Beiträge von Christian1234567

    Zitat

    Original geschrieben von Gallium
    Die Frage ist, welche anderen Geräte/Apps/Programme im Hintergrund außerdem Daten übertragen :apaul: Die nehmen sich dann gegensetig den Traffic (Zeit-) scheibenweise weg, was dazu führt, dass der whatsapp oder Mail-Server denkt, dass die Verbindung gecancelt wurde.


    ...das ist auch noch ein Aspekt den ich nicht berücksichtigt habe, wobei mich dann wundert wieso der Downloadtest genau 63kbit/s angezeigt hat, wenn im Hintergrund ebenfalls Volumen gezogen wird. Ich finde es schon recht irritierend wenn die Anbieter sowas zusichern und letztlich nicht dauerhaft einhalten wie fix0r schon sagt.....


    Gruß Chris

    Hallo zusammen,
    jeder kennt das Problem und bucht immer mehr Volumen. Nach 1GB wird auf 64kb/sek. gedrosselt. Dies entspricht also 0,008MB/Sek. Ich habe über einen Speedtest die Leitung getestet und kam auf 63kb/sek. Soweit gut, da die Anbieter bei den Testseite ja immer gerne volle Bandbreite geben und diese kennen.......


    Nun habe ich versucht ein Bild per Whatsapp und per Mail über 0,26MB zu versenden. Dies sollte rechnerisch 32Sekunden dauern. Selbst wenn die Anbieter den upload auf 16kb/sek drosseln sollte das Bild in 2Min. versendet sein.


    Weder per Mail noch bei Whatsapp wo die Bilder sogar noch komprimiert werden war dies möglich. Beide Programme haben den Versand nach 2min. abgebrochen. VoiP mit ISDN Sprachqualität (64kb/sek) per VPN mit der FBF 7390 ganz zu schweigen. Was ist das eigentlich für eine Verarschung oder liegt das am Anbieter!? Der Empfank in der Wohnung ist mit Vollanschlag nahezu 100%. Wie ist das bei Euch?


    Gruß Chris


    P.S. Das was hier beschrieben steht kann ich zumindest nicht nachvollziehen:
    http://www.teltarif.de/datendr…-aufheben/news/51862.html

    Zitat

    Original geschrieben von Thomas201
    Welche Fundstelle aus dem MüKo meinst du genau? Und was soll sich daraus ergeben?


    Ich gehe sowieso davon aus, dass die BSK die Kündigungen nochmal per Einschreiben verschicken, solange keine Reaktion der Kunden erfolgt - die paar Euro ist es denen schon wert, nicht das Risiko einzugehen, dass eine Kündigung nicht zugegangen ist. Insofern schadet es also in keinem Fall, erstmal nicht zu bestätigen, eine Kündigung erhaltne zu haben.


    Edit nach PN.



    .....der Schriftverkehr mit der BSK ist eh sinnlos, daher ist dein Weg richtig. Die sind nicht blöd und reagieren nur mit einheitlichen ablehnden Standardschreiben......


    ..... Vergiss die Urteile die es explizit hier zum §489 noch nicht gibt und geben wird. Im dem Kommentar steht genau etwas ausgeschmückt am Beispiel erklärt, was das Gesetz verhindern will. Die BSK zieht genau diesen Betrug des zu verhindernden Zinsvorteils durch Nichtrückzahlung durch, daher glaube ich auch, dass keiner bis zum Ende klagen wird/muss und es deshalb auch kein Urteil gibt, sondern nur einen Vergleich wie zu >80% aller Fälle! und alle spekulieren munter weiter und der Einzelfall bleibt weiter unentdeckt, da der EX-Bausparer froh ist, wenn das Thema vom Tisch ist........


    Die frisch gekündigten Bausparer haben weiter die Hosen voll und warten auf ein Urteil und munter geht es weiter bis alle Altverträge kostengünstig entsorgt sind. Doof sind die BSK nicht, sondern taktisch richtig angesiedelt......

    Hallo Thomas,


    ich glaube der Münchner Kommentar zum BGB spricht deutlich für die Annahme, dass es sogar letztlich völlig Wurst ist, ob man die Kündigung nie erhalten hat oder dieser widersprochen hat. Über direkte Urteile würde ich mich jedoch freuen.


    Damit besteht auch wie erwähnt kein Annahmeverzug, es sei denn man überweist das Geld zurück oder zerreist den per Einschreiben erhaltenen Verrechnungsscheck. Die BSK MUSS innerhalb von 14 Tagen zahlen oder die Kündigung ist unwirksam. Ob man vor Gericht "lügt" oder nicht muss jeder selber wissen, Fakt ist nun mal, wenn man die Kontoauszüge reklamiert und die "Flyer" ignoriert knicken die BSK ein. Dies wurde auch schon mehrfach erwähnt, dass dies der bessere Weg ist etwas zu erreichen....


    Ansonsten gebe ich Thomas recht, dass es für übersparte Verträge umstrittene Urteile gibt, denen man sich wegen der Lobby beugen muss. Das ist also eine Chance den Schaden etwas zu minimieren, in der Hoffnung, dass die Zinsen ev. bald wieder ein wenig steigen.....

    Hallo Jörg,
    die Bausparkassen verhalten sich betriebswirtschaft sinnvoll und nutzen eine immer noch strittige von der Lobby gestütze Grauzone aus. Nutze du auch diese Möglichkeit und ignoriere die "Werbeflyer/Angebote" der Bausparkasse, wenn du die Zinsen zumindest so lange wie möglich weiter haben möchtest, denn einige Leute lassen dies gerade rechtlich prüfen wie der §489Abs.3 hier eingesetzt werden kann, denn explizit zugeschnittene Urteile im Zusammenhang von BSV gibt es noch nicht. Jetzt nochmal zum richtigen Verhalten um Zeit/Geld zu gewinnen:


    Ignoriere die Kündigung der Bausparkassen, denn warum solltest, geschweige denn warum MUSST du dieser Kündigfung zustimmen oder reagieren bzw. warum sollte dies Verhalten DIR als Betrug ausgelegt werden!? Die BSK will lediglich eine Zahlungsaufforderung mit Eigenkündigung von dir erwirken, damit sie ganz raus ist und meiner Meinung nach Ihren Betrug am Kunden weiter optimiert zum Abschluss bringen kann, bis alle Altverträge weg sind. Auch bei der BSK ist Zeit=Geld.


    Legst du Einspruch ein, bestätigst du, dass die Kündigung eingegangen ist und man könnte dir für spätere Forderungen ev. Annahmeverzug unterstellen. Wobei sich hier die Frage stellt, ob dies tatsächlich Annahmeverzug ist, denn die Bank kann dir das Geld auch überweisen und du kannst die Annahme eigentlich nur mit einer Rückbuchung verweigern. Unabhängig davon bringt eine Reaktion rein gar nichts, dass steht zu 100% fest..........


    Wie geht es weiter:
    1x jährlich mahnst du die Kontoauszüge vom Bausparvertrag an. Nimm dabei kein Bezug auf die Kündigung, warum auch, da diese nach §489Abs.3 verwirkt ist. Nach 3 Jahren verjährt jedoch dein Anspruch, aber sei sicher, die Bausparkasse wird dir wahrscheinlich vorher dann plötzlich per Einschreiben kündigen und dir das Geld nebst Zinsen innerhalb von 2 Wochen zurückzahlen. Damit hast du Zeit&Geld gewonnen. Du würdest dich anstelle der BSK auch nicht anders verhalten, wenn bspw. dein "Zeitungsabo" dass du 3x mündl. gekündigt hast immer noch weiterläuft. Spätestens dann kündigst du das Abo per Einschreiben oder? Solange sich aber kaum einer dieser Methode bedient spart die BSK kräftig weiter, wenn die Leute der Kündigung zustimmen.......


    Wie geht es nach 3J. weiter wenn die BSK sturr bleibt, was sehr unwahrscheinlich ist:
    Du mahnst kurz vorher über das Amtgericht die Zinsen aus dem ersten Jahr an. Dies kostet sehr wenig und bis dahin ist noch sehr lange Zeit und du hast nicht viel zu verlieren.....


    Welchen Weg man geht muss man selber wissen. Du musst wissen welche Alternativen du hast und welchen Aufwand du in deinem Fall für >1000eur betreiben möchtest sofern du das Geld alterbativ auf Girokonto legst.


    Gruß Christian


    Danke für die Antwort und Erläuterung. "Hätteman" ist zwar tot, aber viele hätten im Vorfeld mit dieser Info ev. nicht auf die "Kündigungs-Werbefyler" der Bausparkasse reagiert, wenn deren Auswirkung bekannt wären:


    Die meisten haben in der Tat einen Einspruch zur Kündigung vorgenommen und die Karte auf Zeit damit verspielt. Der richtige Weg ist es, die Kündigung der BSK zu ignorieren und die Kontoauszüge zu reklamieren und auf die Verjährung zu achten. So gewinnt man in jedem Fall Zeit.


    Dies erklärt auch die Reaktion der Bausparkasse in dem bekanntem Fall, wo die Bausparkasse den Monolog plötzlich ändert: Die Bausparkasse kündigt 2011, verweist auf eine zinslose Umbuchung auf ein neues Konto. Reagiert der Kunde nicht auf Widerspruch, sondern reklamiert nur die Kontoauszüge, dann kündigt die BSK ca. nach 2,5J. selber nochmal neu per Einschreiben und zahlt alles korrekt aus. Dieser Ansatz zeigt, dass man damit Zeit und Geld gewinnt und im Anschluss sich keine Chancen verbaut. Es fragt sich nur welche Chancen:


    Nach wie vor sehe ich es wie Timba69, dass die Lobby zu groß ist und an den richtigen Ecken gedeckt wird. Das dies Verhalten der BSK absolut fragwürdig ist stellt sicherlich keiner in Frage. Ob die Justiz hier noch ein kundenfreundliches Urteil ausspricht wird sich zeigen und Zeit ist für die BSK Geld, wenn sich die Kunde falsch verhalten.....


    Gruß Christian

    .....ich meine der Weg über den § 489 Abs.3 ist ein Weg der Sinn macht und den ich gehe, deshalb würde ich hier gerne Erfahrungen austauschen die jemand ev. schon im Vorfeld bestritten hat oder was zum pro/contra beitragen kann.


    Danke&Gruß
    Christian


    P.S.: stanglwirt: bitte ignoriere meine Posts da du ohnehin nur dein Eigeninteresse verfolgst und nichts sinnvolles zu meiner Frage beisteuern willst und damit den Thread unnötig aufblähst und damit immer wieder ein Hochposten erforderlich machst. Man kann dies natürlich auch als betteln titulieren ;) Wenn das Thema 489 Abs.3 schonmal diskutiert wurde, freue ich mich natürlich über einen kurzen kommentarlosen Verweis ;)

    Hallo zusammen,
    nach 2Jahren O2 steht eins fest: nie wieder! Surfen während der Fahrt geht komplett gar nicht, wenn man nicht gerade in der Großstadt/Ballungszentren wohnt, aber wo ist der Unterschied zwischen dem t-mobile business-Tarif und Constar?


    Gibt es im selben Netz tatsächlich spürbare Leistungsunterschiede und wie machen diese sich aus Erfahrung bemerkbar? Trennt die Telekom tatsächlich die Kunden oder ist dies nur im Service merkbar?


    Gruß Christian