Beiträge von der_inquisitor

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    Original geschrieben von BigBlue007
    Beweisbar wäre ein Schaden schon - zumindest dann, wenn der Router mitloggt, welche Geräte wieviel Traffic verbrauchen, und wenn der Routerbesitzer keine Flatrate hat.

    Nun haben die meisten User aber eine Flatrate und selbst wenn nicht, dann müßte der unberechtigte Nutzer über das Inklusivvolumen hinauskommen.
    Außerdem haben die handelsüblichen Geräte keine diesbezüglich verwertbare Logfunktion. Darüberhinaus wird es sicherlich sehr schwer alleine anhand einer Mac-Adresse den Schädiger ausfindig zu machen.
    Die Ermittlung würde sicherlich in 99% aller Fälle aus praktischen Gründen scheitern.


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    Davon abgesehen hätte er allerdings dennoch keine Handhabe, wenn er sein Netz nicht gesichert hat. Public Hotspots sind heute etwas ganz Normales - woher soll ich als Nutzer wissen, dass ein Hotspot, in den sich mein Gerät vielleicht sogar ganz automatisch eingebucht hat, zwar public ist, es aber eigentlich nicht sein sollte? :D Die Verantwortung, sein WLAN abzusichern, obliegt nun wirklich dem Betreiber.

    Eine Verpflichtung des Betreibers eines WLANs zur Verschlüsselung besteht nicht. Deiner Argumentation folgend wäre demnach die Benutzung eines jeden fremden Gegenstandes, der nicht gesichert ist, legal, was natürlich absurd ist.
    Zwar halte ich es auch für sozialadäquat offene WLANs zu benutzen, aber wie ein erstinstanzlicher Richter, der womöglich erstmals von "WLAN" hört, urteilt, ist immer eine andere Frage.


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    Wenn ich irgendwo ein Grundstück habe und dieses weder umzäune noch sonstwie kenntlich mache, dass es sich dabei um Privatbesitz handelt, dann kann ich auch niemanden dafür drankriegen, dass er sich auf diesem Grundstück bewegt. ;)

    In diesem Fall macht sich zwar derjenige, der sich auf Deinem Grundstück aufhält nicht des Hausfriedensbruches strafbar, da es an einer Umfriedung fehlt, aber einen Unterlassungsanspruch auf Verlassen des Grundstückes hat der Grundstückseigentümer trotzdem. Nur weil es am Zaun mangelt, heißt das nicht, daß das Grundstück jedermann zum Verweilen offensteht. Außerdem könnte man denjenigen, der unberechtigerweise ein fremdes Grundstück betritt durchaus auch für Beschädigungen (z.B. Beschädigung des Rasens durch Fahrzeugspuren) belangen, auch wenn er beim Betreten den Eigentümer nicht kannte. Bevor man ein Grundstück betritt, muß man sich eben erkundigen, wem es gehört. Nach derselben Erwägung könnte auch ein Urteil im Falle einer unberechtigen WLAN Nutzung ausfallen.

    Die Fritz!Box hat doch auch eine Firewall! Sie läßt sich nur nicht so umfangreich konfigurieren. Also wenn es nur um Dein grundlegendes Schutzbedürfnis vor Würmern und Zugriffen aus dem Netz geht, wird die Fritz!Box denselben Schutz bieten wie Dein Netgear Router.
    Ob Du Deinen Router hinter der Fritz!Box betreiben kannst, hängt von Deinem Netgear Router ab. Leider habe aber ich keine Erfahrung mit Netgear Geräten.
    Grundsätzlich sollte Dein Router dazu DHCP Relay unterstützen.

    Ob das Voranstellen der Ortsvorwahl vor die Notrufnummern überhaupt funktioniert, kann ich nicht sagen.
    Sollte es jedoch funktionieren, solltest Du in ländlichen Gebieten keine Probleme haben, denn dort wird es erfahrungsgemäß auf Landkreisebene Rettungsleitstellen geben, sodaß die Ortsvorwahl alleine für die eindeutige Zuordnung zur zuständigen Leitstelle ausreicht.
    Probleme gibt es wahrscheinlich in Großstädten, wo es mehrere Leistellen bzw. Polizeinotufzentralen gibt und die Vorwahl alleine nicht für die eindeutige Zuordnung ausreicht. Jedoch sollte die Verzögerung für den Fall, daß man hierbei an der falschen Notrufzentrale im selben Ballungsraum rauskommt, eher gering bleiben.


    Ich würde allerdings in dieser relativ frühen Entwicklungsphase von VoIP mich für den Notfall nicht auf diese Technologie verlassen. Da selbst ohne SIM Karte der Notruf 112 immer funktioniert, sollte man immer noch ein altes, geladenes Handy im Haus haben.
    Allerdings wirst Du ja sicherlich Deinen T-Com Anschluß weiterhin behalten, sodaß Du Notrufe am besten über T-Com absetzt. Die Fritz!Box ist beispielsweise werksseitig so konfiguriert (unter "Wahlregeln"), daß die Notrufnummern sowieso über das Festnetz geleitet werden. Dazu sollte man aber unbedingt die Festnetz Schnittstelle der Fritz!Box mit dem T-Com Anschluß verbinden! Das solltest Du aber so oder so machen, denn es macht bei allen VoIP Anbietern Sinn, trotzdem noch Mobilfunk- und Auslandsgespräche über günstigere Call-by-Call Anbieter, also über das herkömmliche Festnetz, zu führen.

    Meiner Kenntnis nach ist es nicht möglich die Fritz!Box 7050 an ein bestehendes LAN anzuschließen. Das Gerät kennt nur zwei Modi:

    • Betrieb als DSL-Modem/Router direkt am DSL-Splitter
    • Betrieb als USB-DSL-Modem am USB-Anschluß

    Da das Gerät nur für den Anschluß direkt an den DSL-Splitter gedacht ist, denke ich, daß es bereits hardwaremäßig unmöglich ist über den Uplink Port Ethernet zu betreiben.
    Ebensowenig kann ich mir vorstellen, daß man das Gerät dazu bewegen kann den Traffic von und nach Extern über einen der LAN Ports zu routen. Das ginge sicherlich mit einer überarbeiteten Firmware - ob eine solche jemals kommt, halte ich für fraglich.
    Scheue Dich aber nicht AVM zu einer solchen Erweiterung der Firmware unter http://www.avm.de/de/Service/S…rbesserungsvorschlag.html anzuregen. Ich habe selber auch schon Anregungen eingesandt, worauf ich binnen 24 Stunden Antwort von einem Produktmanager bekam, der sich tatsächlich ausführlich und dankbar zu den einzelnen Punkten äußerte.


    Allerdings dürfte die Funktionalität der Fritz!Box 7050 den Anforderungen der allermeisten User genügen. Portforwardings gehen einwandfrei auf bestimmte IPs. Zwar kann man den DHCP Server nicht beeinflussen (keine statische DHCP-Adresse), aber man kann manuell den PCs im LAN eine IP zuweisen.
    Wer allerdings umfangreichere Firewall Rules und Filter, wie es D-Link Router erlauben, benötigt, der wird mit der Fritz!Box 7050 nichts anfangen können.


    Persönlich habe ich meinen D-Link DI-624 eingemottet und betreibe nur noch die Fritz!Bx 7050, die mir ausgenommen von den fehlenden Firewall- und DHCP-Funktionen, ausgesprochen gut gefällt. Vor allem die VoIP Funktionalität ist nahezu perfekt! Ich war, wie selten, sehr zufrieden und überrascht über die Zuverlässigkeit und Qualität dieses mehr als empfehlenswerten Produkts!


    Noch zwei Ratschläge: Aktualisiere die Firmware erstmal, nachdem die Box online ist (Firmware gibt es unter http://webgw.avm.de:8080/downl…de%2FDownload%2Fimages%2F). Beim Flashen muß man übrigens sehr lange warten! Die Box ja nicht ausstecken, sonst mußt Du Dir erstmal per eMail ein Recovery Tool zuschicken lassen, das es leider nicht zum freien Download im Netz gibt und das schlauerweise auch nicht auf der mitgelieferten CDROM zu finden ist. Das Recovery Tool ohne funktionierenden Router runterzuladen kann nämlich ganz schön schwierig werden.
    Danach sollten erfahrenere User unter System | Ansicht die Experteneinstellungen anzeigen lassen - danach werden sonst verborgene Funktionen wie z.B. DynDNS Support angezeigt.

    Es kommt häufiger vor, daß - aus welchen Gründen auch immer - trotz einwandfreier Konfiguration, verschiedene WLAN Karten keine Verbindung herstellen. Zwar wird eine physikalische Verbindung angezeigt, aber das Beziehen der Adresse per DHCP scheitert.


    Häufig hilft es, das Profil für das betreffende WLAN komplett zu löschen und wieder neu anzulegen.
    Wenn dies nicht fruchtet, so versuche mal unter Netzwerkverbindungen | Drahtlose Netzwerkverbindung Windows zur Kofniguration der Netzwerkverbindung zu verwenden, sodaß Du nicht mehr den Treiber des Herstellers des WLAN Adapters verwendest.
    Sollte Dein Router irgendwelche proprietäre oder weniger verbreitete Standards verwenden (z.B. 802.11g++ oder D-Link SuperG etc), so deaktiviere diese mal.
    Ein Firmware Update des Routers ist auch noch eine Möglichkeit, eventuelle Inkompatibilitäten zu beseitigen.

    Als "offen" ist ein WLAN zu bezeichnen, das keine Sicherheitsvorkehrungen vor unbefugter Nutzung aufweist. Das sind namentlich WEP- und WPA-Verschlüsselung sowie auch MAC-Filter, die nur bestimmte WLAN Geräte anhand ihrer individuellen MAC-Adresse zulassen.


    Zumindest strafrechtlich ist die Nutzung fremder, offener WLAN Netze unbedenklich.

    Zitat

    Die Nutzung fremder Funkdatennetze, die mittels WEP gegen Zugriff besonders gesichert sind, ist gem. § 202a StGB strafbar; die bloße Nutzung fremder Datennetze als Internetzugang ohne einen Bruch der Verschlüsselung bleibt hingegen straflos. Das gefundene Ergebnis mag zunächst überraschen; bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass allein dieses Ergebnis angemessen ist.


    Auszug aus: Ulf Buermeyer in "Der strafrechtliche Schutz drahtloser Computernetzwerke (WLANs)"
    Quelle: http://www.hrr-strafrecht.de/h…/04-08/index.php3?seite=7

    Dein Vergleich mit dem PKW hinkt übrigens insofern, als daß das WLAN weiterhin für den Eigentümer nutzbar bleibt, während Dritte dieses nutzen, was beim Gebrauch eines fremden Kfz hingegen nicht der Fall ist. Solange keine endgültige Zueignungsabsicht bei der Aneignung eines fremdem Kfz besteht, handelt es sich daher um den unbefugten Gebrauch eines fremde Fahrzeuges nach § 248b StGB und nicht um Diebstahl.
    § 248b StGB schützt aber gerade vor dem Entziehen der Nutzungsmöglichkeit zum Nachteil des Eigentümers und wirkt der besonderen Unfallträchtigkeit von Schwarzfahrten entgegen. Diese Erwägungen könnten bei analoger Anwendung - die im Strafrecht ohnehin strengstens verboten ist - beide nicht greifen.


    Zivilrechtlich wäre ein berechtigter Schadensersatzanspruch für die Nutzung des WLANs denkbar. Dies dürfte jedoch mangels beweisbarem Schaden sowie der nur schwer möglichen Ermittlung der unberechtigten Nutzer scheitern.


    Insofern spricht nichts gegen die Nutzung eines offenen WLANs. ;)

    Re: Standleitung + VoIP: Hardware?


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    Original geschrieben von veeper
    Mich stört vor allem, dass man immer von einem aktiven Festnetzanschluss ausgeht. Aber wenn ich nun nur Breitband nutze und kein Festnetzgerät habe?

    Wenn ich Dich richtig verstehe, hast Du zwar Breitbandzugang, aber kein Festnetztelefon.
    Für diesen Fall kann ich Dir entweder ein schnurloses WLAN Handset (ca. € 200) empfehlen oder ein kabelgebundenes IP Telefon (ca. € 50).


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    Ich brauche also so gesagt Hardware, die z.B. GMX-VoIP unterstützt wenn der PC ausgeschaltet ist. Und dabei möchte ich eben kein DECT-Telefon haben (nicht zuletzt wegen der immensen Strahlung). Was empfehlt ihr?

    Abgesehen davon, daß man bei DECT-Telefonen mit max. 250 mW nicht von "immenser Strahlung" sprechen kann (GSM Handysenden mit bis zu 2W), sollte Dir bewußt sein, daß Du die meisten (günstigen) VoIP Angebote nur als DSL-Kunde buchen kannst. Eine Übersicht findest Du unter http://www.teltarif.de/arch/2005/kw21/s17243.html?page=2