Beiträge von Christian1234567

    Hallo Nicora,
    wenn Pkt. 1-7 so klar sind wie wurde die Ablehnung in den Urteilen


    OLG Koblenz, Beschlüsse vom 7.12. und 23.12.2010, 3 U 460/2010
    LG Stuttgart, Urteil vom 27.5.2011, 8 O 100/11
    LG Hannover, Urteil vom 25.9.2009, 13 O 14/09
    AG Hameln, Urteil vom 10.2.2012, 21 C 359/11


    begründet bzw. wurde gerichtlich nach deinen Argumenten das ganze schon mal verhandelt und vorgetragen? Zu Pkt.5: wenn ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe wird dieser trotzdem zum 65 bzw. 67 gekündigt. Ist dieser jetzt befristet oder unbefristet?


    Ich kann deine Argumente unterstützen und nachvollziehen, würde aber auch gerne verstehen oder lesen wie argumentativ die Gegenseite das ganze rechtlich widerlegt. Hast du die Urteile gelesen? Ich kenne die Inhalte der Urteile nicht und die Frage ist, ob man diese so einfach anfordern kann bzw. warum dies noch keiner gemacht hat.


    stanglwirt: Ja ich hätte Darlehen nehmen können, aber durch die Umstellung zum reinen Renditetarif habe ich auf das Darlehen verzichtet, mir wurde die Abschlussprämie zurückerstattet und der Bonus zugesichert. Erst Jahre dannach und NACH der Übersparung wird damit argumentiert, dass ich ein Darlehen nicht mehmen kann und das ist neben den Argumenten von nicora zusätzlich widersprüchlich so argumentativ zu kündigen.


    gruß chris

    hier die Auszüge, auch den Anhang mit der verbindung zur Wüstenrot. Ich bin doch nicht der einzige mit solchen Vertragsbedingungen und Verständnisproblemen:


    http://www.bilder-hochladen.net/files/l45s-1-c4ca-jpg.html


    http://www.bilder-hochladen.net/files/l45s-2-c81e-jpg.html



    Leider steht dort so gut wie nichts drin, wobei die BSK damit argumentiert, dass man nicht alles schriftl. festhalten müsse, um es trotzdem tun zu dürfen. ja,ja. solange es im eigenen Interesse hat und man den den längeren Hebel hat !? Von wegen dieses Jahr auf den Tarif "Rendite" umgestellt!? Dies sollte ja bereits nach Zuteilung vor 7 Jahren wenn nicht sogar laut Beleg vor 10J. der Fall gewesen sein und damit gibt es den Darlehenszweck gar nicht, auf dessen basis man kündigung argumentiert oder was meint Ihr ?



    ......und jetzt nochmal die Frage: Wer kennt die Inhalte der Urteile?

    hallo stanglwirt,


    ich habe einen BSV von der Wüstenrot ehemals Leonberger mit dem Standardtarif SLW abgeschlossen. dieser wurde mir kopiert und im Schriftwechsel behauptet, dass dieser zum Abschluss erst dieses Jahr auf die Tarifvariante "Rendite" umgestellt wurde. Die Taririfvariante "Rendite" schließt die Darlehensentnahme in den ABBs aus, wofür es ja auch den Bonus und die Abschlussgebühr zurückgibt. Dies wurde mir auch bestätigt und im Kontenabschluss, jetzt mit Null-Verzinsung, sind die Postionen aufgeführt. Die Abschlussgebühr gilt ja für den Bausparvertrag, den man als Wahlvariante bis zur Umstellung abgeschlossen hat.


    2003 wurde ich beraten mit Einmalzahlungen aufzustocken um dies als langfristige Geldanlage mit der Tarifariante "Rendite" zu nutzen. Dies Beratungsprotokoll habe ich zum Glück schriftlich und den Einzahlungsvorschlag bin ich gefolgt. Damals o.k. jetzt ein Bombengeschäft für die Kunden. Plötzlich hatte ich immer einen BSV, plötzlich wurde erst dieses Jahr umgestellt, plötzlich kann mein Vertrag gekündigt werden, weil ich kein Darlehen mehr nehmen kann!!!!


    Natürlich kann ich die BSK verstehen, aber ich fühle mich verarscht, fehlberaten wie auch viele andere. Das ist doch alles inzeniert. Warum wird der BSV erst jetzt umgestellt oder kann seit neustem die bausparkasse über meinen willen frei bestimmen oder diesen auslegen? Die Rückzahlung der Abschlussgebühr, der Bonus, der Darlehensverzicht, die von nicora genannten ABB-Änderungen 2008 usw. zeigen doch ganz klar das Ziel die Leute einfach loszuwerden. Wenn dies sachlich begründet ist ist das kein Problem, aber immer nur die Leier man kann wegen der Übersparung kein Darlehen mehr nehmen ist für mich weiter nicht nachvollzieh.


    Ich bin doch nicht der einzige mit solch einem Vertrag, mein Vater hat das selbe Problem. Was wurde in den genannten Urteilen als Ansatz diskutiert? Waren das alles normale BSV???? Nicht in einem Satz werden die Urteile diskutiert!!!! Das würde uns meiner Meinung weiterbringen


    nicora: Hast du die Urteile eingesehen oder kannst diese inhaltlich wiedergeben ?


    Gruß Chris

    Hallo,
    alle diskutieren, aber ich stelle mir immer noch die Frage welcher unterschiedlicher Ansatz in den Urteilen verfolgt wurden?


    OLG Koblenz, Beschlüsse vom 7.12. und 23.12.2010, 3 U 460/2010
    LG Stuttgart, Urteil vom 27.5.2011, 8 O 100/11
    LG Hannover, Urteil vom 25.9.2009, 13 O 14/09
    AG Hameln, Urteil vom 10.2.2012, 21 C 359/11


    Hat diese jemand die Urteile gelesen oder kennt deren Ansatz, diese werden wohl kaum alle das gleiche verfolgen?


    Ich stelle mir die Frage warum die BSK bei Renditenverträgen ständig und ausführlich die nicht mehr nehmbare Darlehensentnahme bei Übersparung als Argument nutzen, wenn bei manchen Verträgen diese Entnahme schon bei bei Vertragsabschluss ausgeschlossen wird. Die Antworten der BSK sind für mich nihct ansatzweise schlüssig.


    Eine weitere Frage ist, was dagegen spricht den Vertrag einfach zu splitten und eine Teilzahlung des Guthabens in einen neuen Vertrag zu setzten. Manche BSK bieten dies an, warum kann man die BSK nicht dazu zwingen bzw. was spricht dagegen?


    Die Aussage von nicora hört sich vielversprechend an, aber leider fehlt mir der Ansatz mit einer wirklich greifbaren Begründung.


    Gruß Chris

    Hallo zusammen,
    alle Fachsimpel rum und regen sich auf, aber was mich irritiert ist, das weder urteilskopien mit deren inhalte noch die weiteren Schritte näher erläutert werden. Nehmen das wirklich alle Leute hin?


    jeder kocht sein süppchen und versucht es auf seinem weg, obwohl man gerade über das internet die möglichkeit hätte. Hat wirklich keiner von den zig 1000 betroffenen die urteile anfordern lassen und diese sachlich und objektiv geprüft. es macht ja keinen sinn rechtlich gegen die selbe sache mehrfach vorzugehen oder sachlich gleich zu argumentieren wie es bspw. nicora und auch ich gemacht haben.


    gibt es keinen der eine art vergleich oder eine art einigigung oder zugeständnisse der BSK erreichen konnte, weil man rabatz geschlagen hat? Ich zu meinem teil habe schriftstücke von beratungsgesprächen und klaren empfehlungen und belege, dass mein tarif widersprüchlich zu den antwortschreiben der wüstenrot falsch abgehandelt werden. Bin ich da der einzige der so "verarscht" wurde? Ob eine beschwerde oder erneute weiterleitung an die öffentlichkeit sinn macht werde ich sehen und ich werde es versuchen, aber es wäre natütlich schon schön, wenn andere Betroffene ihre erfahrungen kund geben, so wie bspw. Quarsten. Vom Urteil aus Hameln habe ich bspw. zu ersten mal etwas gelesen.


    gruß chris

    Hallo zusammen,
    ich habe jetzt die vierte Antwort erhalten. Auf Fragen wird ausweichend eingegangen. Natürlich läuft dies auf Basis von Textbausteinen, aber interessant finde ich die argumentation, das mein Renditebausparvertrag erst im letzten Jahr auf diese Form umgestellt wurde. Dies ist schlicht weg gelogen, da ich aus 2003 eine Beraterausdruck habe, der dies widerlegt.


    Fakt ist, dass immer wieder mit dem Argument des Vertragszweckes der Darlehensaufnahme ausführlich argumentiert wird. Wie hätte ich dann das Darlehen im Renditetartif nehmen können, wenn dies nie der Vertragszweck "Darlehensaufnahme" war!? Man argumentiert mit Wahlrecht und behauptet das ein unkündbares Dauerschuldverhältnis gegen das Gesetz verstößt. Wenn die Zinsen bei 20% liegen würde man sicherlich anders rum argumentieren......


    Das Angebot den BSV mit einer Teilauszahlung den Vertrag zu splitten wurde in einem Satz abgelehnt. Das eine Teilauszahlung nicht geht ist in den ABB's nicht ausgeschlossen, wobei andere BSK diese Möglichkeit bieten und auch Gegenangbote unterbreiten.


    Wo kann man die Urteile argumentativ/inhaltlich vollständig einsehen insbesondere das aus Hameln. Bei den Urteilen muss es doch unterschiedliche Ansätze geben. Ich bin immer noch der Meinung, dass es bei Renditeverträgen ganz klar um einen andere Vertragszweck geht. Handelt es sich bei euch um normale oder um Renditeverträge? Weiter ist die Frage, warum Zinsen überhaupt aber nicht der Bonuszins mit zugerechnet werden dürfen


    Gruß Chris

    Hallo zusammen,
    also Fakt ist, dass man im internet scheinbar rein gar nichts außer heiße Luft findet.


    Hier mal meine Infos/Fragen die ich so gelesen habe mal zusammengefasst:


    - Alle die angeblich Klagen oder eine Gruppenklage einreichen, von den hört man nichts mehr oder es gibt keine vernüftigen Infos und es wird leider nicht auf mails der poster reagiert. Von Nicora liest man tonnenweise etwas, aber ich stelle mir die Frage, warum man Widersprüche schreiben soll, die schon zig mal abgelehnt wurden. wo ist die vergleichbarkeit der rahmenbedingungen (BSV, rendite, normal, guthaben+zinsen übersteigt die BSS usw.). Die ABB's wurde ja nicht um sonst 2008 geändert!


    - Warum BSK die normalen zweckgerichteten darlehensentnahme-BSV bei übersparung kündigen dürfen, leuchtet mir halbwegs ein. Warum als Grund stets bei einer Übersparung der nicht mehr zu nehmende Darlehnsvertrag genommen wird, kann ich immer noch nicht nachvollziehen. Bei einem Renditevertrag wird die Darlehensentnahme grundsätzlich bei Abschluss schon ausgeschlossen! Was ist das für eine schwachsinnige Begründung der BSK?


    - weiter ist es wohl so, dass bspw. die Wüstenrot erst 7 Jahre bei erteilung und nach letzer Einzahlung bei Übersparung kündigt. Meine letzte einzahlung des 1998 abgeschlossen vertrages war 2006 und nun kam 2013 die kündigung, obwohl er schon jahre vorher voll war, allerdings nur wegen der zinsen. Wer also noch keine Kündigung hat und diese droht, sollte nochmal ein paar EUR einzahlen, da die Wüstenrot dann wohl still hält, wegen irgendwelchen prämienunschädlichkeiten. Bekomme das sachlich nicht mehr genau zusammen, dies nur so als info.


    - Weder die Urteile noch die alten ABB rückt jemand raus. wer hat bsp. die Urteile. Wer hat die ABB's aus 1998? 1000000 geschädigte und keine hat eine kopie?


    - angeblich soll man den übersparten BSV in einen neuen BSV splitten können und kommt so wieder unter den zuteilungsbetrag. Dies ist derzeit mein angebot an die BSK, da sie argumentieren, das man nicht alles aufzählen muss um etwas in einem vertrag aus- oder einzuschließen. daher schließe ich die möglichkeit für mich ein zu splitten, da dies nicht ausgeschlossen ist. vielleicht ist dies ein weg. Spanned wird es sicherlich später umgekehrt, wenn man dann später bei ev. hohen zinsen konditionen bei altverträgen hat wo man sich dann baugeld für 1% leiht und für 5% anlegen kann. kommt dann die nächste kündigungswelle von altverträgen ;O)


    - weiter berichten leute, dass man falsch beraten wurde. ich habe bspw. eine schriftliche empfehlung von der BSK bis 85% der BSS aufzustocken um mir langfristig die guten konditionen zu sichern und auszunutzen. Jetzt ist es plötzlich keine altersvorsorge mehr. bei abschluss hatte ich einen rendite sparvertrag, nun bei kündigung ist es ein darlehens-bausparvertrag, dessen darlehen ich nun wegen der übersparung nicht mehr nehmen kann und eigentlich auch noch nie wegen der tarifwahl nehmen konnte.


    - keiner geht insbesondere auf die renditeverträge ein.


    Es wäre schön, wenn hier auch mal Gründe genannt werden, warum und wie man gegen die kündigung bei renditeverträgen eingehen kann und mal die Erfahrungen schildert wie es gelaufen ist, wenn weiter rechtliche schritte eingeleitet wurden. wie hat der rechtsanwalt argumentiert? wieso bekommen leute hier angebl. deckungszusagen von der rechtschitzversicherung wenn laut BSK alles rechtlich so klar ist? gibt es andere wege und argumente und wie war die reaktion von der BSK? gibt es vergleiche und angebote usw. Die BSK wird nie im eigenen Interesse zu einem richterlichen spruch kommen lassen, der für alle verträge gefährlich werden könnte. wie geht ihr vor. lasst ihr das Geld erstmal unverzinst liegen und hofft auf weitere urteile oder wunder? dürfen die BSK überhaupt geld unverzinst liegen lassen oder ist dies bereicherung? wie erfolgt eine Abführung der Kapitalsteuer und darf diese einfach eingeleitet werden vor allem wenn nicht mal eine steuernr. vorliegt?



    Vielleicht hat noch jemand ein paar interessante Info, wie der Hinweis, dass der Bonus nicht zur übersparung eingerechnet werden darf. warum zählen denn die Zinsen überhaupt mit dazu? So würde jeder Vertrag langfristig kündbar sein sobald ein cent angespart wurde!?


    gruß chris

    Hallo Leute,
    ich habe zum 1.1. auf simply umgestellt. diese bieten 9ct in alle netze zzgl. 50MB an. Leider schaffe ich es nicht meine alte krücke MMS und internettauglich zu machen. was muss ich wo eingeben bzw. kann man sich nicht einfach eine konfigsms zusenden lassen?


    Wie ist eure erfahrung? wann wird der internetzeitraum abgerechet. immer zum 1. oder zum vertragsabschluss? habt ihr eure kostenlosen 50MB immer erhalten. Bei neukunden scheint keine Gutschrift der 6,95eur zu erfolgen und man kann keine Tarife einsehen?


    Gruß
    Chris

    ich habe das Gerät ja zum basteln bekommen und soll mir dafür einen Preis ausdenken, da ich ja nur navi+Wiki ursprünglich nutzen wollte. Jetzt ist natürlich der Reiz das ding wieder funktionstüchtig zu machen hoch.


    Was wäre denn dafür angebracht. Bei ebay findet man die dinger von 1-100eur wobei ich mir nicht vorstellen kann, dass die dinger für 1eur weggehen......



    Gruß
    Chris