Lass Dir entweder die Kunden, für die Du noch tätig werden willst, freigeben. Oder eben andersrum die Konkurrenz, für die Du nicht tätig werden sollst, ausschließen.
Sonst wird keiner von Euch Beiden glücklich.
Ich kann nachvollziehen, dass Dein potentieller Auftraggeber nicht will, dass Du gleichzeitig für ihn und die direkte Konkurrenz arbeitest.
Alternativ könnte auch gehen, dass bei Abruf der Leistungg, die von Dir aktuell erbracht wird, das Konkurrenzverbot gilt.
Biete doch auch eine enge Verschwiegenheitsvereinbarung an.
Die Handelsvertretervermutung kam sicher aus dem Punkt 2 der Vereinbarung.
Wenn die den Kram da drin stehen haben wollen, dann geht es entweder gut. Weil sich keiner an die Vereinbarung gebunden fühlt und alles freigegeben wird, weil die Vereinbarung ein Muster ist, was immer genommen wird aber hier nicht passt. Oder sie machen dann richtig Stress, weil gesucht und dann auch was gefunden wird.