Erst mal hinterfragen
Zunächst war ich irritiert, als ich las, der Anrufer müsse die Kosten des Anrufversuches tragen.
Das erscheint auf den ersten Blick rechtlich fraglich, und es bedarf schon einiger Fantasie, um die Anspruchsgrundlage dafür zu finden. Habe bisher noch nicht recherchiert, aber in Betracht kommt nur a) eine vertragliche Vereinbarung mit dem EIGENEN Netzbetreiber oder b) eine gesetzliche Regelung, ggfs. noch behördliche Verordnung, letzteres aber fraglich).
Ich werde heute abend meinen Vertrag mit T-Mobile checken. Darin könnte eine "Weiterbelastungsklausel" enthalten sein, frei nach dem Motto: Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Ansprüche, die gegen T-Mobile durch andere Netzbetreiber für Verbindungsaktivitäten/-aufbauversuche geltend gemacht werden, zu erfüllen.
Das wiederum wäre wohl nur dann zulässig, wenn es eine Kostentragungspflicht für T-Mobile gäbe, so eine Art "Netzwechselgebühr".
Unabhängig davon stellt sich ernsthaft die Frage, unter welchen Bedingungen ich als O2 - Kunde den Dienst deaktivieren kann, und was mich das kostet, und vor allem, ob ich, wie das hier angesprochen wurde, nicht in der Tat ein Kündigungsrecht habe.
Werde das mal crosschecken, und dann meine Ansicht dazu hier posten.
Greetz