Die grundsätzliche Frage ist ja wie genau das Antagsformular/Feld ich glaube das war Seite 3 der Anlage N für 2009 aussehen wird.
Ob das da so bleibt wie gehabt oder ob dort vieleicht ein klitzelkeines Feld hinzukommt, wie "Einkünfte die mit der Abgeltungssteuer abgegolten sind aber in die Bemessungsgrundlage für den vL-Anspruch hinzuzurechnen sind" oder so ähnlich.
Die Frage ist eigentlich wie ab 2009 der Begriff zu versteuerndes Einkommen in Bezug auf VL-Anspruch definiert wird. (Zinsen sind ja auch Einkommen und zu versteuern bzw. abzugelten).
Ich kanns mir fast nicht vorstellen, das Zinseinkünfte komplett für die Bemessung wegfallen.
Grenzsteuersatz ist ab 15.400/30.800 zu versteuerndes Einkommen über 25%, also wer mehr verdient bekommt zumindest keine gezahlte Abgeltungssteuer zurück.