Beiträge von neortiC

    NaJa, es ist nicht wirklich klein und auch nicht wirklich leicht....
    Aaaber:
    Hab die Tastatur abgeschraubt, ohne geht´s eigentlich ebenso gut. Und dann passt´s auch in die Hemdtasche.
    Wenn´s denn mal anlassmässig zu gross ist, kann ein Kleineres den Dienst tun.


    Beste Grüsse
    neortiC

    Zitat

    Original geschrieben von Kaske
    Na das hinkt aber gewaltig. Natürlich erbringt der Hersteller die Garantieleistung.


    Einem per Regelwerk angeschlossenen Händler schon, aber nicht Dir. Für Dich ist der Händler der Ansprechpartner, nicht der Hersteller.


    Zitat

    Man muß hier mal den Verkauf und die Werkstatt eines Händlers getrennt betrachten. Die (Vertrags-)Werkstatt nämlich führt im Auftrag der Herstellers die Garantieleistung durch und bekommt diese auch durch den Hersteller erstattet.


    Ja, schon, aber geht´s darum? Wir sprechen doch davon, wem gegenüber der Verbraucher - also Du und ich - einen Anspruch hat...?


    Zitat

    Sonst wären ja einige schon längst Pleite. Ich kann jederzeit meine Werkstatt wechseln. Für den Garantiefall ist es nur erforderlich, dass es sich um eine autorisierte, sprich Vertrags-Werkstatt handelt. Sonst müßte einer, der z.B von München nach Hamburg zieht immer wieder nach München fahren. :eek:


    Ähm, ja, deshalb schrieb ich ja auch


    "dann ist Händler X mitsamt der per Regelwerk angeschlossenen Händler/Werkstätten für die Garantie- bzw. Gewährleistung verantwortlich, niemals der Hersteller"


    Zitat

    Zum Handy zurück: Vodafone ist in erster Linie nur Vertriebspartner. Die Garantieleistung erbringt der Hersteller.


    Definitiv falsch, zumindest aus Sicht des Endkunden. Die Garantie gewährt VDF, dazu verpflichten sie sich per Definition der Garantieleistung, steht so im Vertrag. Du kannst das Phone doch bei VDF abgeben, und bekommst es dort umgetauscht bzw. repariert, nicht wahr? Ob und inwieweit sich VDF an S/O/N/Y wendet, ist eine Sache zwischen Vertragspartner VDF und Vertragspartner S/O/N/Y...


    Du musst das alles nicht glauben, aber diese Feinheiten sind und bleiben ausschlaggebend, spätestens wenn irgendetwas nicht mehr im Konsens läuft, werden sie greifen. Gönn Dir doch einfach mal eine Nachfrage beim Juristen ;)

    Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    [...]Garantie gibt aber trotzdem der Hersteller und nicht der Händler


    Zitat


    [...]seit wann ist Garantie gesetzlich verankert? - Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers ...


    Hallo, möchte niemandem zu nahe treten, aber das stimmt *so* nicht ganz:


    Der Hersteller ist vom Gesetzgeber angehalten, für den einwandfreien Zustand seines Gerätes innerhalb eines gewissen Zeitraumes einzustehen bzw. einen einwandfreien Zustand durch Nachbesserung herzustellen, ob man das jetzt Garantie oder Gewährleistung nennt, bleibt dem Interpretierenden überlassen, deshalb schrieb ich ja auch:


    Zitat

    Anrecht auf Garantie bzw. Gewährleistung


    Der Hersteller (S/O/N/Y) schliesst einen Vertrag mit dem Vertriebspartner (VDF), und nur der ist im Namen des Franchisepartners (VDF-Shop) der Vertragspartner des Käufers. Um noch mal auf das konkrete Beispiel der Brandingsoftware zurückzukommen - denn darum ging´s ja eigentlich - da ist Vodafone (bzw. die VDF-Shops) der Vertragspartner, der, der die Gewährleistung bzw. die Garantieleistungen erbringt und zu erbringen hat. Wenn S/O/N/Y diese Gewährleistung/Garantie mitträgt und entsprechend handelt, ist das zwar lobenswert und kundenfreundlich, was aber nichts daran ändert, das diese Leistung freiwillig ist. Was ebenso schlussfolgern lässt, das VDF eine Leistung verweigern kann, wenn an den Geräten per Software manipuliert wurde. Da bleibt dann nur zu hoffen, das S/O/N/Y das Spiel dann noch mitgeht, sonst steht man schnell im Regen...


    Um die Sache mal an einem anderen Beispiel aufzuzeigen:
    kaufe beim Händler X ein neues Auto, dann ist Händler X mitsamt der per Regelwerk angeschlossenen Händler/Werkstätten für die Garantie- bzw. Gewährleistung verantwortlich, niemals der Hersteller. VW wird niemals eine Garantieleistung erbringen, denn Du hast mit einem der VW-Vertragspartner eine Deal, nicht mit VW.


    Noch eindeutigeres Beispiel:
    Bei einer eventuellen Wandelung ist nur der ausliefernde Händler gesetzlich zu einer Wandelung verpflichtet.


    Die Beispiele sollen nur die Komplexität der Garantie- bzw. Gewährleistungsregeln aufzeigen, und mir lag nur daran, die Interpretation


    Zitat

    Garantie = Hersteller (in diesem Fall S///)
    Gewährleistung = Händler (in diesem Fall VF)


    als unzutreffend darzulegen.

    Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    Garantie = Hersteller (in diesem Fall S///)
    Gewährleistung = Händler (in diesem Fall VF)


    Irrglaube!
    Ansprech- und Vertragspartner für den Kunden ist immer und grundsätzlich der ausliefernde Händler, also in diesem Falle Vodafone. Nur dort bekommt man das gesetzlich verankerte Anrecht auf Garantie bzw. Gewährleistung, alles abseits dieser Handhabe ist ein Entgegenkommen vom Hersteller oder eines Servicepartners. Vielleicht untereinander abgesprochen und koordiniert, juristisch bleibt es eine freiwillige Leistung...

    Zitat

    Original geschrieben von Mitch71
    Nö,


    230 Gramm am Handgelenk oder im Nacken? Ist nicht wirklich komfortabel, oder?:)


    Mitch


    Kaum.
    Aber als Fallsicherung für den Sturz aus Hemd-/Brusttasche schon ´ne feine Sache... :rolleyes: