Beiträge von mexx69

    Ok, danke!


    Andere Frage: kann ich, wenn ich aktuell einen MDA Compact durch einen Rücktritt zurückgebe, ein iphone als neues Handy wählen, oder ist dass das selbe in grün?


    Wenn es gehen sollte, wie läuft dies dann mit der Mindestlaufzeit dieser iphone-Tarife?

    Zitat

    Original geschrieben von Erdenbewohner
    Wenn Du Dein defektes Handy im Tarif web'n'walk Connect L (kein web'n'walk Connect ohne Buchstabe dahinter, es muss zwingend der web'n'walk Connect L sein!) erworben hast, kannst Du ein Netbook für den Rücktritt bekommen.
    Wenn Du Dein defektes Handy in irgendeinem anderen Tarif bekommen hast, geht das definitiv nicht.


    Der Hintergrund ist: Man kann Netbooks nur mit dem Tarif web'n'walk Connect L bekommen. Und ein Gerät, dass Du in Deinem Tarif nicht erhalten kannst, kannst Du auch bei einem Rücktritt nicht bekommen.


    Danke Dir!


    D. h., ich kann auch nicht ab Wandlungstag auf diesen wnw L-Tarif umstellen, wenn ich bisher einen anderen typischen Handytarif hatte und damit die Voraussetzung erfüllen?

    Mal eine andere Frage, die Wandlung geht bei mir nun durch, aber ich bin überlege mir gerade folgendes wegen dem neuen Endgerät:


    Bei T-Mobile sind diverse Netbooks im Angebot. Ist es möglich, als neues Gerät anstatt einem Handy ein Netbook auszuwählen? Kann nämlich bereits meinen Vertrag verlängern und somit würde ich mir über die Wandlung ein Netbook zulegen und dann per Verlängerung das neue Handy...


    Geht das grundsätzlich?

    Habe folgendes Problem:


    Habe im Dezember 2006 einen MDA Vario II durch eine Vertragsverlängerung bekommen. Dieses Gerät wurde nach 3-maligem Defekt im Juli 2008 gewandelt (Antrag auf Rücktritt) in einen MDA Compact IV.


    Dieses Gerät ist mittlerweile auch schon wieder 2x getauscht worden und nun das 3. Mal defekt.


    Habe eine neuerliche Wandlung beantragt und mir als neues Gerät den MDA Compact V ausgesucht. Heute habe ich bei T-Mobile angerufen und bekam die Rückmeldung, dass der Antrag abgelehnt wurde, weil die Gewährleitstung des MDA Vario II bereits abgelaufen ist.


    Ist dies so in Ordnung, oder muss die Wandlung durchgeführt werden? Habe dch auf den MDA Compact IV noch trotzdem Garantie, oder?


    Zur Info: bin GK bei T-Mobile.