Hallo Gemeinde,
vorab muss ich sagen, dass ich es genauso schade finde was mit Quam passiert.
Andererseits werde ich folgendes probieren:
Ich habe den Tarif 1Star Sim only, d.h. ich habe jeden Monat 15 Freiminuten.
Nach dem Tarifblatt entspricht dies 8,85 € pro Monat.
Da ich nach dem 15.11.2002 noch 19 Monate Mindestvertragslaufzeit habe würde mir also ein Schaden von 168,15 € durch die Netzabschaltung entstehen.
Kunden die eine Subvention ein günstiges Handy erhalten haben, können dieses ohne Rückzahlung behalten.
Daraus folgere ich, dass ich auch einen Anspruch auf meine vollständige Subvention in Form von 24 * 8,85 € habe, zumal ich ja dadurch auch eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten habe.
In der AGB steht folgendes:
11.1 Für sämtliche Schäden, die von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haften wir unbegrenzt.
Ich bin der Meinung das Quam mir den Schaden durch die Netzabschaltung vorsätzlich herbeifügt, da ich diese Subvention nicht mehr nutzen kann. Vergleichbar, als würde ein Teil des subventionierten Handys unbrauchbar.
Da aber alle Ihr subventioniertes (funktionierendes ;-)) Handy behalten dürfen, denke ich das ich genauso einen Anspruch auf meine Subvention habe.
Mir wurden übrigens nur 50,- € Startguthaben für D1 angeboten
:mad:
Wie seht Ihr das?
Gruss
Cyy