Beiträge von juwies

    Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Da sollte man Nägel mit Köpfen machen. Jetzt ist noch viel Arbeit, und am 26.10. wirst Du gnadenlos abserviert, und kannst zusehen, wie Du den nächsten Winter überstehst.
    Ich würde bei dem neuen Job zusagen (wenn er sicherer als der jetzige ist) und dann beim alten Arbeitgeber fristlos kündigen! Wenn der bisherige Chef davon nichts wissen will, würde ich die Kündigung noch mit einem Krankenschein "unterstreichen", so das er froh sein wird, Dich schnell loszuwerden!
    Ob das so einfach funktioniert, kann ich natürlich nicht garantieren, aber sicher melden sich noch andere User, die sich mit der Rechtslage genau auskennen!;)


    Nee, *Hirschi*,
    so einfach funktioniert es nicht. Ganz im Gegenteil, denn eine fristlose bzw. außerordentliche Kündigung ist nur dann möglich, wenn "Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zum vereinbarten Beendigungstermin nicht mehr zugemutet werden kann".
    So steht's im BGB und - meine Meinung - Recht muss Recht bleiben.


    Außerdem kann so ein Verhalten auch massig Probleme bringen, denn die Firma kann Schadensersatz geltend machen, wenn vertragswidriges Verhalten bspw. zu Lieferverzug führt.


    Und hast Du schon mal daran gedacht, dass ein "unterstreichen" mit einem Krankenschein auch eine Verärgerung hervor rufen kann, die sich in einem Arbeitszeugnis verklausuliert als befriedigend statt gut oder sehr gut manifestiert?


    Ich empfehle immer, erst Hirn einschalten vor dem Handeln!:D

    Re: Arbeitszeitvertrag & Kündigung...Probleme & Fragen dazu



    Auch bei Zeitverträgen gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen,wennn nicht im Vertrag andere vereinbart sind.
    Und die gesetzliche Frist beträgt 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.


    Ich gehe jetzt mal davon aus, dass es keine besonderen vertraglichen Vereinbarungen gibt, ergo kannst Du frühestens zum 28. Februar 2003 kündigen.


    Eine Ausnahme davon gibt es, nämlich wenn eine Probezeit von längstens 6 Monaten vereinbart wurde und diese noch nicht beendet ist. Innerhalb dieser Probezeit könntest Du mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.


    Ansonsten gibt es nur die Möglichkeit, mit dem Boss über einen schnelleren Austritt zu reden, nach dem Motto: Feste Stelle in Aussicht, muss auch an meine Zukunft denken. Vielleicht geht er darauf ein oder er bietet Dir ab sofort einen unbefristeten Vertrag an, wenn er Dich unbedingt behalten will.

    Wenn *googeln* nichts bringt, hilft meist dieser Klick: MetaGer :top:


    http://focus.msn.de/D/DB/DBC/dbc.htm


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    Und wenn das auch noch nicht reicht, beim Buchhandel gibt es jede Menge gute Literatur (auch als Taschenbuch) zu Bewerbung, Vorstellungsgespräch und Vertrag. In größeren Bahnhöfen sogar Samstags und Sonntags bis 21:00h, wenn es eilt!
    Kostet halt 'was, aber manchmal muss man auch etwas investieren, um zu profitieren.

    Highscreen,


    besch***situation und dann gibt es auch –fast- keine Möglichkeit, dagegen anzugehen. Denn das Kündigungschutzgesetz greift nicht bei weniger als 6 Beschäftigten (und bei einer Beschäftigungszeit von weniger als 6 Monaten), auch ein fehlerbehaftetes Kündigungsschreiben ist unerheblich. Aber "dröseln" wir das Ganze doch mal auf.


    Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenerklärung, die mit ihrem Zugang wirksam wird – und dies war bei Dir durch Übergabe der Fall. Eine falsche Adresse oder ein falscher Beschäftigungszeitraum spielt keine Rolle, nicht mal das Wort "Kündigung" muss enthalten sein.


    Wichtig ist, dass der Erklärende (also einer Deiner beiden Chefs) durch einseitige Ausübung seines Gestaltungsrechtes zweifelsfrei hat erkennen lassen, dass er das Arbeitsverhältnis beenden will.


    Eine außerordentliche (bzw. fristlose) Kündigung war es auch nicht, sondern eine ordentliche und die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist wurde eingehalten; Du nennst ja selbst den 25. Februar als letzten Arbeitstag.


    Ergo gibt es meines Erachtens nur ein Punkt, an dem ein guter Anwalt (am Besten einer, der sich Fachanwalt für Arbeitsrecht nennen darf) einhaken kann: Bei der Begründung der Kündigung sowie der zeitgleichen Kündigung Deines Kollegen, die dann bereits am Folgetag wieder zurück genommen wurde - weil es wirtschaftlich wohl doch nicht so schlecht ist.


    Hier dürfte dann evtl. das BGB einen Ansatz bieten, wegen Verstoß einer Kündigung "gegen die guten Sitten" oder "gegen Treu und Glauben". Da dies in der Praxis wohl nicht so häufig ist, sollte das ein Anwalt beurteilen.

    Im Übrigen ist Klage beim Arbeitsgericht innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung zu erheben, die Gerichtsgebühren sind erstinstanzlich minimal, die Kosten (bspw. Anwalt) hat jede Partei selbst zu tragen. Ich hoffe, Du hast eine Rechtsschutzversicherung und findest einen guten Anwalt.


    Deinem Kollegen gegenüber wäre ich an Deiner Stelle vorsichtig mit Aussagen, was Dein weiteres Vorgehen anbelangt. Aber es legitim zu versuchen, weitere Informationen zu der Geschichte aus ihm "heraus zu kitzeln".


    Viel Glück und alles Gute.

    DeXTRa, dvd,
    danke für die Nachhilfe in Sachen Einstein-Zitat (konnte ja auch nur von einem außerordentliche klugen Menschen stammen), wird in meiner privaten Zitatensammlung vermerkt.


    PS:
    Um Missverständnisse zu vermeiden, mein Posting bezog sich natürlich nicht auf User Georgy Bush.


    :D

    Zu Bush fallen mir im Moment nur 2 Zitate ein:


    Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
    Bertrand Russell (1872-1970), Philosoph und Literatur-Nobelpreisträger


    Zwei Dinge, sagt man, sind unendlich: Das Universum und die Dummheit des Menschen.
    Aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher!
    Unbekannt

    Aus der Sicht eines Newbies:


    Auch wenn ich laut Forum-Regeln offiziell keiner mehr bin - bei den hier im Thread versammelten und postenden Profis und Gurus bin ich eben doch noch einer. Und sich als solcher fühlender, habe ich die gesamte Diskussion hier aufmerksam verfolgt und finde das Ergebnis (Jochen: Die allergrößte Zahl der Newbies braucht keine Patenschaft. Es sind nur die wenigen, die negativ auffallen und ein schlechtes, aber falsches und verzerrtes Licht auf Newbies werfen. / Carsten: "Ich halte die Idee nicht grundsätzlich für schlecht, jedoch im Detail für nicht durchführbar.") sehr in Ordnung.


    Vor meiner Anmeldung bei TT hatte ich z.B. bereits einige Zeit mitgelesen, mir die Regularien angeschaut und so mehr als nur einen oberflächlichen Eindruck gewonnen. Und bei meinen ersten 2 oder 3 Fragen bzw. Beiträgen hat sich jeweils ein kurzzeitiger, netter PN-Kontakt ergeben. Dies auch ohne Paten/Tutor und wohl nach dem Motto "Diesem Newbie helfen wir gerne" oder auch: "Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es zurück".


    Vielen Neuen wird es wie mir gehen: Voll geschäftsfähig, wahlberechtigt, mit PC, Handy, Kfz, Kreditkarte etc. etc. ausgestattet, des Lesens und Schreibens mächtig und in der Lage, sich etwas anzueignen oder sich Freunde und Helfer selbst zu suchen. Und es wird auch immer Neue geben, die (wie es Krähe eingangs formulierte) gedankenlos posten und Regeln missachten.


    Mag sein, dass sich Neue anfänglich öfter "daneben" benehmen. Die, die dies aus Unkenntnis tun, lernen meist sehr schnell aus ihren Fehlern und nehmen einen wohl gemeinten und wohl formulierten Rat eines "Alten" gerne an. Den anderen, vorschnell und vorlaut postenden, hey ich weiss was besser und voll krass geil - Typen ist nach meiner Auffassung auch mit einem Paten nicht zu helfen.


    Und was heißt eigentlich "daneben benehmen" und wer setzt Maßstäbe und Grenzen? Drohte nicht auch dieser Thread zwischenzeitlich aus dem Ruder zu laufen? Waren dies etwa Newbies, die sich (so mein Eindruck) einige Beiträge lang gewaltig angegiftet haben? Und wie ist dies wieder in die Reihe gekommen?


    In soweit ist TT auch ein Spiegelbild unserer Gesellschaft und diese Gemeinschaft insgesamt kann und muss bei Fehlentwicklungen situationsgerecht gegen steuern. Manchmal durch ignorieren von Beiträgen, manchmal mit Toleranz, mal mit einem Hinweis, einer Warnung, einem Schloss oder gar mit einer Sperre.


    Gerne schließe ich mich der Meinung von DrSchwob an: Ich unterstütze die Entscheidung der "Leitungsriege" voll und ganz, aber nur, weil es einfach keine Lösung für dieses "Problemkind einige wenige Störenfriede" gibt. Oder halt, es gibt eine: weiter so wie bisher.

    Noch bis zum 31.01.2003 kann man per Mausklick mit entscheiden bei der vom Lehrstuhl Marketing an der Uni Hohenheim durchgeführten Aktion "Marketingflop des Jahres 2002" (einer Art Anti-Oscar der Werbebranche, wie [URL=http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/0,1518,229889,00.html]SPIEGEL ONLINE[/URL] berichtet).


    "Sieger" 2001 war übrigens Quam. Und für 2002 sind unter den 10 nominierten Unternehmen auch Vodafone (bereits 2001 nominiert) und T-Mobile zu finden.


    Hier geht es zur Wahl: Marketingflop 2002

    Gehört wohl eher in "Umfragen", aber wenn's Dir wichtig ist:
    Ich - D1
    Sie - o2
    Beide mit Vertrag und die Kosten ihrer Telefonie sind ihr egal - wird halt von meinem Konto abgebucht.:D
    (Wenn ich dann manchmal nach Rechnungseingang grummle "Bitte kürzer fassen", lächelt sie mich an, sagt "Ach Schatz" und ich schmelz dahin!)