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Necro:
die tauschbelegen mußt du im zweifelsfalle mitnehmen.
FraDi:
ja, es sind definitiv 2 getrennt geschäft!
aber halt ein koppelgeschäft: 2 getrennt geschäfte die zusammengekoppelt sind.
alleine schon weil oft anzunhmen ist das der (subventionierte) kaufpreis für ein bestimmtes handy die kaufentscheidung "welche anbieter und welchen vertrag" stark beeinflusst.
und nein, im diebstahlsfalle ist das was anderes.
hier liegt ja kein verschulden, nichtmal ein mitwirken des handyvertragspartners vor.
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ja, tun sie.
ist von handy zu handy verschieden.
meist ist kaum was davon zu sehen (jedenfalls nicht so schlimm wie bei T-D1 und VF)
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Geribaldi:
aber man kann keinen einfluss auf die nummer nehmen?
so ala sich aus 10 die schönste raussuchen?
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und wo ist jetzt der vorwurf?
außer dem bekannten das sie sich zu regestrierung ihrer domain einen namen ausgedacht haben... das ist i.m.A. nicht strafbar...
das gesetz schreibt einen korrekten eintrag zwar vor, aber um den falschen eintrag ahnden zu können müßte ersteinmal nachgewiesen werden das die domain gewerblich betrieben wurde.
das dürfte schwierig werden.
den die bloße tatsache das spenden gesammelt wurden ist noch kein nachweis der gewerbsmäßigkeit (dazu bedarf es zumindest noch der gewinnabsicht).
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Necro:
du hast doch sicherlich noch die ursprüngliche Rechnung von dem T610.
Auf dieser sollte, neben dem bezahlten Preis von 79,95, auch der "wirkliche" Preis drauf stehen.
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Netzwerkservice:
- was ist den der GmbH-vorwurf?
und zu den gerichtlichen schritten:
wenn derjenige der da klagen will kein VOLLSTÄNDIGES backup der seite (inkl. des forums) gemacht hat dürfte er da schlechte karten haben.
ich habe allerdings keine ahnung ob es für einen außenstehenden möglich ist eine php-datenbank zu sichern... vermute aber eher nicht.
und als bytecamp.net würde ich mich eher ganz still verhalten.
denn das übergehen der denic bei der übertragung der domain war nicht rechtens.
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das hast du so weit richtig verstanden, ABER:
1. kostet das t610 398,- MIT rucksack (preis ohne rucksack weiß ich nicht)
2. zählt der preis des t610 zum zeitpunkt des vertragsabschlusses, nicht heute.
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der staub kommt (wenn er denn überhaupt kommt) nicht von oben, sondern von unten bei joystick.
die dichtung hat bei mir auch einen 0.3mm starken spalt.
nur deswegen wirst du das gerät wohl kaum umtauschen können.
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weil es sich bei einem handyvertrag um ein s.g. koppelgeschäft handelt.
der mobilfunkvertrag ist fest an den handykauf gekoppelt.
die subventionssumme (der betrag den dein handy billiger macht) ist damit ein teil des handyvertrages.
wenn du jetzt dein T610 zurückgeben würdest und nur die 79,95 Euro zurück bekommen würdest hättest du ja einen finanziellen nachteil gegenüber jemandem der sein subventioniertes händy nutzt und behält.
du müßtest dir das handy auf dem freien markt kaufen und müßtest 300 Euro (summe ist nur ein beispiel!) dafür ausgeben.
die 220,05 differenz hat VF ja aber schon in ihre kalkulation eingerechnet.
die subventionen waren ja ursprünglich dazu gedacht dem mobilfunk zu einer schnelleren verbreitung zu verhelfen.
in vielen ländern gibt es schon lange keine subventionen mehr, dafür ist dann die GG, bzw. die Gebühren deutlich billiger (was mir auch lieber wäre!).
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Necro:
entweder VF zahlt dir den Preis des Handys (ohne Vertrag) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aus, oder sie zahlen dir 79,95 und der Vertrag wird aufgelöst.
Da sie an Möglichkeit 2 kein Interesse haben, bleibt wohl nur noch Möglichkeit 1.
Das ist im Grunde das gleiche wie deine Idee das Handy gegen ein anderes Modell zu tauschen (inkl. Differenzausgleich).