Beiträge von Nebelfelsen

    Bei normalen Angestelltenverhältnissen ist es so:


    Kann der Arbeitgeber die Krankenversicherung oder andere Versicherungen nicht bezahlen, so sind z.B. die Krankenversicherungen die ersten, die eine Insolvenz beantragen und dann kann der Arbeitgeber nur wenig dagegen machen.
    Wenn Du selbst kein Geld bekommst kannst auch Du über das Arbeitsamt das Insolvenzverfahren einleiten lassen.


    Wie das aber bei Aushilfstätigkeiten ist, kann ich nicht sagen. Deshalb unbedingt die Empfehlung, Dich erst einmal beim Arbeitsamt zu informieren.

    Gibt es eigentlich auch ein Tool, dass eine Art TV-Plan erstellt. Man gibt z.B. Lieblingsthemen, Lieblingsserien, Lieblingsschauspiele und Lieblingsgenres ein und erhält dann einen Plan, der z.B. bei Premiere auch Wiederholungen an anderen Tagen berücksichtig. Dann kann man durch Ankreuzen in einem Formular eine Art Kalenderplanung erstellen und zwar in zwei Variationen: eine zum direkt ansehen und eine zum Programmieren des Videorekorders.


    Für so etwas wäre ich bereit auch Abo-Gebühren zu zahlen, nicht aber für den Movie-Planer von TVmovie, denn der hat ja im Vergleich zu tvtv kaum Vorteile, außer dass man nicht onlien sein muß, aber bei einer Flatrate...

    Kann man denn so einfach sein Gebot zurückziehen?


    Denn wenn ich bei einer Auktion überboten werde höre ich meist auf und suche mit eine alternative Auktion, bei der ich biete.
    Wenn es also möglich wäre, sein Gebot zurückzuziehen, dann könnte es mir ja passieren, dass ich einen Artikel in zwei verschiedenen Auktionen ersteiger obwohl ich ihn nur einmal brauche. Bin ich dann verpflichtet ihn zu kaufen, wenn ich aufgrund der Situation, dass ich überboten wurde, mich anders entschieden habe?

    Zitat

    Doch ähnlich wie bei privaten Telefongesprächen, kann auch privates Surfen am Arbeitsplatz zu einer Abmahnung oder sogar Kündigung führen. Generell gilt: Der Computer und der Internetanschluss sind Arbeitsmittel und dürfen nur zum Arbeiten verwendet werden. Der Arbeitnehmer müsse immer davon ausgehen «dass es nicht im Sinne des Arbeitgebers ist und ein Verstoß gegen die betriebliche Ordnung, wenn er auf Abwegen surft», erläutert der Münchner Anwalt Gerhard Kaßing. Laut Kaßing könne der Arbeitnehmer aber davon ausgehen, dass Surfen in der Mittagspause oder nach Dienstschluss erlaubt ist, wenn auch private Telefongespräche gestattet sind.


    Habe ich gerade über google gefunden. Ist denn privates Telefonieren bei Euch gestattet. Falls ja, brauchst Du nur noch nachzuzweisen, dass die E-Mail außerhalb der Dienstzeit verschickt wurde, evtl. hast Du ja Gleitzeit oder flexible Pausenzeiten oder bist an dem Tag länger geblieben? Dann könntest Du ja mal versuchen, die Abmahnung anzufechten.

    Zitat

    Original geschrieben von *Hirschi*
    Und dann gibts da noch Handyshops, die kackfrech dazuschreiben, das sie keine EBAY-Gebühren mehr nehmen dürfen, und dafür halt eine Versandkostenpauschale von 15 € erheben. Solche Verkäufer braucht die Welt und EBAY nicht! :( :flop:


    Naja, dann stehen die 15 € aber fest und daran kann nicht mehr gerüttelt werdne. Ist bei Auktionen mit geringpreisigen Artikeln zwar ärgerlich, aber ich denke, dass solche Regelungen wohl eher bei teureren Artikel Einsatz finden und da helfen Sie zum einen dem Verkäufer, denn der braucht weniger eBay-Gebühren zu zahlen und würde sonst vielleicht (illegalerweise) den Artikel unter einem anderen eBay-Namen höher bieten um auf sein Geld zu kommen...
    Wenn 15€ deutlich drinn stehen habe ich nichts dagegen, dann weiß ich ja, was auf mich zukommt.

    Geh auf jeden Fall mal mit allen Unterlagen, die Du hast und nach einer Nachfrage beim Amtsgericht und ggf. beim Konkursverwalter zum Arbeitsamt und lass Dich nicht von einem zu bequemen Mitarbeiter abwimmeln, die müssen Dir weiterhelfen.


    Frag nach, ob in Deiner Situation Konkursausfallgeld für die noch nicht gezahlten Gehälter besteht (bei festen Angestellten ist das für 3 Monate zugesichert, ich weiß aber nicht, wie die Sonderregelungen für Nebenbeschäftigungen auf steuerbefreiter Basis lauten). Halte Dich aber mit Deiner Forderung immer analog an den Konkursverwalter, denn Arbeitsgehälter sind die erste Schuld, die ausgeglichen werden muss in einem Konkursverfahren, erst danach kommen die Forderungen der Gläubiger.

    Zitat

    Original geschrieben von bertl
    Mn Anschuldigung macht nur auf einen Juden bezogen Sinn, auf ein Indviduum überhaupt nicht, weswegen ich dieses Argument nicht nachvollziehen kann.


    Ich habe versucht das in meinem vorletzten Posting ein wenig deutlich zu machen, dass es nicht unbedingt Juden sein müssen sondern dass man auch einen Nicht-Juden in einer analogen Position für derartige Gefahren verantwortlich machen könnte. Ich bin nicht der Meinung, dass die Religion hier in erster Linie eine Rolle spielt. Aber s.o. Ich schreib jetzt aber besser nicht, dass ich jetzt gerne einen Schlußstrich ( ;) )ziehen würde und ins Wochenende möchte (wenn möglich ohne PC), wenn auch nur für einen Tag, da ich Freitag nochmal arbeiten muss :(