Beiträge von handyzwerg

    Re: o2 VVL: o2-Tussi hat angerufen!!


    Zitat

    Original geschrieben von thunder1902
    Da ich vor ca. 1 Monat von o2 auch Werbung für eine VVL bekommen habe, und da auch Handy's mit drin standen, hab ich die O2 Dame auch gefragt, ob ich da nicht noch ein Handy dazubekommen würde. Da meinte sie, daß das nicht gehe - denn dann hab ich dann kein O2-Genion-Card-OHNE-HANDY-Tarif mehr, sondern eben mit-Handy. Als ich die Werbung die ich bekommen hab erwähnte, hat sie gemeint, daß ich die Werbung zu Ihr hinfaxen soll. Dummerweise hab ich die Werbung schon längst weggeschmissen....

    So eine habe ich auch bekommen, allerdings würde da ein Tarifwechsel in den Tarif mit Handy anfallen :(

    Zitat

    Original geschrieben von SoftAS
    Ist ja schon komisch. VF behauptet, dass sie die RUL's schon immer berechnen dürften, ändern aber gleichzeitig ihre InfoDoks.

    Deshalb sind deine Chancen auf kostenlose RUL auch nicht schlecht :-)
    VF wird wahrscheinlich argumentieren, das sei nur zum besseren Verständnis.

    Zitat

    Original geschrieben von SoftAS
    Ne, so einfach wird sich VF aus dem Staub nicht machen.
    VF ist laut Pkt. 2.1 AGB verpflichtet, den Kunden über die Änderungen zu informieren. Ab diesem Zeitpunkt läuft diese 6-wöchige Frist.


    Richtig!

    Zitat

    Original geschrieben von SoftAS
    Tun sie es nicht, wie in diesem Fall, gilt die Frist ab dem Moment wann der Kunde es bemerkt hat.


    Falsch!
    Tun sie es nicht, gibt es keine Vertragsveränderung bei Bestandskunden. Der Kunde kann auf Einhaltung des Vertrags bestehen.
    Räumt VF ein, dass sich der Vertrag verändert hat, gilt diese Änderung erst nach Information des Kunden und keinesfalls rückwirkend. Die 6-wöchige Frist der AGB gilt unmittelbar nach Information des Kunden.


    Zitat

    Original geschrieben von SoftAS
    Die rechtliche Lage ist hier ein bisschen verwirrt, da VF ändert heimlich die Vertragsbedingungen, was quasi einem Betrug gleicht. Deswegen kann man eine fristlose Kündigung aussprechen. Egal so oder so, es wird bestimmt nicht ohne Anwalt gehen. Ich bin ja aber keiner, also kann ich mich irren.


    Falsch!
    VF kann die InfoDok so ändern wie sie wollen, für Bestandskunden gelten die Tarife zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses; es sei denn sie werden von VF auf eine Änderung hingewiesen. Ergo wird etwas anders verrechnet ist es kein Betrug sondern ein Abrechnungsfehler.


    VF geht deshalb in der Sache deshalb anders vor:
    Sie behaupten, dass die alten AGB/InfoDok bereits eine Abrechnung der RUL innerhalb des ZuhauseBereichs erlauben. Für Bestandskunden gelten ja die neuen InfoDok gar nicht. Keine Tarifänderung => keine SoKü.


    Sprich dein Anwalt muss VF/dem Gericht aufgrund der alten InfoDok beweisen, dass die RUL kostenfrei ist. Ist das möglich darf VF aufgrund der Vertragsgrundlage die RUL nicht berechnen. VF wird versuchen das Gegenteil zu beweisen.


    Falls sie die RUL unbedingt berechnen wollten, müssten sie dem Kunden eine Vertragsänderung mit Einschluss der neuen InfoDok zukommen lassen. => Möglichkeit der SoKü.


    Dies ist KEINE Rechtsberatung!!!

    Ich denke auch, dass es nicht so viele Leute sein werden, die deswegen kündigen.


    Mit SoKü bin ich persönlich etwas vorsichtig geworden: Ich hatte mal eine gegenüber E+ ausgesprochen, als die SMS Preise von 0,29 auf 0,39 DM erhöht wurden.
    Das hat mich damals tierisch geärgert, dass die einfach nachträglich die Preise anziehen. Die Kündigung lief problemlos über die Bühne.


    Jahre später wollte ich bei E+ wieder einen Vertrag. E+ hat abgelehnt. Einen anderen Grund außer einer internen Sperre konnte ich ausschließen. Und das muss die SoKü gewesen sein.
    Also musste ich zu einem Provider :(.
    Aber ich kann E+ verstehen, als Unternehmen hätte ich es genauso gemacht.

    Zitat

    Original geschrieben von 1.BigDaddy
    Was meint ihr, kann ich meinen UMTS Tarif mit Zuhauseoption kündigen ???


    Nein, da es wie du schreibst bloß eine Option ist. Somit betrifft selbst eine aKü nur die Option und nicht den UMTS Tarif an dem ja nichts auszusetzen ist.

    Ein Bekannter behauptet netzinterne RUL sind nur von der VF Rufnummer -> anderen VF Rufnummer.


    FN Rufnummer -> VF Rufnummer seien keine netzinternen Rufumleitungen. Allerdings seien das auch keine netzexternen Rufumleitungen, sondern nicht in der Preisliste aufgeführt.


    Kennt jemand ein Info-Dokument in dem steht, was eine netzinterne Rufumleitung ist?

    crooks:
    Dann sind wir uns doch einig :-)


    Denn
    1. wartest du deine Rechnung ab
    2. reklamierst du deine Rechnung unter Berücksichtigung der zum Vertragsabschluss gültigen Preislisten
    3. wartest die Antwort auf deine Reklamation von VF ab
    4. kannst du dann außerordentlich kündigen, da dann VF die Vertragsänderung zu deinen ungunsten einräumt.
    (5. evtl. wird VF nicht einlenken)
    (6. lässt man die Lastschriften zurückgehen und überweist die unstrittigen Rechnungsposten bis zur aKü)
    (7. klagt VF die strittigen Kosten ein)
    (8. entscheidet ein Gericht über die aKü)


    Aber gleich wegen eines Quickchecks bei 4. beginnen zu wollen macht keinen Sinn. Bsp: VF verweigert die aKü und verweist darauf, dass es nie eine Preisänderung bei dem bestehenden Vertrag gegeben habe und der Kunde die Rechnungen bislang nicht reklamiert hat. Und der Kunde ist der Dumme.


    Nachtrag:
    Zwei Dinge will ich noch in den Raum werfen:
    - nach 3. könnte man ein technisches Prüfprotokoll beantragen
    - AGB § 2.4, der bei VF human ist (im Vergleich zu O2 §13 letzter Satz): Was sind Zusammenschaltungen?

    Vor unüberlegten Aktionen kann ich nur warnen, sie schaden nur eure künftige Rechtsposition.


    Alleine wegen berechneten RUL oder wegen neuen Info-Dokumenten wird weder Vodafone noch ein Gericht eine außerordentliche Kündigung zulassen.


    Daher macht euch mit dem Vertragsrecht vertraut oder geht zu einem Anwalt und lasst diesen den korrekten Rechtsweg beschreiten.


    Wichtig ist Ruhe zu bewahren und vernünftig zu handeln. Es nützt nichts sich über die 100% Beweiskraft der Zustellung per Gerichtsvollzieher zu ergötzen weil Vodafone nicht auf eine Abmahnung reagiert, während man auf der anderen Seite später sagt:
    "Der thorsten.gehrig hat scho ne Rechnung und es wurde berechnet."


    Bei so was kriegt jeder Jurist einen Lachanfall, da einfach die Rechtsgrundlage für die aKü fehlt.