Hi!
In den Paragraphen 312d BGB, 355 BGB und 357 BGB steht fast alles wesentliche drin.
Kurz gesagt: 14 Tage Frist zur Rückgabe ohne Gründe, zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Zum Thema Versandkosten siehe folgendes:
ZitatTrägt der Händler auch die Hinsendekosten, wenn der Verbraucher vom Widerrufsrecht oder Rückgaberecht Gebrauch macht?
Beim Rückgaberecht trägt der Verkäufer immer die Rücksendekosten, nur beim Widerrufsrecht kann er in seinen Geschäftsbedingungen (bzw. in der Belehrung) diese Kosten bei Bestellwerten unter 40 Euro dem Käufer auferlegen. Die Hinsendekosten trägt grundsätzlich immer der Käufer. Dies dürfte jedenfalls bei den üblichen Kosten der Fall sein. Das Gesetz (§ 357 Abs. 1 BGB) verweist auf die Rücktrittsvorschriften in § 346 ff. BGB. Danach ist das zurückzugewähren, was der jeweilige Vertragspartner empfangen hat. Eine Versandkostenpauschale ist jedoch meist verbraucht durch die Hinsendung. Da muss dann der Kunde Wertersatz leisten. Etwas anders dürfte der Fall jedoch aussehen, wenn - wie jetzt häufiger - anteilige Warenkosten in überhöhten Versandkostenpauschalen versteckt werden. Hierzu gibt es aber noch keine Urteile.
(Quelle)
Edit: Mal wieder zu langsam...