ZitatOriginal geschrieben von hjreggel
Und was, außer der Kreditkartenbuchung soll dann der Tatverdacht sein?
Reicht es dir nicht aus, zu wissen, daß ein bestimmter Betrag auf das bekannte Konto einer Person, die Kinderpornographie anbietet in einem konkretisierten und begrenzten Zeitraum mit einem konkreten Verwendungszweck, der nur bei den relevanten Vorgängen verwendet wurde, transferiert wurde, um zumindest einen hinreichend begründeten Anfangsverdacht zu bejahen? Mir schon und ich bin grundsätzlich auch immer eher skeptisch bei solchen Vorgängen.
Jetzt mal ehrlich und ganz konkret: Für wie hoch hältst du die Wahrscheinlichkeit, daß jemand im Mai 2006 79,99 USD auf ein phillipinisches Konto transferieren lässt und dabei einen Verwendungszweck und eine Tranakstionsnummer verwendet, die diesen kinderpornographischen Vorgängen zugeordnet werden kann und dennoch nichts damit zu tun hat? Man muß in einer Diskussion dann schonmal irgendwo eine Trennlinie zwischen Realität und fiktiven Gedankenmodellen ziehen, sonst kommt man auf keinen grünen Zweig und die Anwesenheit der Gesamtheit dieser Kriterien ist in meinen Augen eine ausreichend konkrete und konkretisierbare Basis für einen Anfangsverdacht.