andi2511
Dort steht:
Zitat
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
Da steht eindeutig, dass es >nicht strafbar< ist.
Denn es ist wohl kein "berechtigtes Interesse", wenn mich der Polizist aus der Verkehrskontrolle vor Gericht per Falschaussage schädigen will. Der Gegner (egal wer) hat also nie berechtigte Interessen.
Es geht grob nur darum, dass man nichts veröffentlichen darf was die berechtigten Interessen eines andren im Leben beeinträchtigt. Oft mit Erpressung verbunden.
Vor Gericht gibtes das aber nicht, da so etwas dort grundsätzlich der Wahrheitsfindung dient. Zur Not schaut sich der Richter das vorher privat an, um nicht etwas abzuspielen was nicht der Sache dient, aber dem in der Aufnahme durch die Öffentlichkeit schadet. Aber das ist schon recht ungewöhnlich, dass jemand so etwas tut. Das hilft ja nicht gerae vor Gericht. SO etwas kann der hinterher immer noch veröffentlichen.
Wenn ich also etwas aufgezeichnet habe dass mir vor Gericht hilft, kann es nur berechtigt sein.
Das ist einfache Logik.
Wenn diees nicht akzeptieren wollten, gäbe es auch keinen öffentlichen Beleg ausser meiner Behauptung über das mitschneiden. Und wenn mir das veröffentlichen einen Vorteil bringen würde, würde ich das au.ch tun.
Angenommen der Effenberg hätte eine AUfnahme und hätte die kurz vor dem Urteilstag an die Medien gegeben, hätte das Gericht dies nicht ignorieren können.
Auch im nachhinein hätte es die Sache noch geändert. Wenn man mit so einer Veröffentlichung noch wartet bis der Gegner vor gericht och einen Meineid schwört, hat man den gleich noch dran. Ein Jahr Knast sind möglich, oder?
Einen Polizist kann man damit auf jeden Fall ruinieren. Geht da nicht auch der Rentenanspruch verloren ;-] ?
Die die an das Verbot hier glauben sind oft die gleichen, die glauben man müsste seinen Personalausweis dabeihaben.
Den nehme ich grundsätzlich nicht mit. Auch nicht beim fahren, dafür ist der Führerschein da. Und wenn man Rad fährt bleibt auch der zuhaus. Würde ich Mofa fahren würde ich nur die alte Prüfescheinigung mitnehmen.
Zu dem Thema gab/bibt es schon einige Diskussionen mit Juristen (müsste in den NGs mal suchen) die klar bestätigt haben dass es eine UL ist.
"das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt": Das würde dann auch für die Anrufe von Stalkern gelten! Also aufgepasst, dass der euch nicht noch anzeigt, wenn man der Deutung hier glauben darf.....
Fazit: Kann man vor Gericht Vorteile aus einer Aufnahme ziehen ist sie generell legal (siehe oben), weil ein Gericht ja theoretisch nur legal entscheidet.
Der zitierte Text sagt das ganz klar aus.
Also nicht "eindeutig".
Das alles sind ber auch keine Fragen mit denen sich die Leute zu beschäftigen haben die die Geräte bauen.
Die sind nie "Mitstörer". Wenn ich mit dem DECT-SL55 "mitschneide", dann wird der Gegenüber darüber auch nicht informiert.
Und Asterisk kann ja anscheinend einfach alles dauernd mitschneiden.
EDIT: In dem Zitat ist von "öffentlicher" Mitteilung die schreibe.
Was denn nun?
P.S.: Immer wieder passend bei dem Tehma:
http://shortnews.stern.de/web/…%20face%20in%BB/start.cfm
( http://news.bbc.co.uk/1/hi/uk/4561131.stm?id=573303 )
Und dass das England war, ist kein Argument.