Zitat
Original geschrieben von SoftAS
Ne, so einfach wird sich VF aus dem Staub nicht machen.
VF ist laut Pkt. 2.1 AGB verpflichtet, den Kunden über die Änderungen zu informieren. Ab diesem Zeitpunkt läuft diese 6-wöchige Frist.
Richtig!
Zitat
Original geschrieben von SoftAS
Tun sie es nicht, wie in diesem Fall, gilt die Frist ab dem Moment wann der Kunde es bemerkt hat.
Falsch!
Tun sie es nicht, gibt es keine Vertragsveränderung bei Bestandskunden. Der Kunde kann auf Einhaltung des Vertrags bestehen.
Räumt VF ein, dass sich der Vertrag verändert hat, gilt diese Änderung erst nach Information des Kunden und keinesfalls rückwirkend. Die 6-wöchige Frist der AGB gilt unmittelbar nach Information des Kunden.
Zitat
Original geschrieben von SoftAS
Die rechtliche Lage ist hier ein bisschen verwirrt, da VF ändert heimlich die Vertragsbedingungen, was quasi einem Betrug gleicht. Deswegen kann man eine fristlose Kündigung aussprechen. Egal so oder so, es wird bestimmt nicht ohne Anwalt gehen. Ich bin ja aber keiner, also kann ich mich irren.
Falsch!
VF kann die InfoDok so ändern wie sie wollen, für Bestandskunden gelten die Tarife zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses; es sei denn sie werden von VF auf eine Änderung hingewiesen. Ergo wird etwas anders verrechnet ist es kein Betrug sondern ein Abrechnungsfehler.
VF geht deshalb in der Sache deshalb anders vor:
Sie behaupten, dass die alten AGB/InfoDok bereits eine Abrechnung der RUL innerhalb des ZuhauseBereichs erlauben. Für Bestandskunden gelten ja die neuen InfoDok gar nicht. Keine Tarifänderung => keine SoKü.
Sprich dein Anwalt muss VF/dem Gericht aufgrund der alten InfoDok beweisen, dass die RUL kostenfrei ist. Ist das möglich darf VF aufgrund der Vertragsgrundlage die RUL nicht berechnen. VF wird versuchen das Gegenteil zu beweisen.
Falls sie die RUL unbedingt berechnen wollten, müssten sie dem Kunden eine Vertragsänderung mit Einschluss der neuen InfoDok zukommen lassen. => Möglichkeit der SoKü.
Dies ist KEINE Rechtsberatung!!!