Beiträge von doedl

    Hallo,


    zum Verkauf steht ein "Oldtimer":


    Nintendo GameBoy Micro, silber, in sehr gutem Zustand. Komplett mit OVP (Netzteil, Ladekabel, Anleitung).
    Dabei ist noch ein Modul zum Abspielen von Sicherheitskopien (bitte nachfragen).


    Preisvorstellung: 29 EUR


    Zustand wie beschrieben, Privatverkauf, deshalb keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme. Preise VHB zzgl. Versand.


    Gruss
    Dieter

    Hallo,


    Korrektur zu meinem Fall - und sorry wegen der Irritationen.


    Es wurde ausserordentlich betriebsbedingt gekündigt "mit sozialer Auslauffrist" und ohne Verschulden seitens einer der Parteien (so steht es wörtlich im Kündigungsschreiben".
    Die Arbeitsparteien haben dann wohl danach einen gerichtlichen Vergleich geschlossen, dass das so korrekt ist (näheres liegt mir noch nicht vor).


    Der Grund für die "betriebsbedingte" Kündigung ist mir offiziell nicht bekannt, es geht wohl aber darum, dass die Stelle der Mitarbeiterin bzw. das Aufgabenfeld zukünftig nicht mehr gebraucht wird (sehr vage ich weiß! Werde das noch eruieren)


    Warum "ausserordentlich"? Auch da muss ich nachfassen, evtl. wegen Unkündbarkeit?!?


    Könnte man für das Zeugnis die Formulierung "ohne Verschulden ..." übernehmen?


    Gruss
    Dieter

    Hallo,
    herzlichen Dank!

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Kündigungsschutzklage muß die Mitarbeiterin eh einreichen, sonst erhält sie möglicherweise kein Alg. Sofern ein neuer Job sicher ist, ist die Situation natürlich anders.


    ich denke, das hat sie gmacht; sie hatte anwaltliche Beratung schon seit längerem, s.u.

    Zitat


    Und: Ich würde mich als Mobbing- Opfer nicht so einfach kündigen lassen. Da ist finanziell und auch im Arbeitszeugnis einiges machbar. Falls die 14 Tage- Frist nach der Kündigung noch nicht vorbei ist, sofort zum spezialisierten Anwalt! Ein auch vom Arbeitslosenamt ohne Sperre akzeptierter Aufhebungsvertrag "zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung" bringt evtl. mehr als eine Kündigung.
    Die Sache ist einfach zu wichtig für die berufliche Zukunft, als daß die Dame auf Laien hören sollte.


    Es wurde ein Aufhebungsvertrag beschlossen, der für eine befristete Zeit eine Weiterbschäftigung ermöglichete. Die Frist endet jetzt.
    Genaueres weiß ich noch nicht, die Dame ist verständlicherweise nicht leicht in dieser Sache zu erreichen.


    Hast Du trotzdem eine Meinung zu meinen Fragen?!


    Gruss
    Dieter

    Hallo,


    hänge mich hier mal an mit einer Frage an eine noch zu erstellendes Arbeitszeugnis:


    Der Mitarbeiterin wurde gekündigt, formell betriebsbedingt (kein Bedarf mehr in diesem Arbeitsbereich), inoffiziell aufgrund eines zerrütteten Verhältnisses (sprich: Mobbing-Opfer).


    Welche Schlussformulierung wäre hier gut geeignet? Macht es Sinn, die betriebsbedingte Kündigung so aufzunehmen? Kann man das durch eine besonders freundliche Schlussfloskel (... bedauern wir sehr ... auch weiterhin Erfolg ...) verbessern/korrigieren?


    Noch eine Frage: sofern im Kündigunsschreiben bzw. Aufhebungsvertrag eine entsprechende Formulierung stand, kann/soll die Kollegin diese Formulierung im Arbeitszeugnis einfordern?


    Gruss
    Dieter