ZitatLes mal die AGBs durch - da steht was, dass die Betreiber für Störungen auf der Funkstrecke nicht haften. Selbst wenn man gegen diese Klausel vorgehen wollte ist doch klar, dass O2 nie im Leben dran denken würde, jemand einfach so zu entschädigen weil Genion beim ihm nicht funktioniert.
Artikel 4.4 kenn ich. Wenn das ein Freibrief wär, können sie gleich ihr komplettes Netz lahmlegen, nicht warten usw. und nur noch ohne Gegenleistung abkassieren.
Sicher gibt es Ausfälle, die O2 nicht vertreten kann. Bei Blitzschlägen, in der dritten Kelleretage und so. Dafür ist das gedacht. Im Artikel steht aber nicht, dass sie Festnetznummern sporadisch abstellen - oder wie auch immer. Und wenn ich mir die AGBs reinziehe, gibt es noch Artikel 4.1, der die Leistungen festlegt, für die ich zahle. Werden diese Leistungen nicht erbracht, ist das eine Vertragsverletzung. Dementsprechend denk ich, kann man die Kosten für nicht erbrachte Leistungen zurückverlangen.
Wenn ich meine Rechnungen sporadisch mal nicht bezahle, kann ich ja auch nicht permanent den Baum verantwortlich machen, der bei Gewitter auf den Hauptcomputer meiner Bank einschlug und das System lahmlegte und damit dummerweise den Zugang zu meinem Konto sperrt. Naja, ich könnts dann noch mit Überschwemmungen versuchen, Erdbeben gibts auch noch..
ZitatIch versteh nicht wie man so blauäugig der Funktion von Genion vertrauen kann - gerade dann wenn einem die Nummer so wichtig ist.
Ich bin halt von der irritierenden Vermutung ausgegangen, O2 sei ein echtes Telekommunikationsunternehmen - und lebt nicht vom Verkauf von Blechbüchsen, die mit ner Schnur verbunden werden können...