Beiträge von knocker

    @ Dauerposter: Soweit die Theorie. :)


    Wenn dies aber so eindeutig wäre, warum streitet sich dann immer noch die Rechtssprechung bezüglich § 357(2)? Warum gibt es dann noch keine übergreifende Entscheidung dazu?


    Solange also weiterhin über den genauen Wortlaut gestritten wird, kann der Händler unterhalb 40 Euro Artikelwert (ausgenommen Defekt etc.) die Versandkosten dem Verbraucher auferlegen.
    Und Amazon tut dies, wie so viele andere Händler.


    Die 3,50 Euro für das Rücksendeetikett sind dabei noch günstig, wenn man bedenkt, dass ein versichertes Paket mit DHL deutlich teurer ist.


    Und die Theorie ist hier im Thread auch eher uninteressant (nichts gegen Dich). Gefragt wurde, wie das mit den Portokosten gehandhabt wird. Und da muss man es nun mal so sagen wie es ist. Und es wird hier kaum jemand dagegen klagen. Und wenn doch, dann ist derjenige einer unter vielen und muss geduldig sein ;)

    Zitat

    Original geschrieben von tertldd
    Das kann ja möglich sein,allerdings habe auch ich noch nie Rückporto berechnet bekommen.


    Das mag sein, aber das macht Deine Aussage trotzdem nicht richtiger. ;)


    Zitat

    Mittlerweile scheint es so zu sein,das man bei Nutzung des sogenannten Rücksendezentrums nur noch vorfrankierte Versandscheine ausdrucken kann.


    Nein, aber zu 90% schon. Ausnahmen sind größere Artikel sowie oft Artikel aus den Kategorien "Bekleidung und Schuhe". Hier wird das ausgelegte Rückporto aber generell erstattet.

    Zitat

    Original geschrieben von Nokiacommi
    Darum bin ich Prime Kunde und habe noch nie für irgendwas eine Rückporto bezahlt.


    Das hat nichts mit dem Prime-Status zu tun ;)

    Zitat

    Original geschrieben von tertldd
    Du kannst alles in einem Paket zurückschicken,solltest dafür aber das Rücksendezentrum auf der Amazon-Webseite nutzen.
    Die RMA-Scheine dem Paket beilegen.
    Du kannst auch vorfrankierte Paketscheine ausdrucken,damit kosten auch Kleinrücksendungen nichts.


    Das ist so leider nicht richtig.
    Bei Nutzung des vorfrankierten Rücksendeetiketts berechnet Amazon bei Artikeln unterhalb von 40 Euro und Einsendung innerhalb von 14 Tagen pauschal 3,50 Euro, wenn es sich nicht um einen defekten Artikel handelt und der Kunde beispielsweise keinen Grund angibt oder "gefällt mir nicht mehr. Ausschlaggebend ist hier der Artikelwert, nicht der Gesamtwert der zurückgesendeten Artikel. Ob dies richtig ist,d arüber streiten die Gelehrten (und wurde hier auch schon zur Genüge durchgekaut...), aber solange § 357(2) BGB nicht eindeutig ist, ist das auch in Ordnung so.


    Alles andere ist Kulanz seitens Amazon. Oft wird das Porto trotzdem erstattet, aber darauf sollte man sich nicht berufen, denn es besteht keine Pflicht zur Erstattung in den o.g. Fällen.


    Das kann man übrigens auch auf der Hilfe-Seite von Amazon nachlesen - Klick .


    Obige Aussage ist so pauschal also falsch ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Wenn sich die Beschreibung mit dem tatsächlichen Zustand beisst,


    a) widerrufen (nach vorheriger "Androhung"), oder
    b) Sachmängelrechte ausüben (u.a. Nachlieferung eines mangelfreien Geräts verlangen, ggf. bei Nichtnachkommen Minderung des Kaufpreises erklären).


    a) richtig, zurückschicken, dann gibt's die Gutschrift über den Warenwert.
    b) Warehouse Deals sind in Ihrer Beschaffenheit einzigartig, denn es handelt sich um Gebrauchtware. Demzufolge gibt es hier auch keine Nachlieferung, denn es gibt dieses Produkt in diesem Zustand kein zweites Mal (auch bei einem Artikel, der z.B. 2x im Zustand "Gebraucht-Gut" vorhanden ist, gibt es Unterschiede im jeweiligen Zustand...).


    Die Sachmängelhaftung ist davon natürlich unberührt.


    Minderung des Kaufpreises im Rahmen der Sachmängelhaftung? Die Theorie ist in der Praxis wohl kaum umsetzbar bzw. lohnenswert..


    Preisnachlass im Rahmen der Widerrufsfrist: Tja, das ist in der Tat ein schwieriges Thema. Hier kommt es immer auf den genauen Sachverhalt an und sicher ist dies auch vom jeweiligen Bearbeiter abhängig.

    Zitat

    Original geschrieben von kaputer
    Wird das zukünftig immer so bleiben oder bereinigt sich Amazon den Jahresabschluss dadurch?


    Nein, das soll schon langfristig so bleiben.
    Diese Vorabgutschrift hängt von vielen Faktoren ab: Art und Beschaffenheit des Artikels und natürlich der Preis.


    Zitat

    Original geschrieben von delli1
    Ist auf dem Lieferschein, den ein Beschenkter erhält, wenn man die Option nutzt, der Name und Anschrift des Schenkers/Käufers mit angegeben?


    Ja.
    Hintergrund ist, dass so ein Missbrauch verhindert werden soll (Lieferung von Unbekannten).
    Der Beschenkte soll schon wissen, vom wem er etwas bekommt. Sicher soll so auch verhindert werden, dass der Beschenkte aus Unwissenheit ein Geschenk voreilig wieder zurückschickt.