Jetzt ist's Amtlich
ZitatAlles anzeigenvielen Dank für Ihre E-Mail, in der Sie mich um Prüfung des Sachverhalts der Erhebung von zusätzlichen Verbindungsentgelten der Deutschen Telekom AG für Verbindungen in Netze anderer Teilnehmernetzbetreiber bitten.
Die zum 01.05.2005 eingeführten Endkundenzuschläge der Deutschen Telekom AG (DT AG) für Gespräche in Netze anderer Anbieter haben folgenden Hintergrund.
Verschiedene Wettbewerber der DT AG hatten bei der zuständigen Beschlusskammer meines Hauses Anträge auf eine Erhöhung der so genannten Terminierungsentgelte gestellt, d.h. derjenigen Entgelte, die alternative Teilnehmernetzbetreiber von der DT AG für die Terminierung von Gesprächen zu Kunden in ihren eigenen Netzen verlangen.
Die damalige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hatte daraufhin im September 2004 erstmals über die Höhe der sog. "Terminierungsentgelte", die alternative Teilnehmernetzbetreiber für die Terminierung von Verbindungen zu Kunden in ihren Netzen von der Deutschen Telekom AG (DT AG) verlangen können, entschieden. Danach durften Netzbetreiber, die Anträge auf Festlegung ihrer Entgelte eingereicht hatten, für die Nutzung ihrer Netze im Durchschnitt 25 Prozent mehr von der DT AG verlangen als bisher und als die DT AG bei entsprechenden Leistungen fordern darf. Mit dieser Entscheidung erhielten die alternativen Teilnehmernetzbetreiber einen Ausgleich für den späteren Start und für die zunächst geringere Kundenzahl im Vergleich zum Marktbeherrscher.
Die zuständige Beschlusskammer der Bundesnetzagentur hat nun am 31. Mai 2006 in insgesamt
32 Verfahren Entgelte für die Terminierungsleistungen alternativer Teilnehmernetzbetreiber im Zusammenschaltungsverhältnis mit der DT AG angeordnet. Die Entscheidungen waren erforderlich geworden, weil die bislang geltenden Tarife zum 31.05.06 ausliefen und eine einvernehmliche Regelung über die Entgelthöhe für den sich anschließenden Zeitraum nicht erreicht werden konnte.
Für die Leistung "Terminierung" gelten nach diesen Entscheidungen ab dem 1. Juni 2006 jeweils Tarife, die im Ergebnis wie bisher in allen Tarifpositionen um 0,0017 EUR/Minute über den Entgelten für die entsprechende Leistung der DT AG liegen:
Die beantragten Entgelte der alternativen Teilnehmernetzbetreiber lagen demgegenüber im Durchschnitt um 140 % über den Referenztarifen, die sich aus einer geeigneten speziellen Vergleichsmarktbetrachtung ergeben, und stellen damit einen Preishöhenmissbrauch dar. Die zuständige Beschlusskammer ist insoweit mit ihren Entgeltentscheidungen in beträchtlichem Maße unter den Anträgen der alternativen Teilnehmernetzbetreiber geblieben.
Die Anordnungen sind - entsprechend der Genehmigung der Entgelte für Terminierungsleistungen der DT AG vom 13.04.06 - bis zum 30.11.08 befristet. Ab dem 01.12.08 sollen dann gemäß einer von den meisten der alternativen Netzbetreiber mit der DT AG vorzunehmenden Vereinbarung reziproke Tarife gelten.
Ab Ende 2008 wird sich die Entgelthöhe auf ein gleiches Niveau einpendeln. Damit entstehen jedoch derzeit bei der Deutschen Telekom noch höhere Kosten, die sie vorliegend an den Kunden weitergibt.
Diese Preismaßnahme unterliegt insoweit nicht der Genehmigungspflicht durch mein Haus. Darüber hinaus liegen derzeit auch keine Anhaltspunkte für ein missbräuchliches Verhalten der Deutschen Telekom bei der Forderung und Vereinbarung von Entgelten i. S. v. § 28 Telekommunikationsgesetz (TKG) vor.
Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Telekom AG, T- Com, heißt es dazu, dass für City- und Deutschlandverbindungen, die aus dem Netz der T- Com zu einem bestimmten anderen TNB geführt werden, ab dem 01.05.2005 folgende Zuschläge zu zahlen sind:
a) für Cityverbindungen im Standardtarif:
Mo.-Fr. von 18-9 Uhr, am Wochenende und feiertags, ganztägig 0,8 Ct je angefangene 240 Sek.
Mo.-Fr. von 9-18 Uhr 0,4 Cent je angefangene 90 Sek.
b) für Deutschlandverbindungen im Standardtarif:
ganztägig 0,2 Cent je angefangene Minute
c) für City- und Deutschlandverbindungen, die über Spezialtarife geführt werden:
ganztägig 0,2 Cent je angefangene Minute
Der Zuschlag gilt auch für bisher unentgeltliche Verbindungen, die am Wochenende und bundeseinheitlichen Feiertagen über den XXL Tarif zu anderen Teilnehmernetzbetreibern geführt werden, sowie für die im Tarif calltime enthaltenen Freiminuten.
Auskunft für welche Rufnummern der Zuschlag berechnet wird, erteilt die Deutsche Telekom AG kostenfrei unter der Rufnummer 0800 33 09576.
Die Beurteilung von Fragen hinsichtlich der von der Deutschen Telekom AG (DT AG) an Sie herangetragenen Vertragsänderung kann ich hier nicht vornehmen. Sie ergibt sich aus Ihren Vertragsbeziehungen mit der DT AG (vgl. Allgemeine Geschäftsbedingungen). Die Bundesnetzagentur ist bei der Auskunftserteilung an das Rechtsberatungsgesetz gebunden. Es können daher nur Fragen beantwortet werden, die innerhalb meines Zuständigkeitsbereiches, also dem Telekommunikationsrecht liegen. Darüber hinaus ist eine konkrete Beratung von Angelegenheiten, die wie hier ausschließlich nach privatrechtlichen Vorschriften zu beurteilen sind, nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Verbraucherservice der
Bundesnetzagentur