Beiträge von Stuermer

    Re: Re: CC Depotübertragung 6000 EUR mit 3,2% Tagesgeld


    Die Differenz wird wohl aus den beim abgebenden Institut verbliebenen "Zwischengewinn"-Topf herrühren, der beim Kauf gefüllt wurde.


    Dafür sind dann dort anfallende Erträge zunächst "steuerfrei" bis der Topf geleert ist.
    Wenn dort aber nix mehr anfällt & das Depot keinen Bestand aufweist, sollten die Töpfe ebenfalls übertragen werden (geht auch nachträglich) & es kommt beim empfangenden Institbereits bezahlter AbgSt zu einer entsprechenden Korrektur - sprich Gutschrift.

    Zitat

    Original geschrieben von rmol
    Sehe ich ähnlich, zumal besagter Mitarbeiter ja schon durch die Verfügungsrahmen-Falschaussage aufgefallen ist... hat er vielleicht einiges durcheinander gebracht.
    Benutze die Karte gelegentlich zum Tanken und werde dann leicht feststellen können, ob jetzt wirklich 3% oder nach wie vor nur 2% Bonus anfallen.


    Die 3% auf Tankstellenumsätze wurden allerdings 3 Mal bestätigt (Aktivierungshotline, der "Experte" & die Rückruf-Kollegin) - aber wir werden's ja alle sehen.
    Angenehm wär's schon.

    Zitat

    Original geschrieben von Eldschi
    Mag schon sein, dass das so von einem MA bestätigt wurde, aber solange das nicht in entspr. Medien veröffentlicht und somit einklagbar abgesichert ist, glaube ich das kein Stück. Wozu sollte denn auch ein Verfügungsrahmen einer Karte gut sein, wenn er doch einfach so überschritten werden kann?


    Auf meine Nachfrage hin, hab' ich einen Rückruf erhalten, in dem man sich für die Fehlinformation bzgl Verfügungsrahmen entschuldigte & den Kollegen nachschulen würde.


    Fakt wäre :
    * 3 % Cashback auf Tankstellenumsätze
    * Verfügungsversuche über den Rahmen hinaus werden mangels Deckung zurückgewiesen - Verfügungsrahmen kann durch Überweisung erhöht werden
    * Erstmalige Überprüfung des Verfügungsrahmens erfolgt nach 6 Monaten, dann alle 3 Monate - alles systemgesteuert, manuelle/individuelle Veränderungen wären nicht möglich

    Zitat

    Original geschrieben von GeizigerHund
    Das mit dem Verfügungsrahmen halte ich auch für ein Gerücht. Unsere Bonprix-Karte (läuft über meine Frau) hat lediglich ein Limit von 500 EUR und es wurde auch prompt die 1. Lastschrift, welche die 500 EUR überstieg verweigert.


    Ich kenn's auch nur so (von Barclay) - deshalb hatte ich explizit nachgefragt, damit exakt sowas nicht passiert.
    Er hat's mir dann nochmal so bestätigt.


    Hab' aber auch 'ne schriftliche Anfrage laufen & stell' die Antwort dann 'mal hier rein.

    Bonprix - 3 % Cashback auf Tankstellen


    Lt aktueller telefonischer Info der Dresdner-Cetelem gibt's auf Tankstellenumsätze mit der Bonprix-Karte nun 3 % (statt bisher 2 %) Cashback-Bonus.


    Für alle weiteren Einkaufsumsätze gelten weiterhin die 2 %.


    Der Mitarbeiter führte auch noch aus, daß auch Verfügungen über den Verfügungsrahmen hinaus zugelassen werden.
    Der den Verfügungsrahmen übersteigende Betrag muß dann zwingend mit der nächsten Rate beglichen werden.
    Also anders als bei der Barclaycard, die nicht mehr einsetzbar ist, solange der Verfügungsrahmen ausgeschöpft ist.

    Postbank Bestandskunde ohne PostIdent


    Als Postbank-Bestandskunde können weitere Produkte entweder per PIN/TAN abgeschlossen werden oder alternativ eben auch per Post - einfach ausgefüllte Formulare (ohne PostIdent) in Umschlag & ab an die Postbank.


    Sinnvollerweise auf dem Formular vermerken, daß man Bestandskunde ist & die bestehende Kontonummer mit angeben.


    Das klappt enwandfrei.

    Re: Re: Consors Depotübertrag


    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Wenn man bei abgeltungssteuerfreien Wertpapieren (also vor dem 01.01.2009 erworbene Wertpapiere, die nicht durch das BMF als "Finanzinnovationen" eingestuft sind) einen Steuerabzug bei Verkauf, der die Notwendigkeit einer steuerlichen Veranlagung im Folgejahr zur Erstattung des Steurabzugs nach sich zieht, sicher vermeiden will, so sollte man abgeltungssteuerfreie Wertpapiere nicht übertragen, sondern dort liegen lassen, wo sie vor dem 01.01.2009 auch lagen.


    Kurze Ergänzung hierzu :


    Inländische Banken haben in diesen Fällen die Möglichkeit, bei einzelnen Positionen im Rahmen eines Depotübertrags das Kennzeichen "Keine Relevanz AbgSt" mitzuübermitteln, so daß ein späterer Verkauf unschädlich erfolgen kann.


    Wichtig : Möglichkeit <> Pflicht !


    Sinnvollerweise hier also im Einzelfall das aktuell depotführende Institut vorab kontaktieren.


    Die Abgeltungssteuer allein sollte aber keinesfalls ein Hindernis für einen Depotwechseln darstellen.

    Re: Re: Re: Re: Re: CortalConsors: FondsSynergy


    Zitat

    Original geschrieben von ferris.b
    Deshalb seien diese Einkünfte für selbst abgeschlossene Verträge und übrigens auch (zu meiner Überraschung) Kunden-werben-Kunden-Prämien an den werbenden Kunden zumindest bis auf weiteres steuerfrei.


    Die besagte "Steuerfreiheit" (sofern sie tatsächlich existiert) entbindet aber nicht von der Erklärungspflicht.


    Wer der Erklärungspflicht vollumfänglich nachkommt, bei dem kann der veranlangende Finanzbeamte dann entscheiden, ob & wie er diese Einkünfte veranlagt.


    Meines Wissens (bin aber gern an Aufklärung interessiert) existiert weder eine gesetzliche Grundlage noch ein wie auch immer gearteter Erlaß, der eine derartige "Steuerfreiheit" manifestieren würde.


    Der Gesetzgeber hat für gelegentliche Einkünfte in kleinem Umfang die Freigrenze für die SO vorgesehen - dies deckt die Werbung von Freunden & Bekannten ja locker ab.
    Größerer Umfang ist dann aber zu versteuern - letztlich ist diese Tätigkeit Makeln (unabhängig von einem Rahmenvertrag - auch bei ebay werden viele einzelne Rechtsgeschäfte getätigt & die einschlägigen Urteile ab wann gewerbliches Handeln vorliegt sind ja bekannt - btw, mit teils erschreckend niedrigen Anzahlen an Transaktionen....).


    Daß die Finanzverwaltungen angeblich keine einheitliche Linie beim Umgang mit diesem Thema gefunden haben, offenbart nur deren Probleme, hier für Steuergerechtigkeit zu sorgen, weil dieses Thema schwer zu vermitteln & insb schwer zu "überwachen" ist - sagt aber nichts über die eigentliche Steuerbarkeit der Einkünfte aus.


    Ernsthaft : Groß prüfen wird & will das keiner - aber bei einer extra betriebenen Homepage ist die Wahrscheinlichkeit dennoch natürlich weitaus höher als bei den eher dezenten PN-Werbungen hier.