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    Telepassport MNP kosten?


    Unter http://www.telepassport.de steht folgendes zur Rufnummernmitnahme:


    Rufnummernportabilität (MNP)
    ( Mobile Number Portability )




    Ab dem 01. November 2002 können Mobilfunk-Nutzer ihre Telefonnummer beim
    Anbieter- oder Netzwechsel mitnehmen. Hierbei gelten folgende Bedingungen:


    1. Die Rufnummernportierung (MNP-Beauftragung) ist frühestens 4 Monate vor
    Ablauf der Restlaufzeit des Mobilfunkvertrages möglich.


    2. Eine MNP-Beauftragung nach Ablauf des Vertrages ist nur innerhalb einer
    Frist von 31 Tagen nach Vertragsbeendigung möglich. Bei außerordentlicher
    Kündigung des Vertragsverhältnisses von seiten der TelePassport besteht kein
    Anspruch auf Rufnummernportierung. Nach Fristablauf oder bei außerordentlicher
    Kündigung fällt die Rufnummer unwiederbringlich an TelePassport zurück.


    3. Der Kunde verzichtet nach Portierung seiner Rufnummer auf anteilig zuviel
    gezahlte Grundgebühren sowie nicht verbrauchte Freiminutenkontingente
    und Mindestumsätze.


    4. Der Kunde verpflichtet sich, nach Portierung seiner Rufnummer,
    sämtliche noch offenen Forderungen der TelePassport, insbesondere aus
    Nachberechnung von International Roaming und SMS, auszugleichen.


    5. Dem Kunden ist bewußt, daß es bei der Portierung zu technisch bedingten
    Ausfallzeiten kommen kann.


    6. Eine Kündigung durch den aufnehmenden Diensteanbieter akzeptiert
    TelePassportnur bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Vollmacht.


    7. Bei Portierung der Rufnummer zu einem anderen
    Telekommunikationsanbieter erhebt die TelePassport eine Bearbeitungsgebühr
    von derzeit 24,95EUR.


    8. Scheitert die Portierung, bleibt die Kündigung grundsätzlich wirksam.