Beiträge von Christian1234567

    Zitat

    Original geschrieben von nicora
    Christian,


    danke für Deine Bemerkungen. Würde dem zustimmen, wenn nicht noch einige Feinheiten zu justieren wären, auf die ich später eingehen würde.
    Hast Du das Urteil im Wortlaut?



    Eine Rückmeldung zu den Feinheiten wäre sehr interessant.


    Leider ist es zu dem Thema recht ruhig geworden, obwohl gerade jetzt wieder eine Welle von den BSK losgetreten wird, finde ich es schade, dass kaum noch Rückmeldungen kommen, insbesondere zum Versuch die Kündigung zumindest durch die fehlende Rückzahlung zu verzögern. Danke.

    Hallo Nicora,
    welche Feinheiten können denn die Theorie zu Fall bringen, da bin ich gespannt.... Ein Bekannter mit dem du ebenfalls in Kontakt steht, hat eine Zinszuspruch bis zu einer ordentlichen Kündigung der BSK durchsetzten können. Egal wie die BSK kündigen, sie müssen das Geld in einer Frist überweisen oder dir zukommen lassen ansonsten ist die Kündigung zu dem Termin unwirksam und Sie müssen irgendeinen Schadensersatz zahlen, erneut kündigen und können keine Zahlungsaufforderung erzwingen.


    Das Urteil sollte dir doch eigentlich bekannt sein?



    1.) Art. 3 Abs. 1 Buchst. c Ziff. ii der Richtlinie 2000/35 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist dahin auszulegen, dass bei einer Zahlung durch Banküberweisung der geschuldete Betrag dem Konto des Gläubigers rechtzeitig gutgeschrieben sein muss, wenn das Entstehen von Verzugszinsen vermieden oder beendet werden soll.


    2.) Nach § 489 Abs. 3 BGB gilt eine Kündigung des Darlehensnehmers als nicht erfolgt, wenn er den geschuldeten Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt.


    3.) Gemäß § 270 BGB obliegt es der Pflicht des Darlehennehmers mir den geschuldeten Betrag zuzustellen.






    FRAGE an ALLE Leser:



    Gibt es keinen der dies Thema weiterverfolgt auf diese Schiene fährt und so Zeit gewinnt und etwas beitragen kann?
    Unterschreiben alle Leser hier die Zahlungsaufforderung?
    Gibt es jemanden der eine Antwort von der BSK zu diesem Argument der Unwirksamkeit erhalten hat?
    Hat sich jemand explizit wegen der Erpressung einer Zahlungsaufforderung an den Verbraucherschutz oder an die Bank oder sogar über eine Anzeige wegen Betruges an die Polizei gewendet um mal etwas anderes außer Standardantworten zu erhalten?

    Hier hat die BSK doch offensichtlich keine Chanche unabhängig davon, ob deren Kündigung nach der immer wiederholten Laier generell Rechtens ist oder nicht!? Hier ist doch eine Klagegewinnchance un d auch Kosten nahezu bei 100%, da der Streitwert nicht die Bausparsumme sondern der Schadensersatz vom Zinsverlust ist

    ...das mit der Zurückweisung der Klage und war mir nicht bekannt. Danke für den Hinweis! Letztlich wird man aber nur durch eine Klage etwas klären und erzwingen können. Ich halte von Rechtsanwälten recht wenig und gehöre nicht zu dieser Mandatsfraktion........


    Unabhängig der Möglichkeit der Kündigung bei übersparten und nicht übersparten und nicht zuteilungsreifen Verträgen usw. geht es letztlich auch darum Zeit und damit Geld zu gewinnen. Mehr macht die BSK auch nicht!!!!!!!!!!!!!


    Die BSK wollen um 100% Sicherheit zu haben, eine Zahlungsaufforderung für die Auszahlung zu haben. Wenn keine Auszahlung erfolgt ist die Kündigung unwirksam, man gewinnt Zeit und damit ist egal welchen Bausparvertrag in welcher Situation hat. Jede Kündigung ist wegen der fehlenden Rückzahlung unwirksam oder liege ich da falsch:


    siehe Urteil vom 03.04.2008, NJW 2008 1935-1936, Juris Rn 28 unwirksam. Auch nach § 489 Abs. 3 BGB gilt eine Kündigung des Darlehensnehmers als nicht erfolgt, wenn er den geschuldeten Betrag nicht binnen zwei Wochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt. Gemäß § 270 BGB obliegt es der Pflicht des Datlehennehmers mir den geschuldeten Betrag zuzustellen. Egal wie.


    Mittlerweile lassen sich die BSK bei hartnäckigen Kunden darauf ein, kündigen selber per Einschreiben, schreiben Zinsen dann plötzlich trotzdem gut und überweisen das Geld in der entsprechenden Frist auf das Konto oder senden einen Scheck zu. Dies würde die BSK nicht machen wenn der Ansatz falsch wäre.


    ACHTUNG: Unterschreibt keine Zahlungsaufforderung, sondern bleibt hartnäckig, denn bislang habe ich noch nirgens eine rechtliche Grundlage gefunden, weshalb die BSK eine Zahlungsaufforderung erzwingen kann, damit ich an mein Geld komme!!!!! Die Frage ist wie lange man das Spiel mit der ungültigen Kündigung durchziehen kann ohne einen Anspruch zu verlieren. Dies sollte aber mind. 3J. klappen!

    Hallo zusammen,
    hier wieder eine weitere große Welle der Bausparkassen:


    http://www.wiwo.de/finanzen/im…tun-koennen/10995486.html


    Rechtsanwalt Klaus Hünlein aus Frankfurt, der selbst mehr als drei Duzend ähnlicher Fälle vertritt, ist sich sicher, dass das Vorgehen der Bausparkassen unter diesen Umständen unrechtmäßig ist. „Die Kündigungen sind nicht rechtens. Nach Paragraph 489 BGB darf die Bausparkasse nur dann kündigen, wenn der Bausparvertrag schon seit mindestens zehn Jahren zu 100 Prozent angespart ist, das Baudarlehen also bereits voll angespart wurde. Nur dann darf die Bausparkasse mit einer Frist von sechs Monaten den Vertrag beenden“, erklärt Hünlein.


    Hier hilft nur eins. Nicht reagieren und keine Eigenkündigungen/Zahlungsaufforderungen unterschreiben. So gewinnt man Zeit und bis lang gibt es genug Fälle wo nachträglich dann doch gezahlt wird, auch wenn dann die Kündigung per Einschreiben nach Hause flattern nichts falsches unternehmen, denn die BSK sind in der Bringschuld der Zahlungssumme nebst der bis dahin angefallenen Zinsen, auch wenn die BSK stets mit dem zinslosen Konto droht!!!!


    Bitte berichtet wir ihr erfolgreich vorgegangen seit:


    In dem Artikel von Frau Kotte wird am 24.1.14 berichtet, dass noch eion Urteil vom BGH aussteht
    https://www.boersen-zeitung.de…php?li=1&artid=2014002044

    ...vielleicht etwas falsch formuliert/missverständlich, aber die BSK wird zu 99.9% nur das Guthaben bis zum selbst festgelegten Kündigungstermin überweisen und die restliche Zinszahlung verweigern.


    Dieser Schaden müsste dann eingeklagt werden. Dies ist aber eine ganz andere rechtliche Basis und auf die rechtlichen Gegenargumente wäre ich dann mal gespannt...... aber wie gesagt die meisten reagieren im Vorfeld, so dass die BSK Stück für Stück Mill. von Eur auf Kosten der Bausparer gewinnt. Bei Stern-TV hat man gesehen wie vorsichtig man mit dieser Lobby umgeht und im Nachinein verstehe ich nicht warum dies so wenig Leute auf diesem Weg versuchen, der offentlich der einzige & sichere Erfolgsweg sein dürfte den Kündigungstermin selber zu bestimmen..........


    Was ist daran bedenklich? Soll man ein schlechtes Gewissen haben? Die BSK werden nie per Einschreiben kündigen, das ist deren Strategie oder hat hier je einer ein Einschreiben erhalten!?


    Ich kann hier nur aufrufen nicht auf die Kündigungsschreiben zu reagieren, um so die Kündigung zu verzögern und um später in jedem Fall Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau



    Allerdings:
    Wer seinen Vertrag überspart hat, hat gar keinen Anspruch mehr auf ein Darlehen!


    Frage 1: Und was ist mit denen, die einen Bausparvertrag haben, bei dem man am Anfang den Verzicht auf das Darlehen angekreuzt hat, um gleich den Bonus zu erhalten (Renditetarif). Es gibt bei der Wüstenrot ehemals Leonberger nämlich auch ein Wahltarif. Dies ist also kein normaler Darlehensverzichts-Bonus mit Darlehensnahmerecht wie bei dem Urteil, denn dort hat man die Option das Darlehen am Ende nehmen zu können. Wie soll man bei einem sofortigen Verzicht auf das Darlehen kein Anspruch mehr auf ein Darlehen haben, den man vom Anfang nie hatte. Hier spricht einiges für einen Sparvertrag wo das Argument der BSK nicht zieht oder?


    Frage 2: Die Bausparkasse schreibt mich an und kündigt. Warum antwortet ihr überhaupt auf diese "Werbebriefe"? Die BSK wird nie per Einschreiben kündigen! Wenn Ihr nie reagiert und nach Jahren dann selber kündigt (wenn bspw. der Zins wieder hoch ist) und sich die BSK auf die mehrfachen Kündigungen beruft wird die Kündigung erst dann gültig, wenn sie diese rechtlich wirksam zugestellt hat. Wie will die BSK das beweisen!? Das gleiche Problem hat der Ottonormalbürger stets, wenn er sein Abo kündigen will. Sowas macht man deshalb per Einschreiben. Warum soll das nicht auch umgekehrt ziehen, um so der Kündigung aus dem Wege zu gehen!?


    Warum ich nicht geklagt habe: Weil ich leider im Vertrag das Häkchen nicht bei Rendite, sondern Wahltarif gesetzt habe, um mir die Freiheit und damit auch den Darleheninanspruch nicht zu nehmen. Weiter war ich auch so blöd, wie die meisten hier, auf die Kündigung zu reagieren und habe damit den Kündigungeingang bestätigt, statt auf Verjährung zu setzten und es wie die BSK auszusitzen. Die ist meiner Meinung nach die einzige Chanche weiter den Bonus geniesen zu können.



    AUSSITZEN wie die BSK und um die Kündigung wegen nicht erhalt zu verschieben

    Zitat

    Original geschrieben von nicora
    Nach § 489 Abs 1 Nr. 2 BGB dürfte der Darlehensnehmer (hier BSKasse) einen Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz in jedem Fall nach Ablauf von zehn Jahren nach dem vollständigen Empfang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten kündigen. Fraglich ist dabei, ob ein BSVertrag überhaupt nach den §§ eines Darlehensvertrags gekündigt werden darf. Aber da sind wir wieder am Anfang der Geschichte, die begann nämlich 2007 mit der BHW und falschen Schiedssprüchen der Ombudsleute. Der falsche Schlichterspruch gestattete eine Kündigung nach § 488. Es folgte das 1. Urteil aufgrund dieses falschen Schlichterspruchs usw.
    Mir liegt die Kündigung nach § 489 Abs 1 Nr 2 BGB einer Bausparkasse vor, den Beginn der 10 Jahresfrist hat die BSKasse ab Zuteilungsreife angesetzt.
    Ich lass mir wegen § 489 Abs 3 BGB mein Guthaben nicht auszahlen. Natürlich kannst Du Dir Dein Geld ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und dem Vorbehalt einer Schadenersatzforderung auszahlen lassen. Ich würde dabei auf keinen Fall den Vordruck verwenden. Versuchs einfach mal. Kannst ja dann berichten.
    Die 7 Jahresfrist bei Dir ergibt sich m.E. einfach aus der Not der Zinssituation der BSKassen. Für mich auch ein Beweis der rechtswidrigen Vorgehensweise der BSKassen. Als die Zinsen höher waren, haben die BSKassen "vertragskonform" die Verträge weiterlaufen lassen und brav verzinst, bei Dir nun 7 Jahre, bei mir waren es 8 Jahre. Nun aber drückt die Zinslast.
    Nicora


    Warum lässt du dir das Geld nicht auszahlen. Wenn alles im Sand verläuft und du nichts erreichst, dann hast du im Grunde einen doppelten Schaden, wenn du am Ende gewinnst, sollte die Rückabwicklung auch kein Problem sein und du verlierst max. den Zeitraum einer hoheren Zinszahlung über den zeitraum, wo die BSK nicht im Besitz des Geldes war !?


    Wenn eine Kündigung nach Zuteilung möglich ist, hätte ich max. 1,5Jahr an Zinszahlung verloren, denn 2015 wäre die Zuteilung 10 Jahre her oder liege ich da falsch?


    Warum hast du bislang noch nicht geklagt? Wie hoch wären die Gerichts/RA-Kosten eigentlich. Geht es um die Zinszahlung oder um die Bausparsumme?

    Kann man sich das unverzinste Guthaben nicht erstmal mit dem Vermerk "Weitergabe KNR+ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" auf sein Konto auszahlen lassen oder lassen sich die BSK nicht darauf ein bzw. verhindert man mit der Auszahlung später weitere rechtliche Möglichkeiten?


    nicora: bei dir dürften dies ja seit 2011 mittlerweile schon ziemlich Oppurtinitätskosten sein, wenn sich das Ganze noch länger hinzieht. Die BSK hat ja nichts zu verlieren.


    Gruß Chris

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt

    ich vermute dass die "Umstellung" in Wirklichkeit eine Beendigung des alten vertrags und beginn eines neuen bausparvertrags ist.
    aber das musst du in deine unterlagen einsehen... wenn sich die vertragsnummer geändert hat, darfst du davon ausgehen, dass es so ist, wie von mir vermutet.


    stanglwirt: warum sollte nach der Umstellung der Vertrag zu ende sein. Die leonberger wurde von der Wüstenrot aufgekauft, deshalb vermutlich die Vertragsnr.-änderung. man kann diesen tarif ja auch gleich so abschließen. Die BSK ist in keinem Schreiben darauf, obwohl ich einen Beraterausdruck aus 2003 habe, wo mein vertrag anders tituliert ist. Sie behauptet fest der vertrag wurde erst dieses Jahr umgestellt! Wer dies veranlasst hat ist mir ein Rätzel. Sie sprechen von Kulanz, dass ich sogar mein Bonus erhalte !!!!


    nicora: was heißt die BSK darf nach 10Jahren kündigen, ab wann gilt das bspw. in meinem Fall (1998 abgeschlossen, 2003 zu 85% aufgestockt, ab 2005 inkl. Zinsen angeblich überspart/zuteilungsreif, in 2013 von der der BSK nach §488 gekündigt). Warum kündigt die BSK bei mir zufällig genau nach 7 Jahren der letzten einzahlung?
    um sich rechtlich noch etwas luft zu lassen. Kann man sich das nun unverzinste Guthaben nicht mit dem Vermerk auszahlen lassen und die Bankverbindung ohne anerkennung einer rechtspflicht der BSK geben oder warum lässt du dir dies nicht auszahlen? So sollte man sich doch noch alles offen lassen oder lassen sich die BSK nicht darauf ein?


    @alle: ich glaube die Diskussionen bringen nur etwas wenn irgendwer klagt und dies mit einer anderen strategie/ansatz durchzieht und vom ergebnis hier berichtet, aber gibt es wirklichen niemanden der dies macht. Die BSK ziehen das weiter durch. Hat jemand schon einmal über facebook negative publicity betrieben oder wird sowas gleich gelöscht. dort scheinen ja nur zufriedene kunden zu sein.....


    gruß chris