Moin,
letztere, siehe aktuelle AGB.
Gruß
Tom
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
Bitte beachten Sie, dass wir für den Inhalt der Zielseite nicht verantwortlich sind und unsere Datenschutzbestimmungen dort keine Anwendung finden.
Moin,
letztere, siehe aktuelle AGB.
Gruß
Tom
Moin,
mein Tip:
http://www.ziraatbank.de/ -> kostenloses Girokonto mit z. Zt. 2,5 % Guthabenverzinsung (Umbuchung auf Kartenkonto nicht nötig), nutze ich als Zahlungsverkehrskonto.
Bargeldversorgung über DKB-Konto, wird aber immer mehr eingeschränkt, siehe:
http://www.faz.net/s/RubBD6B20…Tpl~Ecommon~Scontent.html
und Erfahrungsberichte auf http://www.weltweit-kostenlos-geld-abheben.de/
Gruß
Tom
Bei mir genau so, wird schon passen... hoffentlich.
ZitatOriginal geschrieben von speeny
Der Baden-Badener Decathlon liegt in meiner Nähe, bei Interesse PN.
Gruß
Tom
Moin,
das teuerste 2 Seconds, das ich finde, ist das XL III grün für 79,9 €. Mal 2 macht das ca. 160 und nicht 200 €. Gibt's nochn teureres?
Der Baden-Badener Decathlon liegt in meiner Nähe, bei Interesse PN.
Gruß
Tom
Die Praxis von Telco und anderen, die Simkarten erst am Monatsende zu deaktivieren, ist bei 24-Monats-Verträgen rechtswidrig, die entsprechenden AGB-Klauseln unwirksam, siehe http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=3548131#post3548131
Gruß
Tom
Kleines Update:
Wortlaut Widerspruch an Telco per Mail:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Datum 28.01.2009 habe ich meinen Mobilfunkvertrag mit der Rufnummer 01xx xxxxxxx fristgerecht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit am 25.08.2010 gekündigt. Der von Ihnen mit der Kündigungsbestätigung vom 29.01.2009 vorgenommenen Vertragslaufzeitverlängerung über die zweijährige Mindestlaufzeit hinaus bis zum 31.08.2010 widerspreche ich unter Bezug auf BGB § 188 (Fristende) in Verbindung mit BGB § 309 Ziffer 9 a (Laufzeit) hiermit ausdrücklich. Eine von o. g. gesetzlichen Vorschriften abweichende Regelung in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam. Der Vertrag endet nicht wie von Ihnen angegeben am 31.08.2010, sondern bereits nach 24 Monaten am 25.08.2010.
Bitte bestätigen Sie mir das korrekte Kündigungsdatum."
Antwort Telco:
"... Ihr Schreiben vom xx.yy.2009 haben wir erhalten und möchten Ihnen folgendes mitteilen:
Nach Überprüfung unserer Unterlagen ist uns aufgefallen, dass uns bei der Bearbeitung Ihrer Kündigung ein Fehler unterlaufen ist.
Wir bestätigen Ihnen die Kündigung fristgerecht zum 25.08.2010.
Die Abschaltung erfolgt im Laufe des letzten Vertragstages. ..."
*kicher*
Gruß
Tom
Moin,
habe gerade zwei Verträge bei Telco gekündigt, deren 24-monatige Mindestlaufzeit jeweils ca. Mitte des Monats endet, Telco bestätigt die Kündigung jeweils zum Monatsende.
Bin gerade dabei den üblichen Widerspruch mit Verweis auf BGB § 188 (Fristende) in Verbindung mit BGB § 309 Ziffer 9 a (Laufzeit) zu schreiben. Nun steht in deren AGB aber folgendes unter XVI. 2.:
"Drillisch Telecom weist den Kunden darauf hin, dass die
Abschaltung der SIM-Karte in der Regel erst im Laufe
des letzten Tages des Monats der Vertragsbeendigung
erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet, bis dahin entstandene
Entgelte zu bezahlen."
Wie isn nu die Rechtslage? Bei Vertragsabschluss hab ich die AGB ja anerkannt, und mich quasi zur Entgeltzahlung bis Monatsende verpflichtet. Oder verstößt Telco mit dieser Klausel gegen die o. g. §§ und ist sie somit unwirksam?
Dank und Gruß
Tom
pukidukie, wo siehst Du das Startguthaben, ich sehe unter "Kostenkontrolle" lediglich die Anschlussgebühren.
Das Entscheidende steht im Absatz 2 des Artikels 22 des Abkommens, in dem geht es um Reisegepäck, und nicht in Absatz 3, in dem geht es um Güter. Die Verspätung wird im übrigen in beiden abgehandelt:
"(2) Bei der Beförderung von Reisegepäck
haftet der Luftfrachtführer für Zerstörung,
Verlust, Beschädigung oder Verspätung
nur bis zu einem Betrag von 1 000 Sonder-
ziehungsrechten je Reisenden; ...
(3) Bei der Beförderung von Gütern haf-
tet der Luftfrachtführer für Zerstörung, Ver-
lust, Beschädigung oder Verspätung nur
bis zu einem Betrag von 17 Sonderzie-
hungsrechten für das Kilogramm; ..."