Beiträge von der_inquisitor

    2 parallele VoIP Calls sind mit DSL1000 & Fritz!Box möglich


    In meiner Fritz!FonBox WLAN 7050 gibt es folgende Option:


    [x] Bandbreitenoptimierte Sprachkompression verwenden
    Abhängig von der Bandbreite des DSL-Anschlusses und der Zahl der Gespräche wird die Kompression der Sprachdaten verändert. Damit sind beispielsweise über einen DSL 1000 Anschluss zwei parallele Telefonverbindungen möglich.


    Daß diese Funktion auch funktioniert, habe ich schon mehrfach mit einer 1 MBit/s Leitung ausprobiert.


    Es ist also mit der Fritz!FonBox ohne weiteres möglich zwei Gespräche parallel zu führen.
    Beachte allerdings die bei nahezu allen Anbietern anfallende Bereitstellungsgebühr für DSL1000 von ca, €100, die bei DSL2000, das monatlich ja nur €3 (€36 p.a.) mehr kostet, entfällt.



    Was den Wechsel zu Arcor angeht:
    Sei Dir bewußt, daß man nur mit einem Telekom Anschluß Call-by-Call nutzen kann. Wer mit seinem Telefonanschluß zu Arcor, Alice etc. wechselt, verliert die Möglichkeit CbC zu nutzen und ist an die teilweise ausgesprochen teuren Tarife des neuen Anbieters gebunden.
    Insbesondere wer ins Ausland telefoniert sollte die Telekom Leitung mit der unendlichen Auswahl an CbC Anbietern bevorzugen.

    Habe heute meinen Wechsel zu 1&1 DSL samt Fritz!FonBox 7050 WLAN vollzogen.
    Beim Anlegen der VoIP Accounts habe ich anstatt der Zuteilung neuer Rufnummern drei meiner sechs ISDN MSNs "beibehalten", wie es bei 1&1 heißt.
    Zu meiner Verwunderung wurde mir dann eine Aktivierung binnen 60 Minuten zugesagt, was mich bereits daran zweifeln ließ, daß hier eine echte Portierung der alten ISDN Rufnummern zu 1&1 stattfindet.
    Tatsächlich bekam ich auf die "beibehaltene" Nummer binnen fünf Minuten einen Anruf des 1&1 Systems und mußte sodann den Vorgang mit dem zuvor erhaltenen vierstelligen Code am Telefon bestätigen.
    Danach erschein bei abgehenden Anrufen via 1&1 VoIP erwartungsgemäß meine alte ISDN Rufnummer als CallerID, allerdings kommen ankommende Anrufe weiterhin via ISDN über die Telekom.
    Auch kann man mit den "beibehaltenen" ISDN MSNs all die Features von 1&1 wie Mailbox, RUL, ParallelCall nicht nutzen.
    Liege ich richtig in der Annahme, daß 1&1 lediglich die CallerID faked und man defacto nur von anderen 1&1 Kunden Anrufe via VoIP auf den alten Nummern erhalten kann?
    Ich kann nun also nicht wie geplant ISDN kündigen und auf analog wechseln, da ich sonst meine alten Rufnummern verliere!? :flop:

    Zitat

    Original geschrieben von oleR
    Na klar hat o2 dafür einen Passus in den AGB:

    Mit diesem Passus befreit sich O2 von etwaigen Ansprüchen aufgrund von Störungen des Mobilfunknetzes, die insbesondere aufgrund der physikalischen Eigenschaften von Funkwellen entstehen können.


    Vorliegend liegt die Ursache der Störung aber nicht auf der Mobilfunkseite, sondern in der ortsfesten Infrastruktur, die von der genannten Bedingung nicht gedeckt ist.


    Es wäre ja aberwitzig, könnte man mit solchen AGB eine Generalexkulpation für jedweder Schlecht- oder Nichtleistung bewirken.


    Man kann für die vorliegende Störung, die ja nun eine deutliche zeitliche Ausdehung aufweist, durchaus die nächste Rechnung kürzen oder gar Schadensersatz verlangen, sofern man einen durch diese Störung entstandenen Schaden darlegen kann.

    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    ...die Frequenzen und die werden wahrscheinlich durch die Gebote teuer.

    Es ist zwar noch ungewiß, wie die E-GSM Frequenzblöcke verteilt werden, aber sie werden definitiv nicht versteigert.


    Im übrigen macht gerade für die E-Netze der Einstieg in GSM900 Sinn. Mit GSM900 lassen sich ohne Rücksicht auf die vorhandene Infrastruktur und die lokale Kanalverteilung Basisstationen errichten, während im Falle der D-Netze immer der Frequenzbereich der benachbarten Standorte berücksichtigt werden muß.

    Zur Frage der Rechtsgültigkeit von mündlichen Verträgen sei auch auf die "volkstümlichen Rechtsirrtümer" verwiesen.


    Allgemein ist im Fall des Widerrufs einer Vertragsverlängerung zu beachten, daß nach § 312d III Nr. 2 BGB das Widerrufsrecht vorzeitig erlöscht, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat. Sollte der Vertrag also weniger als 14 Tage vor Laufzeitende des Altvertrages verlängert worden sein, so erlischt das Widerrufsrecht am ersten Tag der Vertragsverlängerung.


    booner
    Wie kommst Du auf vier Wochen?

    a_engels


    Zunächst einmal solltest Du davon absehen, in solchen Fällen telefonisch zu kommunizieren. Da ist nacher nichts nachweisbar.


    Auf jeden Fall solltest Du den Teil der Rechnung bezahlen, den Du für rechtmäßig hältst. Da wirst Du nicht drum herumkommen.


    Bzgl. der zweiten Karte mußt Du Debitel anschreiben und den Sachverhalt schildern und ihnen erklären, daß lediglich ein Vertragsverhältnis über einen Mobilfunkanschluß besteht.


    Eine außerordentliche Kündigung des bestehenden Vertrages halte ich zunächst für nicht durchsetzbar.


    Kläre erstmal, wie diese Rechnung über einen zweiten Mobilfunkanschluß zustande kommt und poste mal, was Du in Erfahrung bringen konntest.

    Kein VoIP über UMTS


    Nach meinem Kenntnisstand schließen alle Netzbetreiber die Verfügbarkeit von IP-basierten Telefoniediensten über UMTS in ihren AGBs aus und sperren die entsprechenden Ports der gängigen VoIP Protokolle.


    Interessant ist aber dieser Artikel, wonach die Airdata AG einen bundesweiten Ausbau ihres UMTS-Derivat-Netzes plant, das auch VoIP bereitstellen soll.


    Weiß jemand von zufällig um welches der hier dargestellten UMTS-Derivate es sich bei den Airdata Netzen handelt?


    Gibt es in Asien Mobiles für diesen Standard?