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Original geschrieben von Gamiak
Sehr schön, so hatte ich das nämlich auf der Homepage auch verstanden gehabt. Jetzt nur nochmal zur endgültigen Klärung:
Wenn ich 5 Monate vor Vertragsende um 24 Monate verlängere. Zählen die NEUEN 24 Monate dann aber dem Datum der Verlängerung oder ab dem regulären Vertragsende?
Greetings
Gamiak
ab dem regulären Vertragsende
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Original geschrieben von Syndrom
Ja, danke. Hab heut nochmal angerufen. Hab auf ner anderen Seite ne funktionierende Nummer zu denen gefunden. Hotline ware immer belegt.
Die Frau sagte, dass das Handy noch heut versendet wird und dann die Woche eintrifft. Hoffen wir das beste... :o
Ist die Hotline zu O², die du gepostet hast kostenfrei?
01805 Nummern kosten 0,12€/min aus dem Festnetz der DTAG
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Original geschrieben von Sly2010
Hallo Metzger80,
bei Eplus ist es bereits 12 Mon. vor Vertragsende möglich. Allerdings wird hier ja bemängelt das man dann mehr zahlt, wie ein Neukunde?!:confused: Einigen scheint es am liebsten zu sein, jedes Jahr ein Handy zu bekommen und den Vertrag ab diesen Zeitraum zu verlängern. Also die ersten 24 Mon. Vertragbindung nicht eingehen, Handy alle 12 Monate zum selben Preis wie bei Vertragsneuabschluss und noch eine Gutschrift, weil man so treuer Kunde ist?!:confused: Nichts für Ungut.:p Einige kommen aber so rüber. Ist nur meine pers. Meinung. Also, es sol sich bitte niemand angegriffen fühlen.:top:
Netten Gruss
Sly2010
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Natürlich kann auch noch früher der Vertrag verlängert werden und man zahlt drauf. Bei O2 kann ab 5 Monate vor Vertragsende ganz normal verlängert werden.
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Auszug O2-AGB´s:
Zitat
12 Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Entgelten
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibungen und der Entgelte werden dem
Kunden schriftlich rechtzeitig vor der Änderung mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt und werden wirksam,
wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprochen hat, sofern O2
den Kunden in der Mitteilung der Änderungen ausdrücklich auf diese Folge hingewiesen hat. Nicht genehmigungspflichtig
ist eine Änderung von Entgelten für solche Leistungen, die O2 nicht selbst erbringt, sondern die von Dritten unter Nutzung
des Mobilfunknetzes von O2 erbracht werden oder die im Rahmen des Mobilfunkvertrages als Nebenleistungen
anzusehen sind. Das gleiche gilt für die Anpassung von Entgelten infolge einer Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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Der Auszug der E-Plus-AGB´s ist für mich doch erschreckend:
Zitat
4.2 Für Zusatzdienstleistungen, die EPS erbringt, gelten separate Geschäftsbedingungen,
Leistungsbeschreibungen und Preislisten insbesondere mit gegebenenfalls abweichenden
Vertragslaufzeiten und Kündigungsmöglichkeiten. Änderungen einer Zusatzdienstleistung
zuungunsten des Kunden (z.B. Leistungseinschränkungen oder Preiserhöhungen) berechtigen
den Kunden nicht zur Sonderkündigung dieses Mobilfunkvertrags.
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Bei O2 ist die Vertragsverlängerung bereits 5 Monate vor Vertragsende möglich.
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Wenn du nach deinem alten Vertrag einen Wechsel kostenlos hast, muss E-Plus ihn dir weiterhin anbieten, andernfalls besteht ein SoKü-Recht.
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Es besteht höchstens die Möglichkeit den Vertrag evtl. auf 5€ GG und 5€ MU downzugraden. Allerdings würde so ein wechsel 24,95€ kosten.
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Auch wenn ich ungern dazu rate: Cellway (freie Netzwahl außer O2) wäre eine Alternative für dich.
Dort sind in der GG von 9,95 Euro 50 Frei-SMS/Monat (50 sms-power) enthalten. Allerdings sind die Gesprächstarife recht hoch und auch die Taktung ist äußerst bescheiden (60/30), aber wenn du kaum telefonierst...
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Ich hätte bei dem Händler auch keinen Vertrag abgeschlossen, aber das läßt sich nun ja nicht mehr ändern.
Da du das Handy noch nicht erhalten hast, kann auch noch kein Vertrag laufen. Ab Erhalt der Lieferung steht dir ein 14 tägiges Rückgaberecht zu.
Wenn du auf nurmal sicher gehen willst, ruf einfach mal die 02-Hotline an (01805/624357) und erkundige dich, ob deine Daten schon in ihrem System aufgenommen wurden und schildere ihnen von deinem Problem.
Wenn du dem Händler etwas Druck machen willst - hatte bei einer EBay Auktion auch Probleme mit der Lieferung:
Nach § 323BGB ist der Händler zur Lieferung durch einen rechtsverbindlichen Vertrag gezwungen. Sollte er dieser, nach setzen einer angemessenen Frist nicht nachkommen, kannst du vom Vertrag zurücktreten.
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Deine Freundin scheint ja spendabel zu sein, dass sie einen Vertrag auf ihren Namen für dich abschliesst.
Wie mein Vorredner bereits gesagt hat: 14tägiges Widerrufsrecht. Das du dir dieses bei der BEstellung durchgelesen hast, hast du eigentlich durch einen Klick bestätigt.