Beiträge von Tobias Claren

    Umleitung wenn keine Rufnummer.....


    ... das wäre Sinnvoll.


    Also wenn einer ohne übermittelte Rufnummer anruft, soll er auf eine eingestellte MSN umgeleitet werden. Da kann dann einer der AB dran sein.
    Dieser sagt "Leider unterdrücken Sie ihre Rufnummer. Rufen Sie die 0 800 330 1000 um kostenlos CLIR2 aktivieren zu lassen" (per Reiner: http://www.research.att.com/projects/tts/demo.html .


    Eine pädagogische Maßnahme um Altanschlusslern diese Unart vor Augen zu führen.....


    So wird die Festnetzwelt Stück für Stück etwas besser :D .



    Ich frickele hier gerade mit ISDNCall als Notlösung am USB des SX353 rum. Das will nicht funktionieren.
    Der nimmt zwar sofort die "Unterdrückten" an (klingelt aber einmal), aber entweder bricht dann der Anruf weg, oder es ist nichts zu hören (die Ansage).
    Laut ISDNCall leitet er aber um, oder er spielt eine Wav (alles schon probiert).

    Hallo.
    Nach einigem herumprobieren fielen mir schon ein paar Dinge auf die besser gelöst werden könnten.
    Sind bei den Mobilteilen überhaupt Firmware-Updates vorgesehen?


    Beim Sinus 45K (Telekom, aber irgend ein Gigaset) war es z.B. so, dass ein neueres schon die Anzeige aller Buchstaben einer Taste hatte wärend das alte das noch nicht hatte.



    Die Wünsche:


    1.) Sprachwahl nicht nur pro Eintrag, sondern nach Wunsch pro Nummer (unterhalb des Eintrages existieren ja bis zu drei Nummern). So wie es jetzt st, muss ich die Nummern trotz neuer Kombimöglichkeit eineln eintragen.
    Denn es sind Einträge wie ein Zahnarzt dabei dessen Privatnummer mit drin steht, die aber nicht bei der Sprachwahl gewählt werden sollen.


    2.) Wiedergabe von Realaufnahmen als Klingelton (unabhängig von der Sprachwahl). Möglich ist dies ja, wie man an der Wiedergabe der Sprachwahl als Klingelton sieht. Nur will ich z.B. bei Verwendung von Wiehern nicht wiehern müssen um die Nummer zu wählen. Die Aufnahmen entweder einkopieren, oder mit dem Mobilteil aufzeichnen. Zumindest einkopieren muss möglich sein.


    3.) Aufhebung der Begrenzung der Sprachwahlen auf 30 Stück.
    Das kann doch keine technische Grenze sein (?). Das sollte vom freien Speicher abhängen (weniger Bilder, kleinere/weniger Midis usw.).

    Nein, es macht Sinn wenn jemand mit der Veröffentlichung Vorteile daraus zeihen will, die ihm rechtlich nicht zustehen.


    Das ist damit gemeint. Es ist also nicht "sinnlos". Wenn man z.B. einen Mensch der Öffentlichkeit mit Aufzeichnungen erpresst die ihm Schaden können (nicht rechtlich), dann ist das erstmal Erpressung. Veröffentlich man das, kommt der hier diskutierte Paragraph dazu. Kann es ihm rechtlich schaden (weil Straftat) ist es wieder erlaubt.


    Der Link ist keiner der vorher genannten.
    Anscheinend geht es nur um irgendein Urteil, also nichts von Bedeutung. Es zählt nur der originale Gesetzestext. Und es ging dort auch um Schwartzgeld.
    Also etwas verbotenes. Da noch versuchen wollen Ansprüche vor Gericht zu bekommen 0_o.....
    Der reine Gesetzestext auf Dejure (der sich wenigstens prüfen läst) sagt es doch.


    Die Logik bleibt so einfach.


    Ja, es steht dort dass es verboten ist "unbefugt" Gespräche mitzuschneiden, aber da es nicht unbefugt ist weil es keine berechtigten Interessen eines anderen beeinträchtigt, ist es nicht Strafbar.


    Wenn etwas >nicht Strafbar<, aber trotzdem "verboten" wäre, hindert mich nichts daran so meine berechtigten Interessen (die ich ja in jedem Falle habe wenn jemand einen Meineid gegen mich schwört) zu wahren.


    Wie schon beschrieben wäre sonst auch das Aufzeichnen von Mordrohungen usw. verboten. Da gibt es auch nichts zu differenzieren oder deuteln. Gerade im Bereich Stalking wird immer von rechtlicher offizieller Seite empfohlen alles aufzuzeichnen!



    Zitat

    und darüber gibt es wirklich keinen Diskussionsbedarf.


    Das ist ein Totschlags"argument" mit dem ich jeden Blödsinn den ich verteidigen könnte abschließen könnte.
    Beim Schröder hieß das "Basta", oder?
    Und Hitler sah zu den Juden wohl auch "keinen Diskussionsbedarf".



    Woher kommt diese Auslegung? Ein Jurastudium? Ich habe genau das schon mal in Rechts-NGs gelesen.
    Es ist nicht verboten.
    Bite dort noch mal Fragen. Da tummeln sich auch Juristen. Aber bei Recht.de sollte man auch welche finden (die sind dort sofort zu erkennen).


    EDIT: Aufnahmen mit versteckter Kamera fielen dann genauso darunter. sie enthalten auch Ton.


    Bis vor einiger Zeit hat das auch niemand gestört.
    "Nachgesprochen" gibt es erst seit einiger ZeitUnd ich meine, dass es früher auch ohne Schwarze Balken oder Verfremdungen auskam.

    andi2511


    Dort steht:

    Zitat

    Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.


    Da steht eindeutig, dass es >nicht strafbar< ist.
    Denn es ist wohl kein "berechtigtes Interesse", wenn mich der Polizist aus der Verkehrskontrolle vor Gericht per Falschaussage schädigen will. Der Gegner (egal wer) hat also nie berechtigte Interessen.


    Es geht grob nur darum, dass man nichts veröffentlichen darf was die berechtigten Interessen eines andren im Leben beeinträchtigt. Oft mit Erpressung verbunden.
    Vor Gericht gibtes das aber nicht, da so etwas dort grundsätzlich der Wahrheitsfindung dient. Zur Not schaut sich der Richter das vorher privat an, um nicht etwas abzuspielen was nicht der Sache dient, aber dem in der Aufnahme durch die Öffentlichkeit schadet. Aber das ist schon recht ungewöhnlich, dass jemand so etwas tut. Das hilft ja nicht gerae vor Gericht. SO etwas kann der hinterher immer noch veröffentlichen.


    Wenn ich also etwas aufgezeichnet habe dass mir vor Gericht hilft, kann es nur berechtigt sein.
    Das ist einfache Logik.




    Wenn diees nicht akzeptieren wollten, gäbe es auch keinen öffentlichen Beleg ausser meiner Behauptung über das mitschneiden. Und wenn mir das veröffentlichen einen Vorteil bringen würde, würde ich das au.ch tun.
    Angenommen der Effenberg hätte eine AUfnahme und hätte die kurz vor dem Urteilstag an die Medien gegeben, hätte das Gericht dies nicht ignorieren können.
    Auch im nachhinein hätte es die Sache noch geändert. Wenn man mit so einer Veröffentlichung noch wartet bis der Gegner vor gericht och einen Meineid schwört, hat man den gleich noch dran. Ein Jahr Knast sind möglich, oder?
    Einen Polizist kann man damit auf jeden Fall ruinieren. Geht da nicht auch der Rentenanspruch verloren ;-] ?


    Die die an das Verbot hier glauben sind oft die gleichen, die glauben man müsste seinen Personalausweis dabeihaben.
    Den nehme ich grundsätzlich nicht mit. Auch nicht beim fahren, dafür ist der Führerschein da. Und wenn man Rad fährt bleibt auch der zuhaus. Würde ich Mofa fahren würde ich nur die alte Prüfescheinigung mitnehmen.



    Zu dem Thema gab/bibt es schon einige Diskussionen mit Juristen (müsste in den NGs mal suchen) die klar bestätigt haben dass es eine UL ist.



    "das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt": Das würde dann auch für die Anrufe von Stalkern gelten! Also aufgepasst, dass der euch nicht noch anzeigt, wenn man der Deutung hier glauben darf.....



    Fazit: Kann man vor Gericht Vorteile aus einer Aufnahme ziehen ist sie generell legal (siehe oben), weil ein Gericht ja theoretisch nur legal entscheidet.
    Der zitierte Text sagt das ganz klar aus.
    Also nicht "eindeutig".




    Das alles sind ber auch keine Fragen mit denen sich die Leute zu beschäftigen haben die die Geräte bauen.
    Die sind nie "Mitstörer". Wenn ich mit dem DECT-SL55 "mitschneide", dann wird der Gegenüber darüber auch nicht informiert.
    Und Asterisk kann ja anscheinend einfach alles dauernd mitschneiden.



    EDIT: In dem Zitat ist von "öffentlicher" Mitteilung die schreibe.
    Was denn nun?


    P.S.: Immer wieder passend bei dem Tehma:
    http://shortnews.stern.de/web/…%20face%20in%BB/start.cfm


    ( http://news.bbc.co.uk/1/hi/uk/4561131.stm?id=573303 )


    Und dass das England war, ist kein Argument.

    Doch, da es der "Wahrheitsfindung" dient.


    Dass so etwas nicht akzeptiert wird ist eine Urbane Legende.
    Evtl. ja aus US-Serien. Ob das da überhaupt so ist, ist auch eine Frage.
    Auch wenn es in "Gerichtssendungungen" (man beachte die """) anscheinend Praxis ist, wird es nicht unrealistisch.


    Und es muss nicht gleich um Mord und Co. gehen.
    Beleidigung reicht auch. Oder eben Betrug (finanzieller Nachteil) usw..



    Ich habe so eine Aufnahme (über Minikassettendiktiergerät an Freispreche) vo einer "freundlichen" Tante von einem Lottoanbieter.
    Einige Zeit später rief mich von denen noch mal jemand an um zu fragen ob ich bei denen wirklich Loto spielen wolle.
    Entweder ist diese Kontrolle normal (geringes Vertrauen in die Mitarbeiter die wohl Providion kassieren), oder die Frau wurde auffällig.


    Wäre das nicht kontrolliert worden, hätte ich das Band gehabt.
    Angeblich sollte ich unverbindlich Reihen kostenlos bekommen und die Kontonummer würde für den Gewinn gebraucht.
    Hat mich gejuckt das mal auszuprobieren was da noch kommt.
    Eine Abbuchung kann man ja immer zurückolen, und die Aufnahme hatte ich ja.
    Da haben die (bzw. Sie) ja noch mal Glück gehabt.


    Schade eigentlich..... Wäre wohl kurzweilig geworden.....
    AUsserdem hätte ich ja dann zu gerne ihr Gesicht gesehen wenn ich das vorspiele.....

    Zitat

    Original geschrieben von t-tommy1
    Ja, geht wenn Du Dir zusätzlich noch die Fritzbox 7050 kaufst.
    Ob sich das dann insgesamt rechnet ist eine andere Frage.


    Gruß


    Tommy


    Warum nicht? Nur am analogen Anschlss ohne VoIP ist es natürlich nicht so gut.
    Aber wenn man VoIP nutzt, ist es doch praktisch kein Unterschied. Abgesehen von einzelnen ISDN-Funktionen die evtl. (noch) nicht funktionieren. Was ich vermisse ist Rückruf bei besetzt. Und über den analogen Anschluss können noch Telefonate eingehen (und Notrufe raus), wenn man seine Festnetznummer weiter verwenden will.

    Die Anleitung sagt dazu nichts.


    Ich habe testweise mal eine Sprach wahl für einen Eintrag mit allen drei Nummern vorgenommen.


    Der wählt nach dem Sprachwählen direkt die erste Nummer, also die Private.


    Wenn es jetzt aber um eine geschäftliche Nummer geht von dem man auch die Privatnummer hat z.B. der Arzt hier), will man doch mit dem Büro (Praxis) und nicht dem Haushalt verbunden werden.


    Gibt es da Möglichkeiten?


    Wenn man schon nicht für die einzelnen Einträge Muster hinterlegen kann (wäre schön), dann wäre es doch gut wenn man wenigstens die zu wählende (primäre) Nummer wählen kann.



    Ich habe gerade von Hand (noch nicht fertig) angefangen alle Einträge von Extra Mobilfunknummern usw. (4000C/S1C) zusammenzuführen, und dann so etwas. Ich muss die doch jetzt nicht wieder trennen?


    Und die gewerblichen Einträge ohne Privatnummer usw. auf die Privatnummern zu setzen ist nicht so toll. Die mit Privatnummern müsste ich dann trennen.
    Die mit Mobilfunk machen es dann auch nicht einfacher.



    P.S.: Dies hier ist eine Antwort auf meinen ersten Beitrag der nicht angezeigt wird (leerer Thread).
    Würde ich ihn jetzt wieder löschen blieber der Beitrag ohne einen Eintrag erhalten.

    Grunsätzlich scheint es a nicht unmöglich zu sein:
    http://www.topsicherheit.de/pi-921376305.htm?categoryId=23



    Mal abgesehen von den irren Preisen.
    Das müsste also doch auch eine ISDN-Karte (Software) können.....



    Das SL55 hat z.b. eine Funktion um jedes Telefonat mitzuschneiden.
    Heißt "Mitschneiden".


    Aber die Aufnahmen landen im AB.
    Ob man die dann dort herunterladen kann?



    Am besten wäre es aber wenn sich AVM dazu entschließen könnte, so eine Funktion in die FRITZ!Box-Firmware einzubauen. Technisch sollte die Hardware dass problemlos können.
    Bei den "alten" in einen Ordner im Netzwerk (oder sogar im Internet, wenn das geht), und bei der neuen auf den USB-Host (oder wie bei den alten zusätzlich).


    Da gibt es auch keine juristischen Probleme.
    SIEMENS macht es. Auch wenn man die Aufnahmen nicht herunterladen könnte, könnte man sie doch analog durch die Luft in eine Datei übertragen.


    Bei den Mobiltelefonen ist es auch standard (Das SL55 ist ja das erste an Mobiltelefoen orientierte DECT-Mobilteil von SIEMENS).