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So traurig es ist, die Indoor Abdeckung ist in D immer noch ein Riesenproblem, zumindest auf die Fläche gesehen. Selbst in Großstädten hat man in der einen Straße oder einem Viertel den besten Empfang mit NB A, ein Viertel weiter kann das schon wieder ganz anders aussehen.
Ja, das "beste Netz" ist leider immernoch enttäuschend für eine Industrienation wie Deutschland. Eigentlich müsste man alle Anbieter zum nationalem Roaming verpflichten, damit sie in die Kasse spüren, wo noch Funktürme im eigenen Netz fehlen. Die Telekom erwartet an Hauptbahnhöfen z.B. offenbar meist keine Kunden und dort wo 5G-Netz ist, wird der zahlenden Kunde mit seinen begrenzten 2 GB Datenvolumen und 50 Mbit/s Maximalgeschwindigkeit natürlich nicht reingelassen. Lieber kein Internet als vertragsgemäße Leistungserfüllung, wo der Anbieter tatsächlich Netz hätte...
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Dass unlimited nicht unlimited ist, ist wohl vielen klar. Ich bin aber sehr erstaunt, dass o2 schon bei 700 GB begrenzt. Da ist es tatsächlich besser, günstigere Tarifpakete zu buchen, wenn man diese einhält. Congstar bietet ja auch 200 GB, Mobilcom-Vodafone 50 GB etc. für weniger Geld im Monat.
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Das macht auch die Telekom. Kündigt, schaltet die Rufnummer ab und berechnet Monat für Monat weiter. Es scheint wohl selbstverständlich für die Betreiber zu sein, dass die Kunden auch ohne Leistung zahlen.
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Ich dachte, die Winteraktion sei, dass Congstar wieder einmal einige Masten für 5G freigeschaltet hat...
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Im Telekom-Shop soll eine Bestellung noch möglich sein. Aber Moment mal, das Pixel 6 Pro für 900 Euro unterstützt laut Google-Seite ja gar kein 5G bei der Telekom, dafür bei 1&1:
https://support.google.com/pix…#certified_carriers_table
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Das ist halt die Kunden- und Service-Orientiertheit der Telekom am Vormittag mitten in der Webkonferenz im Home-Office das Internet abzuknipsen. Erinnerte mich an die Telekom-Werbung, nur eben anders herum....
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Welche BGH-Urteile sollen das genau sein?
Weiß ich doch nicht. o2 schreibt doch, dass sie BGH-Urteile umsetzen wollten:
"Mit den beabsichtigten Änderungen passen wir die zu Ihrem o2 Mobilfunkvertrag mit der Rufnummer .... vereinbarten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG für Mobilfunkdienstleistungen (Postpaid-/Laufzeitverträge)“ (im Folgenden: „AGB“) mit Wirkung zum 01.12.2021 an die Vorgaben des neuen TKG an und beziehen dabei auch ergangene Entscheidungen des Bundesgerichtshofs mit ein."
Und selbst wenn o2 jetzt nach und nach mehr Kunden mit den neuen AGB beglückt, erkennt man doch eindeutig, bei welchen Vertragskonstellationen o2 es ganz besonders eilig hatte...
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Auch wundert mich die stille Zustimmung zur AGB bei fehlendem Widerspruch. Da haben doch Gerichte entschieden (allerdings bei Banken), dass derlei Klauseln bei AGB-Änderungen nicht rechtens sind.
Artikel 105 3: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32018L1972
Ja, das war der zweite Grund, warum man meiner Meinung nach noch nicht zu widersprechen braucht. Die Argumente der BGH-Richter sollten auch für die Telefonverträge gelten. Siehe auch
https://www.haufe.de/recht/wei…ungueltig_210_542216.html
Gerade aufgrund von BGH-Urteilen wollte o2 doch laut Anschreiben die AGB überhaupt erst ändern....
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Gibt es tatsächlich schon neue AGB bei Kunden, die keinen Rabatt auf Ihrer Rechnung haben? Bisher hatten nur Kunden mit Dauerrabatten (Treuerabatt, Grundgebührrabatte etc.) bzw. dauerhaft zu niedrigen Grundgebühren (kostenloser o2 Genion etc.) von den neuen AGBs berichtet. Oder aufgrund welchen Gerichtsurteils oder TKG-Änderung musste man Punkte 12 und 13 ändern?
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Ich dachte die Änderung kommt nur für Kunden, denen o2 den Rabatt wegnehmen will, z.B. die von den grundgebührfreien Tarifen zunächst in Tarife mit Rabatt auf die Grundgebühr zwangsumgestellt wurden und nun den für o2 zu hohen Rabatt verlieren sollen. Das TKG und die Gerichtsurteile gelten ja ohnehin auch ohne neue AGB von o2.