeitung der Ummeldung bezahlen
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Ich habe hier zu eine etwas andere Meinung als die Vorredner:
Ein Vertrag über die Home-Option ist meiner Meinung nach nicht zustande gekommen, weil DU (oder deine Mutter) hätte zustimmen müssen. Eine Zustimmung durch Schweigen ist meiner Ansicht nach keine Zustimmung. Vielleicht läßt sich sogar noch beweisen (EVN), dass die Home Funktion nicht von deiner Mutter genutzt wurde.
Die Verjährung ist doch nach Deutschen Recht 2 Jahre zum Jahresende. Daher müssten Deine Forderungen berechtigt sein.Ob mein Halbwissen zu diesem Thema wirklich der Rechtsprechung entspricht kann ich nicht sagen.