Hallo zusammen,
etwas langer Betreff.
Kurzfassung:
1. Vertrag bei O² fristgerecht zum 24.01.2015 gekündigt. Kündigungsbestätigung liegt vor.
2. Nach Eingang der Kündigungsbestätigung beim neuen Anbieter Rufnummerportierung beantragt.
3. Dort kam per SMS die Mitteilung, "Ihre Rufnummer wird am 26.01.2015 portiert" (Vertrag läuft schon länger).
4. Am 25.01.2015 funktioniert die Vertragskarte noch ein- und ausgehend - trotz der Kündigung.
5. Online bei Mein O² nachgesehen: Vertragsbeginn 25.01.2013. Hinweis: Ihr Vertrag wurde bereits automatisch verlängert.
6. O²-Mitarbeiter mittels Chat kontaktiert.
7. Ergebnis: Der Vertrag wurde um einen Tag verlängert - wegen der Rufnummerportierung.
Es stellt sich für mich die Frage auf welcher Grundlage, trotz Kündigung, der Vertrag einseitig verlängert wurde. Mir wird dieser Tag vermutlich auch in Rechnung gestellt, was aber einen 9,90 Euro Vertrag aber nur rund 30 Cent ausmachen wird.
Die Portierung wird vermutlich auf Grund des Wochenendes erst zum Montag (26.01.) durchgeführt.
Ich kann damit leben, da nun die Erreichbarkeit unter meiner alten Rufnummer nahezu durchgehend sichergestellt wird - falls morgen alles klappt. Auch die Rechnung werde ich bezahlen. Man kann das auch als Service von O² sehen, um den Kunden die Erreichbarkeit zu gewährleisten.
Rechtlich sehe ich die Sache aber sehr kritisch, dass ohne Zustimmung ein Vertrag verlängert wird.
Ist das eine übliche Verfahrensweise? Ist diese Verfahrensweise ggf. als Ausnahmefall irgendwo rechtlich geregelt (Regulierungsbehörde)?
Hat das auch schon mal jemand erlebt?
Ich will bei O² keinen Ärger machen, da es für mich eher Vor- als Nachteile hat.
Es interessiert mich einfach, ob dies eine rechtliche Grundlage hat.
Danke.
ME