Beiträge von speeny

    Moin,


    das teuerste 2 Seconds, das ich finde, ist das XL III grün für 79,9 €. Mal 2 macht das ca. 160 und nicht 200 €. Gibt's nochn teureres?


    Der Baden-Badener Decathlon liegt in meiner Nähe, bei Interesse PN.


    Gruß
    Tom

    Kleines Update:


    Wortlaut Widerspruch an Telco per Mail:
    "Sehr geehrte Damen und Herren,


    mit Datum 28.01.2009 habe ich meinen Mobilfunkvertrag mit der Rufnummer 01xx xxxxxxx fristgerecht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit am 25.08.2010 gekündigt. Der von Ihnen mit der Kündigungsbestätigung vom 29.01.2009 vorgenommenen Vertragslaufzeitverlängerung über die zweijährige Mindestlaufzeit hinaus bis zum 31.08.2010 widerspreche ich unter Bezug auf BGB § 188 (Fristende) in Verbindung mit BGB § 309 Ziffer 9 a (Laufzeit) hiermit ausdrücklich. Eine von o. g. gesetzlichen Vorschriften abweichende Regelung in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam. Der Vertrag endet nicht wie von Ihnen angegeben am 31.08.2010, sondern bereits nach 24 Monaten am 25.08.2010.


    Bitte bestätigen Sie mir das korrekte Kündigungsdatum."


    Antwort Telco:
    "... Ihr Schreiben vom xx.yy.2009 haben wir erhalten und möchten Ihnen folgendes mitteilen:


    Nach Überprüfung unserer Unterlagen ist uns aufgefallen, dass uns bei der Bearbeitung Ihrer Kündigung ein Fehler unterlaufen ist.


    Wir bestätigen Ihnen die Kündigung fristgerecht zum 25.08.2010.
    Die Abschaltung erfolgt im Laufe des letzten Vertragstages. ..."


    *kicher*


    Gruß
    Tom

    Moin,


    habe gerade zwei Verträge bei Telco gekündigt, deren 24-monatige Mindestlaufzeit jeweils ca. Mitte des Monats endet, Telco bestätigt die Kündigung jeweils zum Monatsende.


    Bin gerade dabei den üblichen Widerspruch mit Verweis auf BGB § 188 (Fristende) in Verbindung mit BGB § 309 Ziffer 9 a (Laufzeit) zu schreiben. Nun steht in deren AGB aber folgendes unter XVI. 2.:
    "Drillisch Telecom weist den Kunden darauf hin, dass die
    Abschaltung der SIM-Karte in der Regel erst im Laufe
    des letzten Tages des Monats der Vertragsbeendigung
    erfolgt. Der Kunde ist verpflichtet, bis dahin entstandene
    Entgelte zu bezahlen."


    Wie isn nu die Rechtslage? Bei Vertragsabschluss hab ich die AGB ja anerkannt, und mich quasi zur Entgeltzahlung bis Monatsende verpflichtet. Oder verstößt Telco mit dieser Klausel gegen die o. g. §§ und ist sie somit unwirksam?


    Dank und Gruß
    Tom

    Das Entscheidende steht im Absatz 2 des Artikels 22 des Abkommens, in dem geht es um Reisegepäck, und nicht in Absatz 3, in dem geht es um Güter. Die Verspätung wird im übrigen in beiden abgehandelt:


    "(2) Bei der Beförderung von Reisegepäck
    haftet der Luftfrachtführer für Zerstörung,
    Verlust, Beschädigung oder Verspätung
    nur bis zu einem Betrag von 1 000 Sonder-
    ziehungsrechten je Reisenden; ...


    (3) Bei der Beförderung von Gütern haf-
    tet der Luftfrachtführer für Zerstörung, Ver-
    lust, Beschädigung oder Verspätung nur
    bis zu einem Betrag von 17 Sonderzie-
    hungsrechten für das Kilogramm; ..."