Beiträge von Stuermer

    Zitat

    Original geschrieben von tkleyman
    Klappt.


    Allerdings werden derartige "Fehler" nach bekanntwerden oftmals von den Banken behoben. Von daher sind alle Angaben nur vergangenheitsbezogen und besitzen keinerlei Gewähr für die Zukunft.


    Bevor hier mit historischen Aussagen, die am Ende überholt sind, fabuliert wird :


    DAB erkennt ganz aktuell (12/08 & 01/09) nur noch die per Post an den Geworbenen zugesandten Eröffnungsformulare als KwK an.


    KwK-Durchführung & dann Ausfüllen und Einsendung eines über Affiliate-Link generierten Formulars führt zu KwK-Ablehnung.


    Auch Nachhaken - in mehreren Fällen - erfolglos.



    Sprich : Bei DAB nur entweder KwK oder Affiliate

    Zitat

    Original geschrieben von tkleyman
    Freistellungsantrag ausfüllen, die Höhe der bereits gezahlten Zinsen (+ evtl. noch fälliger Zinsen) anpassen und "gültig bis" 31.12.2009 eintragen und dann den unterschrieben Freistellungsantrag der Kontokündigung beilegen.


    Warum so umständlich mit Berechnung "evtl noch fälliger Zinsen" (die die wenigsten exakt hinbekommen werden, weil man gar nicht weiß, wann das Konto tatsächlich abgeschlossen wird....), wenn's auch einfach geht ?


    Im Kündigungsschreiben folgenden Passus einfügen :


    "Freistellungsauftrag auf die tatsächlich gezahlten Zinsen reduzieren & zum Ende des Jahres befristen"


    Die Banken müssen dieser Weisung auch ohne Formular folgen - viele bestätigen einem auch den "verbrauchten" Betrag, so daß man absolut exakt weiß, wie viel man dann noch "frei" hat.
    Andernfalls halt nachfragen.

    Re: Re: Kein Vermerk auf Happy Hour Antrag?


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    Original geschrieben von prämienjäger
    Auf meinem Antrag ist auch kein Vermerk. Ich habe aber ein Blatt beigefügt und darauf hingewiesen, dass dies Konto im Rahmen der 100 Euro - Happy Hour- Aktion eröffnet wird.



    Der "Vermerk" ist der Vertriebsschlüssel rechts unten.


    Dieser muß 0031510100 lauten, andernfalls gibt es sicher (wieder) Schwierigkeiten mit der Zuordnung seitens Postbank zu dieser Aktion.

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    Original geschrieben von Bosi15
    Wie sieht´s denn rein rechtlich aus, wenn geliefert wird und im Paket dann eine Nachforderungsrechnung liegt ?


    Dann ist dies wie ein (vollkommen) neues Angebot von Conrad an Dich zu werten.


    Dh, Du bist nicht verpflichtet, die Ware zu dem Preis anzunehmen.



    Vereinfacht dargestellt - unter Zugrundelegung der Conrad-AGBs (insb "Vertrag kommt erst mit Auslieferung zustande"):


    A) Mit Deiner Bestellung machst Du Conrad ein Angebot, die Waren zu diesen Konditionen abzunehmen - Conrad hat nun die Wahl, Dein Angebot anzunehmen oder abzulehnen
    B1) Versendet Conrad die Waren & deren "Rechnung" enthält dieselben Konditionen, ist ein gültiger Vertrag (durch zwei übereinstimmende/korrespondierende Willenserklärungen) zustande gekommen (Irrtum jetzt 'mal beiseite gelassen).
    B2) Versendet Conrad & fügt eine "Rechnung" mit anderen Konditionen bei, so hat Conrad Dein Angebot ablehnt - kein Vertrag, da ja Deine Willenserklärung nicht mit der von Conrad übereinstimmt -, macht Dir aber gleichzeitig ein neues Angebot, die Ware zu diesen Konditionen abzunehmen - womit das Spiel wieder bei A) beginnt & Du jetzt die Wahl hast, anzunehmen oder abzulehnen.



    Vorsicht ist aber geboten, wenn Ihr wissentlich Gutscheine kombiniert, bei denen Conrad von vorneherein eine Kombination in den Bedingungen ausgeschlossen hat.
    Man kann sich imho nicht (gesichert) darauf zurückziehen, daß Conrad verpflichtet ist, sein Online-Bestell-System derart zu gestalten, daß diese Kombination nicht erzeugt werden kann.
    Es gelten stets die publizierten Bedingungen des Gutscheins - und natürlich die oben ausgeführten Auswirkungen der AGBs.



    Also freut Euch, wenn's klappt, aber flamed nicht 'rum, wenn Conrad sich nicht "ausnehmen" lassen will (wenn sie dazu nicht 'mal rechtlich - zB durch gültigen Vertrag - verpflichtet sind) - würdet Ihr ja umgekehrt auch nicht wollen.



    Hoffe, das hilft etwas.



    Regards

    Zitat

    Original geschrieben von krennman
    Weiss jemand wie man als Bestandskunde sein Konto umstellen lassen kann?


    Danke


    Markus



    "Umstellen" geht nicht.


    Es wird ein weiteres Konto (ja, mit neuer Nummer) zu den Buhl-Konditionen zusätzlich eröffnet.


    Das alte bleibt - natürlich zu den alten Konditionen.


    So war's bei bisherigen Postbank-Aktionen & auch wieder bei dieser.