Telepassport MNP kosten?
Unter http://www.telepassport.de steht folgendes zur Rufnummernmitnahme:
Rufnummernportabilität (MNP)
( Mobile Number Portability )
Ab dem 01. November 2002 können Mobilfunk-Nutzer ihre Telefonnummer beim
Anbieter- oder Netzwechsel mitnehmen. Hierbei gelten folgende Bedingungen:
1. Die Rufnummernportierung (MNP-Beauftragung) ist frühestens 4 Monate vor
Ablauf der Restlaufzeit des Mobilfunkvertrages möglich.
2. Eine MNP-Beauftragung nach Ablauf des Vertrages ist nur innerhalb einer
Frist von 31 Tagen nach Vertragsbeendigung möglich. Bei außerordentlicher
Kündigung des Vertragsverhältnisses von seiten der TelePassport besteht kein
Anspruch auf Rufnummernportierung. Nach Fristablauf oder bei außerordentlicher
Kündigung fällt die Rufnummer unwiederbringlich an TelePassport zurück.
3. Der Kunde verzichtet nach Portierung seiner Rufnummer auf anteilig zuviel
gezahlte Grundgebühren sowie nicht verbrauchte Freiminutenkontingente
und Mindestumsätze.
4. Der Kunde verpflichtet sich, nach Portierung seiner Rufnummer,
sämtliche noch offenen Forderungen der TelePassport, insbesondere aus
Nachberechnung von International Roaming und SMS, auszugleichen.
5. Dem Kunden ist bewußt, daß es bei der Portierung zu technisch bedingten
Ausfallzeiten kommen kann.
6. Eine Kündigung durch den aufnehmenden Diensteanbieter akzeptiert
TelePassportnur bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Vollmacht.
7. Bei Portierung der Rufnummer zu einem anderen
Telekommunikationsanbieter erhebt die TelePassport eine Bearbeitungsgebühr
von derzeit 24,95EUR.
8. Scheitert die Portierung, bleibt die Kündigung grundsätzlich wirksam.