Beiträge von luk@s

    Hallo equinox,


    wo wir schon gerade beim Thema Copyright sind ... ;) Dein Logo ähnelt doch ziemlich dem von der Firma Reichelt (http://www.reichelt.de ich hab mit denen aber nix am Hut). Es gibt im Urheberrecht zwar so was wie ne Verblassungsformel, die könnte man dort aber nicht anwenden ... also Logo bei Gelegenheit mal ändern, um evtl. Ärger zu vermeiden.


    Ich will dir nix unterstellen, evtl. ist es auch Zufall ...


    Gruß, Lukas

    Hallo,


    ich würde das mal so erklären: Die Techniker bei Nokia haben einen Arbeitsvertrag. Dort steht drin, dass das Betriebsgeheimnis zu wahren ist usw. - Bei nicht Beachtung droht eine fristlose Kündigung. Welches Interesse sollte denn ein Nokia-Entwickler haben, Fotos von neuen Handys ins Netz oder sonst wo zu veröffentlichen?


    Gruß, Lukas


    Hallo,


    hast du mal den Link zur Auktion? Wenn in der Artikelbeschreibung stand, dass der Verkäufer nur Iloxx als Zahlungsweise akzeptiert, dann müsstest du auch per Illox zahlen; Stand da aber auch z.B. Überweisung, so muss er dich auch per Überweisung bezahlen lassen.


    Dass es sich um versuchten Betrug handeln würde, ist imho Quatsch. Er könnte dich höchstens Zivilrechtlich belangen und auf Einhaltung des Vertrages bestehen.


    Gruß, Lukas

    Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Hmm, bin mir nicht sicher wg. Copyright weil er das Bild ja ziemlich verändert hat. Damit meine ich nicht nur den entfernten Schriftzug, sondern, das Bild ist verkleinert und unscharf gemacht. Es ist nicht mehr identisch. Dein Bild war zwar das Ausgangsbild aber es ist jetzt ein ganz anderes Bild, es ist überhaupt nicht mehr identisch, obwohl es ähnlich ausschaut. Auf Pixelebene zerlegt ist es ein neues Bild - das ist vielleicht zu bedenken. Ich würde mich auf jeden Fall wg. sowas nicht auf einen Rechtsstreit einlassen.


    mfg,
    Oliver


    Hallo,


    ich denke mal, dass das Bild schon noch zu erkennen ist. Das ganze fällt dann nicht unter die sog. Verblassungsformel, die das BGB nennt; denn so lange irgendwie noch "etwas" von dem ursprünglichen Bild zu erkennen ist, findet diese Formel keine Anwendung (das hab ich auf nem Siemens-Schüler-Seminar in München gelernt ...)


    Im Falle eines Rechtstreites wäre auch die Beweislage zu bedenken, ich kann dazu aber auch keinen qualifizierten Rat geben.


    Gruß, Lukas