Beiträge von Christian1234567

    stanglwirt:


    gerne hätte ich gewusst wie du in deinem Fall die Verjährung nach §195 siehst, wenn dich die Kündigung schon seit 2010 betrifft? Ohne jetzt alles von deinen Beiträgen zu kennen, hast du rechtlich bislang noch nichts unternommen erreichen können oder wie siehst du dies in dem Zusammenhang zum Betrag vom 12.12.2014 18:09 von hgkg-felix, der dort die Warnung wegen der Verjährung ausgesprochen hat?


    Danke für eine Info zu dem Thema.



    frank_aus_wedau:
    Die Aussage, dass alle Fragen vollständig beantwortet sind kann ich so nicht nachvollziehen bzw. wäre für Links und Hinweise auch zum Thema Kündigungswirkung nach §489 Abs.3 dankbar, da dieser Ansatz leider nirgens diskutiert wird/wurde oder liege ich da falsch ?


    Gruß Christian

    Zitat

    Original geschrieben von Schnorrer2k
    Ich habe auch einen alten Vertrag von Wüstenrot (aus dem Jahre 2006).
    Derzeit sind ca 5000 von 9000 Euro bespart.
    Da ich früher oder später auch mit der Kündigung rechne meine Frage:
    Was ist denn das geschickteste Vorgehen? Lieber ohne Einzahlung weiterlaufen lassen oder muss ich nach 10 Jahren (also 2016) eh mit einer Kündigung rechnen und sollte mich deshalb an 80-90% der Bausparsumme rantasten?


    Leider habe ich auch nicht die AGB an der Hand. Es handelt sich um den ABB A (2006). Hat jemand Infos zum Bonuszins und zur Rückerstattung der Abschlussgebühren (habe bei Google leider nichts gefunden)


    mein einer BSV war aus 1998 und ich hatte ihn 2003 zu 90% voll gezahlt und liegen lassen. Nach genau 10J. wurde dieser gekündigt. Ich glaube dort ist so oder so ein Automatismus hinterlegt der völlig unabhängig ausgelöst wird. Leider gibt es im Internet kaum Rückmeldungen, obwohl die erste große Kündigungwelle 2011 war und hgkg-felix gut die Konsequenzen geschildert hat, dass am 31.12.14 Ende mit den Ansprüchen ist.


    Knicken alle ein? Hatten alle Erfolg? Kämpft überhaupt einer um sein Recht? Feedback ist leider sehr rar gesäht. Scheinbar geht auch keiner den Weg mit der unwirksamen Kündigung nach §489 oder kann eine Info dazu geben, denn damit gewinnt man Zeit und Geld. Warum nicht auch mal die BSK/Vorstand anzeigen wegen Erpressung einer Zahlungsaufforderung oder Unterschlagung/Einbehaltung von Eigentum. Ich kenne leider nur einen Fall wo die BSK rückwirkend trotz kündigung nochmal gekündigt hat und fristgerecht ausgezahlt hat. Abwarten und nichts tun oder heimlich die Bankverbindung geben und hoffen, dass die BSK nett ist wird kaum zum Erfolg führen.......


    Egal was du mit deinem Bausparvertrag machst, er wird gekündigt und das Ganze wird rechtlich von höchster Instanz gedeckelt. Klagen wird auch keiner, weil es wegen dem Streitwert dem einzelnen zu teuer ist, genau das wird ausgenutzt. Fakt ist , dass die meisten nach 3J. in die Röhre gucken.


    Mein Tipp für deinen Fall: ev. zu 90% Vollzahlen (denn keiner hat bislang bestätigt, dass sich hier was ändern wird), Aussitzen, Kontoauszüge reklamieren, wenn auf zinslos umgebucht wird und der Bank mitteilen dass nach §489 nicht wirksam gekündigt haben, weil sie das Geld noch nicht angewiesen haben.


    Gruß Christian

    Re: Re: Wie mit BHW-Kündigung umgehen?


    Zitat

    Original geschrieben von herbert1960
    Vor ca. 2 Jahren wurde mir auch vom BHW mein Bausparvertrag gekündigt, da dieser durch Zinsen voll bespart war. Der Ombudsmann hat leider für BHW entschieden. Der Bonuszins wurde gezahlt und die Abschlußgebühr wurde mir zurückerstattet. :rolleyes:


    Was wurde genau zurückgezahlt und vor allem wann und wie hat der Ombudsmann entschieden. Normal ist die Kündigung unwirksam, wenn das Geld nicht innerhalb von 2 Wochen auf dein Konto ausgezahlt wird (§ 489 Abs. 3 BGB). Wie war die zeitliche Reihenfolge oder hat die Bausparkasse das Geld unverzinst über Monate/Jahre einbehalten bis alles entschieden war?


    Wie reagiert der Ombudsmann eigentlich in diesem Zusammenhang, wenn man die Kündigung wegen der Nichteinhaltung der Frist reklamiert?

    Hallo hgkg-felix,


    danke für die Ausführungen, insbesondere der Hinweis, dass man in der Tat vom Forderer zum Bittsteller wird. Ich glaube jedoch auch nicht, dass die BSK das Geld tatsächlich wegen des drohenden Imageschaden den Gesamtbetrag behalten wird, sondern eher als Großzügigkeit verkauft dies nicht zu machen obwohl sie es rechtlich dürfte. Sie wird vermutlich mit einem lächeln auszahlen, da nach der Verjährung nichts mehr zu befürchten ist. Verwetten würde ich hier natürlich nichts!!!!


    .....auch wenn die Frage ev. mehrfach beantwortet wurde:


    Ein Mahnverfahren fordert die BSK auf den Betrag X inkl. Hauptforderung zu auszahlen. Was macht eine Zahlungsaufforderung anders, diese könnte ja auch ignoriert werden. In beiden Fälle ist man selber der aktive part und fordert Geld!? Anders ist es natürlich, wenn in der Zahlungsaufforderung der Passus enthält, dass man hiermit den Vertrag kündigt!


    Die rechtliche Trennung kann ich leider immer noch nicht nachvollziehen warum ein neutraler Zahlungsauftrag mit dem Hinweis, dass man bis zur Klärung das Geld angewiesen haben möchte und zinslos verwahren wird, sämtliche Forderungen zunichte machen soll.


    Gruß Christian

    Hallo zusammen,
    ich kann hgkg-felix nur zustimmen. Dass die BSK einer Erhöhung der Bausparsumme zustimmen wird ist genau leichtgläubig wie die Hoffnung dass sich die BSK auf eine Auszahlung einlassen, wenn man Ihnen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die Kontonr. zusendet, die Sie ohnehin haben, genauso wie die Adresse zu der man auch einen Scheck schicken könnte. Den BSK geht es nur um Verjährung, wozu ich noch ein paar Fragen hätte:


    Frage:


    Warum sollte man Wüstenrot auffordern, einen Verzicht auf die Einrede der Verjährung ab zu geben. Solche Zugeständnisse werden zu 100000% nicht geben, warum auch?


    Was sollte eine Einleitung eines kostenloses Ombudsverfahren an der Verjährung ändern?


    Was soll ein Mahnverfahren zum 31.12.2014 im Rahmen der Verjährung bewirken. Dies kostet nur Geld , denn bei den meisten sollte der Schaden bei deutlich über 1000Eur liegen und den Schaden müsste man gesondert einklagen, diese Kosten kämen on Top?


    Was hat man zu verlieren, wenn man den oder einen Zahlungsauftrag unterschreibt zusendet und den Passus der Eigenkündigung explizit ohne Anerkennung einer Rechtspflicht rausnimmt? Wenn die Zahlung dann verweigert wird, hat man ganz andere Möglichkeiten!!!!


    Gruß Christian

    Re: Re: Wüstenrot BSV Achtung Verjährung droht


    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    Strohmänner, weil wir in manchen ansichten etwas logischer denken?...................
    ............Wie ich schon hier dargelegt habe, sehe ich hier bei einigen verträgen die einzige Möglichkeit, die sparphase noch etwas in die länge zu ziehen :)


    ....letztlich weiß man nie wer sich dahinter verbirgt. Ich persönlich finde es auch schon verwunderlich und es geht genau um das herauszögern ver Verzinsungsdauer. Wenn man logisch denkt gibt es eigentlich nur eine 100% Lösung:


    Nirgendwo wird er Punkt rausgegriffen oder disktiert, dass man durch die verwirkte Kündigung der BSK durch die verstrichene Frist der Nichtrückzahlung bis 3J. den Zinsvorteil sicher geniesen kann. Dieses Argument finde ich bislang als einzige 100%-Strategie am besten und ist auch für BSV geeignet, die wie meiner völlig überspart waren.


    Es kann nicht rechtens sein, dass die Bausparkasse eine Zahlungaufforderung erpressen können. Durch die Nichtrückzahlung ist die Kündigung verwirkt und muss neu ausgesprochen werden unabhängig davon welchen BSV man hat !!!!


    Welche rechtlichen Feinheiten man beachten muss und ob jemand den Weg geht wird IRGENDS diskutiert. Ich kenne lediglich 1 Fall, wo die BSK tatsächlich am Ende nochmal und auch per Einschreiben fristgerecht gekündigt und auf den Tag genau nach 2Wochen ausgezahlt hat und zwar MIT Zinsen zum wirksamen neuen Kündigungstermin. Ob dieser dann letztlich wirksam ist oder wegen anderen Dinge die hier 5Mio. mal ohne weiteren Sinn diskutiert werden, weil es keine Urteile gibt oder die Lobby zu groß ist, kann man dann in Ruhe abwarten.


    Ich sehe zwar auch die Gefahr, dass die BSK nach §195 das Geld komplett einhalten dürfen, aber dieser Imageschaden durch Zwangsenteignung dürfte so dermaßen niederschmetternd sein, dass dies den Schaden deutlich vergrößern dürfte. Aber letzlich verwirkt man in jedem Fall die Zinsen, wenn die 3J. verstrichen sind! Aber 3J. zu 3% Mehrzins können auch knapp 10t€ sein!


    Es wäre schön, wenn diese Art und Weise der Zeitgewinnung weiterdiskutiert wird! Ich glaube die BSK wollen einfach nur die 3J. rumbekommen, denn dann ist Hopfen und Malz verloren und dann kräht kein Hahn mehr dannach. Was nützt mir nach 3J die angeblich einzige Zeitgewinnungsstrategie von Stanglwirt, wenn ich diese nicht mehr durchsetzten kann, denn so lange wird die BSK Standardschreiben rausschicken und keiner Klagen weil man Angst vor der Lobby und den Kosten hat......


    Gruß Chris

    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    @ frank


    an deiner stelle würde ich mir deine Bedingungen genau durchlesen, was da bezgl. Erhöhung der Bausparsumme vereinbart ist.
    wenn der vertrag noch nicht überspart ist, erscheint mir dieser weg noch am besten, damit eine Verlängerung der sparphase zu erreichen.
    dies natürlich nur wenn die Bausparkasse die Erhöhung laut Bedingungen nicht begründungslos verweigern kann - bei neueren verträgen ist zumeist keine Begründung mehr erforderlich, bei alten dagegen oft schon.



    wollen wir doch mal ganz ehrlich sein. Dies interessiert die BSK reichlich wenig. Diese kündigen nach den 3 bekannten Mustern um die teuren Sparer loszuwerden. Im Grunde sind alle alten Verträge die mind. 10J. alt sind betroffen. Damit dürfte der Zinssatz bei den Verträge bei >3% liegen.


    Statt zu widersprechen würde ich daher einfach die Schreiben der Kündigung starr ignorieren, die Kontoauszüge jährlich reklamieren, wenn auf ein unverzinstes Konto überwiesen wird und warten bis die BSK selbstständig und fristgerecht Kündigt und das Geld zurücküberweist.


    Welchen Sinn soll der Widerspruch auf Basis der Vertragsunterlagen haben. Welche BSK interessiert dies. Es wird immer nach dem selben Muster gekündigen und verschickt auch stets Standardantworten......



    Mich würde mal interessieren, warum hier keiner auf den Ansatz der Bringschuld setzt und amit Zeit gewinnt!?

    Hallo zusammen,
    wegen der verhaltenen Diskussion denke ich, dass wir uns einig sind, dass es schwer/unmöglich wird gegen die BSK vorzugehen. Die Lobby ist einfach zu groß. Mir geht es hier insbesondere um Chance/Risiko auch zum Teil erfolgreich zu sein und trotzdem nicht noch die Möglichkeit zu verlieren. Insbesondere werden die bekannten Versuche wie Sie durch Nicora weiter verfolgt werden nur die BSK weiter stützen, da sie das Geld haben.


    Bislang habe ich nur aus einer einzigen Quelle erfahren, dass die BSK tatsächlich auf eine Eigenkündigung mittels unterschriebener Zahlungsaufforderung verzichtet hat. Das Geld wurde anfangs wie üblich zinslos umgebucht und versucht damit eine Unterschrift zu erzwingen. Nach 2J. wurde dem Bausparer dann per Einschreiben gekündigt und tatsächlich ohne Zahlungsaufforderung das Geld nebst rückwirkender Zinsen auf sein Girokonto gutgeschrieben und zwar auf den TAG genau in der 2 Wochenfrist. So hat man das Geld und kann immer noch abwarten ob sich etwas tut, denn nichts ist verwirkt!!


    Damit klappt scheinbar nur dieser Weg rechtssicher die Kündigung wegen der Bringschuld zumindest zeitlich zu verzögern und sich nicht durch den unterschriebenen Zahlungsauftrag auch für später alle Wege zu verbauen:


    (Art. 3 Abs. 1 Buchst. c Ziff. ii der Richtlinie 2000/35, § 489 Abs. 3 BGB , Gemäß § 270 BGB)


    Wo sind die Fakten!?!


    - Auf welche juritischen Feinheiten geachtet werden kann, ist bislang keiner eingegangen, insbesondere Nicora. Gibt es ev. Fristen dazu?
    - welche Beiträge hier durch die BSK verteilt werden ist natürlich auch unklar, da diese sicherlich das Thema auch interessiert verfolgen
    - Was dagegen spricht wegen der verwirkten Bringschuld von der BSK die Auszahlung zu erzwingen udn was diese Tatsächlich dagegen machen kann wurde in keiner Art und Weise diskutiert oder widerlegt
    - Wie man weiter vorgeht, wenn die Bank nur mit Standardschreiben antwortet auch nicht. Hikft hier der Verbraucherschutz oder sogar eine Anzeige bei der Polizei um es mal ganz krass zu machen?


    Über ein Feedback von erfolgreichen Einwendungen über diese Art und Weise oder Infos würde ich mich hier freuen. Danke.


    Gruß Christian