nun ja. anbieter ist die GSWcom (gswcom.de) im verbund der helinet gmbh (helinet.de).
hab gerade noch einmal mit dem wechselwilligen gesproche.
im jahr 2002 hat er den vertrag bekommen und dort steht, das er 2 wochen zum monatsende kündigen kann (nach ablauf der mindestvertragslaufzeit).
die heutigen agb´s sagen allerdings etwas anderes. die frage ist ja nun - was gilt? die agb von heute oder die unterschrift von damals.
telefonisch hat er heute keine ordentliche auskunft erhalten. am montag will mein bekannter dann aber bei der gwscom vorstellig werden