Beiträge von juwies

    Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*

    Im Prinzip lese ich gern "tolle Wörter", aber allem Anschein nach, vertrittst Du eher die Seite der Arbeitgeber. Wenn man an einen guten und vor allem unbefristeten Job kommen kann, sollten einem alle, auch nicht ganz legale, Mittel recht sein!


    P.S.: Das Zitieren muss ich noch üben!:D


    Ich bin kein Arbeitgeber und vertrete (als Angestellter) auch nicht deren Seite.


    Allem Anschein nach vertrittst Du aber die Seite Legal, illegal, sch***egal. Zumindest so lange, bis Dich mal einer anschmiert.


    PS: Als (Junior-)Profi solltest Du das Zitieren inzwischen können oder so lange üben, bis es richtig ist.:flop:

    Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*

    juwies: Den letzten Satz überlese ich mal, auf solche hohlen Sprüche kann ich gut verzichten (daran ändert auch der Smilie nichts)!
    Trotz verklausulieren und manifestieren (tolle Wörter!:top: ) würde ich es auf diese Art versuchen! Ich hatte mich falsch ausgedrückt. Man sollte natürlich versuchen, sich fristlos kündigen zu lassen ! Wenn jemand krank wird, wird es kaum möglich sein, diesen Mitarbeiter auf Schadenersatz oder sonstiges zu verklagen. Ausserdem wird sich bei der derzeitigen Wirtschaftslage jeder Chef gut überlegen, ob es sich lohnt, für einen solchen "Schauspieler", der sowieso abhauen will, noch weiter Lohn zu zahlen. Und auf das Arbeitszeugnis kann man getrost schei...., wenn man den neuen, unbefristeten Vertrag in der Tasche hat. Sicherlich wäre es ratsam, den neuen Arbeitgeber diesbezüglich zu kontaktieren. Evtl. hat er sogar gute Tricks in der Schublade, wie man aus solchen "Knebelverträgen" möglichst glimpflich herauskommt und auf diese Art und Weise möglichst schnell an seinen neuen Mitarbeiter kommt!?


    Schspielern, krank feiern, aufs Arbeitszeugnis schei..., tricksen


    In diesem Thread ging es um einen befristet abgeschlossenen Arbeitsvertrag, den nun eine vertragsschließende Partei vorzeitig beenden will, was die zweite ablehnt.


    Yox will raus aus dem Vertrag, da er woanders sofort einen unbefristeten Job haben könnte. Sein Chef will ihn nicht gehen lassen, um nicht eine weitere Vertretung für die Vertretung eines ausgefallenen Mitarbeiters einarbeiten zu müssen (und vielleicht auch, weil yox seinen Job gut macht). Und wenn bei dieser Konstellation eine Partei nicht will, dann geht's halt nicht. Punkt.


    Was wäre - nur rhetorisch gefragt - wenn der Mitarbeiter morgen zurück kommt den yox jetzt vertritt, er keine Stelle in Aussicht hätte und sein Chef ihn trotz gültigem Vertrag fristlos vor die Tür setzen würde?


    Wer meint, auf ein Arbeitszeugnis verzichten oder ein schlechtes in Kauf nehmen zu können, nur weil man jetzt einen "neuen unbefristeten Vertrag in der Tasche hat", der sollte auch daran denken, dass dieser neue unbefristete Vertrag in den ersten 6 Monaten ohne Kündigungsschutz sehr schnell enden kann. Und dann wird's schon etwas schwieriger mit der Jobsuche, arbeitslos mit schlechtem Zeugnis.


    Und den Arbeitgeber möchte ich gerne kennen lernen, der für einen künftigen Mitarbeiter Tricks parat hat, um einen rechtsgültigen, keinen "Knebel"- Vertrag zu brechen. Eher denkt der neue Chef daran, ob und wann sein künftiger Mitarbeiter vielleicht auch bei ihm vertragsbrüchig werden könnte.


    Ein schlechter Vergleich - aber besser als gar keiner: Ist es ein Knebelvertrag, wenn man für 2 Jahre einen Mobilfunkvertrag unterschreibt, nur um günstig an ein neues Handy zu kommen?




    Auf irgendwelche smilies habe ich bewusst verzichtet und sorry, falls mir wieder "tolle Wörter" durch die Tastatur gerutscht sind.

    Zitat

    Original geschrieben von DrSchwob


    ... ich hab da was verwechselt. Ist denn Glycerin als Zusatz wirklich erlaubt? ...


    Wenn ich das von der letzten Weinprobe noch richtig in Erinnerung* habe, entsteht Glycerin beim Vergärungsprozess, wenn Weinhefe beigesetzt wurde. Also ein "gewollt natürlicher" Vorgang, da so der Wein vollmundiger werden soll.


    *Vorbehalt erforderlich wg. übermäßigem Genuss köstlicher Weine




    Aber zurück zur Schlierenbildung. Ist es möglich, dass die Weinbergschecken posthum ..... ?
    Igitt igitt! :D

    Zitat

    Original geschrieben von Hase30


    Ich kann diese Hass sowieso nicht verstehen.
    10 Km weiter geht es bei uns schon ins Badische.


    Naja, kleine Dispute gibt es vielleicht noch, wie Gelbfüssler, oder von der anderen Seite Schwabenseggel.
    Aber im Endeffekt sind wir die Jüngere Generation Reifer, und wissen das, das nichts bringt.



    Nix für ungut Hase30,
    das ist kein Hass, sondern bei uns Badensern (auch vielen jungen) ein genetisch bedingter Reflex.


    Der smilie :D sowie *tiefduck...* sollte eigentlich für Klarheit sorgen, habe ich mich wohl geirrt.

    Re: In der Schweiz als Person aus Deutschland ein Konto eröffen (Nummernkonto).?


    Zitat

    Original geschrieben von indiana1212
    ...ch würde gerne wissen, ob es möglich ist, als Deutscher in der Schweiz ein sog. Nummernkonto zu eröffnen und ob das anonym geschehen kann oder ob (was eigentlich logisch ist) man sich dafür legitimieren muss. ...


    Um es mit EMIL (Steinberger) zu sagen - "Jetzt mache ich auch mal einen Gäääg":


    Die einzige Legitimation die man in der Schweiz für ein Nummernkonto braucht, ist Geld. Und zwar viiiel !


    Wieviel genau, ist mir nicht bekannt, aber ausweisen musst Du Dich schon bei einer Kontoeröffnung. Deine persönlichen Daten allerdings werden durch durch das strenge Schweize Bankgeheimnis vor dem Zugriff des deutschen Fiskus geschützt. Auch der Beschluss der EU-Finanzminister hilft in der Schweiz nicht.


    Und nimm ja keine Kontobelege mit zurück über die Grenze nach D, da hat's schon manchen erwischt. :D

    Re: Smilie:Wer erstellt mir ein paar für meine Homepage



    An mich gibt es sicher weder im voraus noch im nachhinein kein "Riesendankeschön", denn als Badenser kann ich mir folgenden Hinweis auf die einseitige Schwoabe-Werbung der Stuttgarter Landesregierung (anlässlich 50 Jahre Baden-Württemberg im Jubi-Jahr 2002) nicht verkneifen:


    Mer kennet alles, außer Hochdeutsch.


    Habe ich wohl doch Recht mit dem, was ich in irgendeinem anderen Thread schon mal gepostet habe:
    Mer kennet nix, außer schwäbisch. :D


    *tiefduckundganzschnellweg*


    PS. Nur Badener dürfen sich Badenser nennen!


    Nach dem ersten Posting im Thread bin ich davon ausgegangen, dass in Deinem befristeten Vertrag eine Kündigung vor Ende der Befristung zulässig bzw. vereinbart war und keine individuellen, vom Gesetz oder einem Tarifvertrag abweichenden, Fristen geregelt wurden.


    Nun sieht es so aus, dass Dein Vertrag eine Zweckbefristung oder eine genau definierte Zeitbefristung enthält, bei der eine Vertragskündigung vor Zweckerreichung oder Zeiterreichung ausgeschlossen ist - und zwar für Dich und Deinen Arbeitgeber.


    Wenn nun diese Zweck-/Zeitbefristung zutrifft und eine Kündigung vor Ablauf ausgeschlossen ist, müssen wir uns jetzt mal noch die Vorschriften des TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge, gültig seit 01.01.2001) genauer ansehen.


    Danach stellt die Zeitbefristung den Grundfall der Befristungsabreden dar. Eine reine Zeitbefristung liegt vor, wenn sich unmittelbar aus einer getroffenen vereinbarung ergibt, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis enden soll (zum Beispiel: Das Arbeitsverhältnis beginnt am xx.xx.xxxx. Es wird befristet abgeschlossen und endet mit Ablauf des xx.xx.xxxx, ohne dass es einer Kündigung bedarf).


    Um eine Zweckbefristung handelt es sich, wenn der Beendigungstermin nicht durch Zeitablauf bestimmt ist, sondern sich aus Art, Zweck oder Beschaffenheit der zu erbringenden Arbeitsleitung ergibt (zum Beispiel: Der Mitarbeiter X ist arbeitsunfähig krank und die Dauer ist nicht absehbar. Dieser Vertrag wird bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit des X geschlossen).


    Und dann gibt es noch die Kombination dieser beiden Vertragsformen, die rechtlich möglich ist und - wenn ich Dich richtigt verstanden haben - in Deinem speziellen Fall zutritt (Beispiel: Mit YOX wird vereinbart, dass er bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit von X, längstens aber bis zum xx.xx.xxxx/26.10.2003 eingestellt wird).


    In diesem letztgenannten Beispiel ist es nicht nur vorstellbar sondern auch, aus Arbeitgebersicht, sinnvoll, dass dann eine vorzeitige Kündigung eines Vertrages ausgeschlossen ist. Dieser Ausschluss muss nicht explizit vereinbart sein, es reicht, wenn nur dieses Textbeispiel im Vertrag steht.


    Trifft dies so zu, ist (soweit ich das ohne Kenntnis des genauen Vertragstextes beurteilen kann) tatsächlich eine ordentliche Kündigung für beide Vertragparteien vor Ablauf der Frist nicht möglich. Nur eine außerordentliche Kündigung wäre dann noch machbar, wenn (wie bereits gepostet) "Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zum vereinbarten Beendigungstermin nicht mehr zugemutet werden kann".


    yox, haben wir nun alles oder gibt es noch ein paar wichtige Vertragsdetails?

    Zitat

    Original geschrieben von m.mumm
    ich würde mal bei der Verdi nachfragen...
    einfach mal ne mail hinschreiben und dann mal gucken!
    oder bei der gewerkschaft, der deiner branche entsprechend ist!


    :confused: Meinst Du, die nennen dann andere, als die bereits genannten gesetzlichen Kündigungsfristen? :confused:


    Man muss aber nicht mal "ne mail hinschreiben und dann mal gucken". Der download einer PDF-Broschüre vom Bumdesministerium für Arbeit tut es auch. Ist zwar noch mit Bild vom Ex-Minister Riester, nichtsdestotrotz weiterhin gültig:


    http://www.bma.de/download/broschueren/a163.pdf


    Und wem das zu ausführlich ist, hier noch eine Kurzfassung von JobWare.de

    Eine Woche ist viel zu wenig! Aber wenn's nicht anders geht, dann würde ich bei nur 1 Woche Urlaub Kreta den Vorzug geben.


    Mein Tipp: Nur den Flug buchen, vor Ort einen Mietwagen nehmen und auf eigene Faust die Insel erkunden. Hotels und Pensionen haben im Juni noch ausreichend freie Zimmer. Und da jeder für sich selbst definiert, was und wo es schön ist, will ich keine Region/Ort/Strand posten.
    Denn es ist überall schön, kulturell interessant - und dann wäre da noch das Essen und der Wein und und und ... :top:



    Verdammt, wann wird es endlich Sommer und ich kann in Urlaub? :(