Beiträge von Gordovan

    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Ich erwarte aber sehr wohl daß mir Fleiß, Engagement, die positive Beziehung zu Kollegen und Kunden, also die rundum gute und ordentliche Leistung, die ich unabhängig vom Prüfungsergebnis gezeigt habe und die mir mündlich auch immer wieder zugute gehalten wurde, auch in einer solchen Beurteilung positiv zugute kommt.


    Das ist dein gutes Recht, das darfst du verlangen.
    Wenn es denn tatsächlich zutrifft, vielleicht ist das Zeugnis ja schon wohlwollend :D


    Ich würde in Anbetracht der Zeit auch außergerichtlich NICHTS versuchen oder nur mit Frist von 3 Tagen.

    Ihr denkt doch wohl nicht ernsthaft daran, dass dieses Zeugnis neutral oder gut wäre? Das ist eine Note 4 oder gar 4-!


    Also ich würde versuchen, gegen so ein Zeugnis vorzugehen.


    Du hast möglicherweise Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe oder auf Beiordnung eines Anwaltes nach § 11a Arbeitsgerichtsgesetz. Das kostet dich keinen Pfennig. Da geht es Arbeitslosen besser als Leuten mit unterdurchschnittlichem Einkommen.
    Mit dieser Prämisse gehst du zu einem Anwalt und erklärst sofort noch vor Terminvereinbarung, dass du selbst nicht zahlen kannst.


    Weiterhin hast du die Möglichkeit, für 10 Euro (möglicherweise auch kostenlos, für Sozialhilfeempfänger sicher) eine erste Rechtsberatung bei dem Amtsgericht wahrzunehmen.
    Diese wird von Anwälten durchgeführt und gibt einen ersten (!) Überblick.
    Frage danach bei dem Amtsgerichts deines Wohnortes, in Frankfurt ist das im Gebäude B des Landgerichts.


    Ist im Arbeitsvertrag eine Frist festgelegt worden? Wenn nicht, dann gelten die allgemeinen Fristen. Das Arbeitsgericht Frankfurt sieht jedoch einen Anspruch nach 1,5 Jahren als nicht mehr gegeben. Bei ca. 10 Monaten sollte die Möglichkeit allerdings noch bestehen. Also solltest du schnellstens (!) etwas unternehmen.


    Falls du selbst Klage beim Arbeitsgericht einlegen möchtest, ist das möglich. Es herrscht kein Anwaltszwang und Gerichtskosten entstehen nicht.


    Ich hoffe, weitergeholfen zu haben.

    Nicht schlecht der Thread.


    Einen Nachteil hat das jedoch. Wer nicht ständig unter der Festnetznummer erreichbar sein will, muss dann immer das mitgeführte Telefon ausstellen. Oder eines mit fest eingebauten Anrufbeantworter nehmen.


    Wer sich außerhalb der Homezone oft an einer Stelle aufhält, kann ja einen zweiten Genion Card Vertrag machen und die zweite Homezone dann dahin legen.


    Wie ist es dann eigentlich, wie folgt:
    Ich habe zwei genion-Verträge. Das eine Handy liegt nur zu Hause rum und leitet Anrufe weiter auf das zweite genion-Handy. Da bin ich aber ebenfalls in der anderen Homezone. Da gehe ich nicht ran, also geht der genion-Anrufbeantworter ran? Und den kann ich kostenlos in der Homezone abfragen?

    Hi,
    zum 6.11.2006 läuft mein o2 - genion - Vertrag aus (Wenigtelefonierer) oder zum 25.08.2006 mein e-plus-Vertrag, ganz normaler orginaler Privatvertrag, auch Wenigtelefonierer.


    Jetzt hätte ich gern einen PDA/MDA/XDA etc. gern auch älter!


    Vielleicht hat ja jemand noch nen Restbestand der O2 - PocketPC-Handys á la xda I?


    Oder aber am liebsten wäre mir eine Vertragsänderung bei o2 auf die Grundgebühr von 5 Euro, dann würde ich auch sehr gern verlängern.


    Eigentlich bin ich ja schon länger o2-Kunde, mit ner kurzen Unterbrechung. Jedoch stellt sich mir die Frage: Entweder alles zu simply, oder alles zu o2 oder alles mit e-plus. Am liebsten wäre mir alles mit o2, aber nochmal bis 2008 für 10 Euro Grundgebühr? Mit alles meine ich: Momentan läuft alles übers Handy mit e-plus und extra Handy, o2 wird nur für Festnetztelefonate genutzt.
    Wenn ich jetzt jedoch die Möglichkeit hätte, die Grundgebühr für 5 Euro zu bekommen und einen xda (oder xda mini), würde ich zukünftig auch mobil über o2 telefonieren, dafür würde ich auch die Handy-Nummer von e-plus portieren.


    Verständlich?