Beiträge von FEXX

    es gibt noch immer keine Homezoneanzeige. Langsam glaube ich sogar, dass das so von Vodafone gewollt ist und sie das bundesweitere Surfen nur zur nächsten Cebit verkünden wollen ;)

    In Großstädten spielt die Entlastung der zu Spitzenzeiten vollen GSM Netze sicherlich eine Rolle. Allerdings scheinen viele größere Events sich für die Provider nicht zu lohnen.


    In Bonn werden z.B. bei größeren Events (Rhein in Flammen, Rheinkultur) mit 100.000 - 150.000 Besuchern keine zusätzlichen temporären Sendemasten aufgestellt. Hier vertrauen alle Provider auf ihre vorhandenen Kapazitäten.


    Für den Weltjugendtag haben allerdings alle Provider angekündigt zusätzliche Mobilfunksendemasten zu installieren. Bei geplanten 800.000 Besuchern aber auch wirklich notwendig! :)


    fexx

    Den Trend zu Simyo und zum preiswerten telefonieren kann ich bestätigen. Sobald simyo eine Rufnummernportierung ermöglicht wird er sich auch noch verstärken.


    simyo ist nicht der perfekte Tarif aber er erreicht ein höheres Level als es andere Handytarife auf Vertragsbasis tun.


    Ich habe meinen Genion Duo gekündigt und werde mit beiden Karten auf simyo wechseln.


    fexx

    Regulierungsbehörde entscheidet den Simyo-Streit
    Kurth: Lizenz und allgemeines Wettbewerbsrecht lassen Ungleichbehandlung zu


    Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) hat heute im Streit zwischen dem Service Provider Mobilcom Communicationstechnik GmbH und dem Mobilfunknetzbetreiber E-Plus um deren neue Marke "Simyo" die Beschwerde von Mobilcom zurückgewiesen.


    Mobilcom hatte die Reg TP angerufen. Zu klären war, ob und unter welchen Voraussetzungen E-Plus ohne Verstoß gegen ihre Lizenz neue Angebote in den Markt einführen darf, ohne vorher die Diensteanbieter hiervon in Kenntnis zu setzen bzw. in die Lage zu versetzen, eigene Endkunden-Angebote zeitgleich auf den Markt zu bringen. Hierzu stellte die Beschlusskammer in ihrer Entscheidung fest, dass ein Anspruch auf absolute Gleichbehandlung nicht ersichtlich ist. "Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls halten wir eine unterschiedliche Behandlung nach der Lizenz ebenso wie nach allgemeinem Wettbewerbsrecht für zulässig, wenn es hierfür sachlich rechtfertigende Gründe gibt", erläuterte Matthias Kurth, Präsident der Reg TP die Entscheidung. "Dazu zählt für uns zum Beispiel vorstoßender Wettbewerb. Er ist ein prinzipiell wünschenswerter Ausdruck wettbewerbskonformen Verhaltens", so Kurth. Bei dem Simyo-Angebot handele es sich nicht lediglich um einen neuen Tarif, sondern um eine Produktinnovation. Aufgrund seiner kommerziellen, technischen und vertrieblichen Gestaltung, die auf kostenträchtige, bislang übliche Komfortmerkmale verzichtet, unterscheide es sich in wesentlichen Details von herkömmlichen Prepaid-Angeboten. "Über betriebswirtschaftliche Interessen einzelner Unternehmen hinaus liegt die Einführung innovativer Produkte aber im öffentlichen Interesse an einer Stimulierung des Wettbewerbs", so Kurth. Den Mobilfunknetzbetreibern müssten daher Anreize verbleiben, neue Ideen mit einem gewissen zeitlichen Vorsprung zu vermarkten. Den hier erzielten Zeitvorsprung sah die Beschlusskammer auch nicht als uneinholbar an. Zum Einen war es für sie keineswegs erwiesen, dass eine Kundenbindung unumkehrbar sein soll; das zeigen jüngste Erfahrungen, über die aus Dänemark berichtet wurde. Zum Anderen belegen aktuelle Angebote auf dem deutschen Markt, dass Wettbewerber auf das Angebot von Simyo mit vergleichbaren Strategien reagieren können.


    Quelle: http://www.regtp.de/aktuelles/pm/03254/index.html