Beiträge von Tobias Claren

    Hallo.


    EDIT: es sind 7 Euro pro Person, da das Ticket doch 35 Euro kostet.
    Aber immer noch sehr günstig... :top:


    Da ich im Netz kein Forum fand wo viel zu dem Thema Mitfahrgelegenheiten zur Cebit los ist, will ich es hier versuchen, da es entsprechende Beiträge auch in den letzten Jahren gab.


    Meinen letzten Infos zufolge gibt es bei der Bahn ein Ticket für 25 Euro (Stand 2004, aber letztes Jahr gab es dan noch, evtl. etwas teurer) mit dem 5 Leute den ganzen Tag fahren können.
    Also auch hin und zurück zur Cebit.


    Bei 35 Euro also für 7 Euro pro Person hin UND zurück.



    Ich bin im Raum Köln. Aktuell halte ich mich in Erftstadt auf.
    Das liegt ca. 25Km SW von Köln.


    Entweder wir kämen alle alleine nach Köln zum HBF, oder einer sammelt die Anderen aus der gegen mit (s)einem Auto auf. Sprit wird natürlich geteilt.

    Ich bin auch noch am topic interessiert.
    Also wie man z.B. automatisch alle ein- und ausgehenden Telefonate aufzeichnet.


    Es könnte schon viele der Werber abschrecken, wenn sie automatisch eine ansage hören das das Telefonat aufgezeichnet wird.
    Evtl. noch eine Funktion dass die eine bestimmte Nummer drücken müssen um durchgestellt zu werden. Dann haben automatische Anrufe gar keine Chance durchzukommen.

    Ich habe sichr nicht "v" geschrieben (bösartige Moderatoren ;-], oder mir ist das vor dem absenden passiert [wie auch immer das passieren kann]), daher hier nochmal meine Antwort!:



    Wenn man richtig aufzeichnen will, so könnte man jeden Anrufer eine automatische Aufzeichnung hören lassen nach der jeder Anruf aufgezeichnet wird.
    Das ist keine Frage. Wenn der ANrufer sagt, dass er das nicht will, hat das keine Relevanz wenn er weiterredet. Er hätte auflegen können.
    Bei ausgehenden Telefonaten muss man natürlich beachten dass man selbst etwas will. Da könnte so ein hinweis kontraproduktiv sein.



    @ andi2511


    Das "BVG"..... Auch dass kann überstimmt werden.
    Evtl. lässt sich ein Fall in Bezug auf Mitschnitte finden oder konstruieren wo man Chancen hat dass es vor einem EU-Gericht behandelt wird.
    Menschenrecte? Es geht schließlich darum dass klare entlastende Bweise evtl. abgelehnt werden.
    So wie in den Hexenprozessen, im Dritten Reich usw..


    Sobald aber staatliche Interessen dshibterstehen werden aber AUfnahmen seltsamerweise oft bis immer zugelassen.
    Also wenn solche AUfnahmen z.B. bei einer Haussuchung gefunden werden.


    Und das können Kinkerlitzcen wie §130 usw. (welche von den meisten Demokratien geäctet werden) sein, wärend das gleiche Gericht hinnimmt das Opfer viel Geld verlieren wenn sie die Gegenbeweise nicht vorlegen. Oder gar ins Gefängnis gehen.


    Es gab schon eine Haussuchung weil einer von einer Tante aus den USA Return to Castle Wolfenstein (irgend ao en Egoshooter wo man Nazis erschießt) per Post bekam. Die Lieferung wurde heimlich abgefangen, und 6 Monate Später fand die Haussuchung statt.
    Wäre es Indiana-Jones gewesen, wäre der durchgegangen.
    Hätte der heimlich Gespräche mit anderen Leuten aufgenommen die z.B. belegen, dass andere auch das Spiel haben so hätten die Behörden sicher keine Bedenken die zu verwenden, auch wenn es ohne Einwilligung der Anderen geschah.


    "grundsätzlich nicht zulässig" ist gefährlicher Blödsinn.
    Ein Richter kann eine AUfname zulassen, wenn er es >will<.
    Das die nicht gemacht werden durfte hat damit nichts zu tun.
    Und ich kann nur ehrlich hoffen dass irgendwann auch eine AUfname abgelehnt wird die einen Kindermörder überführen würde.
    Nur dann ist es ehrlich.
    Es ist abartig, wenn z.B. der §130 als berechtigtes Interesse gelten würde, wärend ein finanzieller Schaden (im Verhältnis zum Vermögen) für eine Privatperson nicht gelten würde.


    Wenn ein Richter die AUfnahme zulässt, ist es natürlich hinterher immer noch möglich dass der Aufgezeichnete ihn Anzeigt. Aber das ist etwas was der selbst machen muss. Der Richter oder der Staatsanwalt können das nicht von staalicher Seite anleiern.



    Einseitig (bnur sich selbst) darf man jedes Gspräch aufzeichnen. 201 ist so endeutig, dass nur das fremde gesprochene Wort nicht aufgezeichnet werden darf.
    Dass man aus dem was der eine sagt, das was der Andere sagt "rekonstruieren" könnte ist irrelevant.
    Der Gegner könne immer noch sagen dass hat der nachher aufgesprochen.
    Praktisch kann man ganz legal sein (nicht über die Freisprecheinrichtung) geführtes Gespräch mit einem normalen Mikrofon aufzeichne. Also so dass man nur selbst zu hören ist.


    Eine Möglichkeit sich einen Beweis über ein Telefonat zu verschaffen ist folgendes Vorgehen:


    Ein Service der über das Internet anbietet mit Zeitstempel Aufnahmen zu tätigen.
    Warum ein fremder Service, und über das Internet?
    Weil so gesichert ist, dass belegbar ist wann man das Gespräch (bur sich selbst) aufgezeichnet hat. Die Behörden können anhand der Daten der Telefonprovider sehen wann und wie lange (also die Zeit und Länge) das Gespräch geführt wurde. Und anhand des Aufzeichnungsdienstes ist auch unmanipulierbar belegt wan man deren Service nutzte.
    Das ist schon ein Beweis, wenn man eindeutig belegen kann was man selbst zu exakt der Telefonierzeit (die sich Sekundengenau belegen lässt) sagte.
    Das ist ja praktisch nicht fälschbar. Man kann zu der Zeit ja nicht telefoniert haben und zugleich diesem Aufzeichnungsdienst was anderes aufgesprochen haben.
    Das ist ein echter Beweis was man selbst gesagt hat, und es verstößt nicht gegen den §201 des StGB.


    Man kann z.B. bei YouTube Live etwas aufzeichnen.
    Webcam dran, Flash installiert und schon kann man live etas auf deren Seite hochladen. Das könnte im Grunde schon einen solchen Beweis darstellen. Da es ein Video ist, sieht man noch zugleich dass telefoniert wird.


    Das wäre schon eine nutzbare Möglichkeit.
    Und die Daten wann das hochgeladen wurde sind nicht durch den Nutzer manipulierbar.


    Jemand der ohne Freisprecheinrichtung ein Gespräch anwesend mithört muss dem auf der anderen Seite nicht mitgeteilt werden.
    Schließlich hört er nicht das gesprochene Wort der Person die nicht eingewilligt hat.
    Der Zeuge kann aber klar bezeugen, was die Person bei ihm/ihr am Tlfon sagte. Inkl. exakter Zeit. Wenn man den anwesenden Zeugen still darum bittet (so dass es der Andere nicht mitbekommt), kann er vor Gericht auch nicht vorgeworfen bekommen, dass er das evtl. nicht mehr so genau weiß.




    Die komplette Aufnahme an sich mag schon verboten sein, aber niemand merkt es.
    Wenn dann wirklich mal ein Gespräch wichtig sein könnte, kann man entscheiden ob es einem das Wert ist diese Aufanahme zu erwähnen.
    Die mögliche Strafe (ich glaube der Aufgezeichnete muss selbst Anzege erstatten, und das geht nicht automatisch durch Staatsanwaltschaft oder Polizei) muss gegenüber dem abgewägt werden was man sonst verliert.
    Z.B. 500 Euro Gelbuße bzw. 5 Tage Absitzen gegen einen abwendbaren Schaden von 10.000 Euro.


    Es gibt Leute die haben sich ihre Telefonanlage/PC daheim so eingerichtet, dass alle Telefonate aufgezeichnet werden. Dort kann noch nach Monaten ein Telefonat aus dem Computer geladen werden.
    So habe ich es in einem Telefonforum (evtl. ip-phone-forum oder hier) zu genau der Frage hier gelesen. Gaz öffetlich mit Foto desjenigen der es sagt. Evtl. Realname.


    P.S.: eim AB hat man natürlich automatisch ein Einverständnis, weil jeder weiß dass eine Aufzeichnung stattfindet.

    Zitat

    Original geschrieben von kenany
    Soweit ich informiert bin, verfällt bei Vodafone z.B. die Garantie in so einem Fall. Deshalb wäre ich mit sowas vorsichtig.


    Eine Garantie ist unwichtig. Oder geht die ber die 2 Jare Gewährleistung?
    Die hat man nämlich noch dann, wenn man das Gerät geöffnet hat.
    Oder auch wenn man sebst was repariert hat, weil es z.B. eigenverschuldet war.
    Das was man reklamiert darf nur nicht mit dem selbstreparierten zusammenhängen.
    DIe Hersteller werden es anders sehen, aber das ist exakt das deutsceh bzw. europäische Recht!







    Zitat

    Original geschrieben von TSA
    Respekt, ein wahnsinnig tolles Argument. :rolleyes:


    Genau das gleiche wie wenn ich in einem Autoforum frage, wo ich am besten meine geklauten Autos verzocken kann, über die perfekte Anleitung zum Autoknacken darf man nicht reden, aber wie man die Autos wieder los wird natürlich...



    Das hinkt nicht nur, das ist nur ein Torso ohne Arme und Beine.
    Es ist immer erlaubt zu fragen ob etwas erlaubt ist.


    Zum dummen Vergleich.


    Die Info wo man etwas geklautes verkaufen kann ist kritisch, ja. Aber hier geht es -um es zu übertragen- ja nur darum dass jemand fragt ob Autodiebstahl ein Verbrechen ist!

    Hallo.


    Gibt es Software/Methoden um über die Telefonleitung auf den Internetzugang eines anderen Rechners (ca. 22Km Luftkinie) zuzugreifen?


    Zweitens müsste die Verbindung von dem fremden Rechner ausgehen.
    Also z.B. über einen Callback wo man den Rechner anklingelt und der diese Nummer zurückruft und ihm die eigene Internetverbindung berreitstellt.
    Dort existiert eine VoIP-Flat über die dann die Internetverbindung zum analogen Telefonanschluss hier hergestellt werden sollte.
    Das hier wäre ein Analoganschluss, also müsste es per Modem gehen. Wenn die Fritzbox 7050WLAN das nicht kann, existiert auch noch ein Modem.


    Ab dem 2. ist hier Telefon von der Telekom (Wechsel von Netcologne) und dann kann erst 1&1 beauftragt werden [ist so, die arbeiten leider nicht zusammen, da die Telekom denen natürlich keine Steine aus dem Weg räumen will]). Das dauert dann ca. 2 bis 4 Wochen bis 1&1-dsl da ist.



    Daher wäre das schon recht wichtig.


    WLAN über die ~22km dürfte nicht gehen. Schon wegen der Topologie.

    Zitat

    Original geschrieben von caoz
    Sorry, leider werd ich Dir keine ausführliche Antwort dazu geben können. Wir hatten nur damals das Problem, dass die Adresse desjenigen, der die Domain für unseren Verein angemietet hatte, im Netz auf einschlägigen Seiten veröffentlicht und an dieser Adresse es zu Sprühereien kam. Der Content an sich war/ist völlig legal , und die Staatsanwaltschaft wird schon regelmäßig dort vorbeischaun und darauf achten :rolleyes: . Da ging es halt wirklich nur darum, das nicht jeder an die Adresse des Domaininhabers kommt. Allerdings würde ich bei bestehendem Interesse mich eher in Foren wie gulli umschaun.


    greetz


    Ich habe das auch mal "im Gulli" gefragt.
    Auch die haben nichts konkretes gewusst.
    Ausserdem ist das ja eher eine technische Frage als eine in irgendeinerweise "Iillegale".


    Naja, ich würde wollen dass jeder weiß wo es herkommt.
    Man kann sich auch gut fühlen wenn bestimmte Personen einen hassen :D .
    Das ist nur eine Bestätigung für das eigene tun.
    Ausserdem kann es auch eine Genugtuung sein so etwas zu verfolgen und dann das Ergebnis auf der Seite zu veröffentlichen. Videos/Fotos der Tat, Name wenn er einem bekannt wird (man ist schließlich der der Anzeige erstattet) usw.. Wieder Inhalt für die Seite.
    Also per Kamera Detektiv spielen.



    Der Macher von Hundefeind.de ist z.B. Adresslich bekannt.


    Das ist doch köstlich:
    http://www.hundefeind.de/liebesbrief.html


    Der hat auch eine Telefonnummer veröffentlicht, und natürlich einen AB laufen lassen (wer da drauf spricht stimmt ja automatisch der Aufnahme zu, $201 StGB hat keine Bedeutung).
    Beispiele:


    Was will mir dieses asoziale Stück Dreck sagen?:
    http://www.hundefeind.de/misc/anrufe/missgeburten.wav
    ( http://www.hundefeind.de/forum/viewtopic.php?t=6843 )


    Hundemutti und Tochter am Telefon vorgestellt - Akt 1:
    http://www.hundefeind.de/misc/anrufe/msg810.wav
    ( http://www.hundefeind.de/forum/viewtopic.php?t=4088 )


    Hundemutti und Tochter am Telefon vorgestellt - Akt 2:
    http://www.hundefeind.de/misc/anrufe/msg888.wav
    ( http://www.hundefeind.de/forum/viewtopic.php?t=4096 )


    Usw..
    Einfach köstlich zum mitlesen: http://www.hundefeind.de/forum/
    Aber auch speziell hier im GB wo jeder unregistriert was schreiben kann: http://www.hundefeind.de/burningbook/
    Die Seite erfüllt ihren Zweck. Viele Hundefreunde zeigen ihr wares Gesicht ;) .


    Ich würde aber auch die Rufnummer veröffentlichen wenn sie übertragen wurde.
    Vorher noch geprüft ob Adresse und Name über die Rufnummer zu finden ist, um die noch mitzuveröffentlichen. Wenn man Glück hat findet man noch ein Foto im Internet. Abschlussfoto usw..
    Darauf könnte man noch in den Regeln der Seite hinweisen, die liest eh keiner von denen :top: .


    Die Seite war auch kurzzeitig "down", weil sich der Profil- bzw. Mediengeile FDP-Politiker Peter Bötcher dagegen eingesetzt hat.
    Im Endeffekt ist der Betreiber nur stärker als zuvor und kann triumphieren.



    Zurück zum Thema:
    Mir selbst geht es wenn ich anonym sein will nur um den Staat. Keine Paranoia, aber in Deutschland ist vieles verboten was den US-Hoster nicht interessiert (weil es in den USA nicht verboten ist). Wenn der deutsche Staat(sanwalt) da anfragt, werden die das entweder ignorieren oder erwiedern dass es dsich dabei um keine Straftat nach US-Recht handelt. Daten dürfen die dann nicht rausgeben. Auch wenn Merkel perönlich beim Busch anruft.


    In Deutschland reicht es schon, wenn einer dem anderen einen Rechtsrat gibt. Ein Gesetz von Hitler um die Juden ganz aus der Juristik zu halten. Also jeden Privaten Tipp auch verbieten. Auch und ausdrücklich kostenlose. Ein belegtes Beispiel in der BRD (nicht im dritten Reich!) ist der Sohn der für seine Mutter ein paar Amtsgänge machte und sieh beriet. Das hat dem Staatsanwalt nicht gepasst der die Mutter drankriegen wollte. Da hat der den Sohn "beseitigt". 600 Euro.


    Und da ich mir so etwas nicht gefallen lassen will, brauche ich Schutz vor "denen".
    Wenn ich in Rechtsforen schon den Hinweis lese dass dort keine Beratung gegeben werden darf, *kotz*. Feiges Pack. Vor allem wenn es eine Schweizer Seite ist (schon gesehen) finde ich es wiederlich so vor deutschem Recht zu kuschen. Die sind nicht mal in der EU, da wäre eine Anklage praktisch unmöglich.
    Ich würde in einem Forum extra darauf hinweisen dass es dort keine solchen Beschränkungen gibt, und nur diejenigen Verwarnt werden, die im Forum den Hilfssherrif raushängen lassen. Also z.B. anderen Leuten "klarmachen", dass Rechtberatung verboten sei. Aber auch wenn sie "Klarmachen", dass Hetze verboten sei. Auch dass will ich nicht einschränken, da der Grundsatz abolute Meinungsfreiheit ist (zumindest die US-free speech). Auch wenn jemand "etwas" leugnet, bleibt das stehen.
    Auf das Niveau der Zensur will ich mich gar nicht erst herablassen.
    Einzige Einschränkung ist alles "nackte" usw. Nicht weil ich das will, sondern weil die US-Provider da was gegenhaben.


    Was nun genau in den USA verboten ist, fehlt mir aber noch. Ob es einen Staat gibt der noch liberaler ist, interessiert mich natürlich auch. Da mus dann aber auch ein akzeptabler Provider sein. Also Angebot und Preis.
    US-Recht in der Richtung fand ich noch nicht.


    Wenn jemand z.B. Storys inkl. Namen und Adressen von gehassten veröffentlicht.
    Der klassische Internetpranger denen es in Deutschland kurz nach ihrem auftreten an den Kragen ging (Akte berichtete).
    Oder Todeslisten (wer nimmt die schon ernst?), oder Bombenbauanleitungen (Terroristen-ABC usw.), Terrortipps mit Fotos von öfentlichen Einrichtungen usw..
    Aber auch das "verbrennen" von Schlapphüten. So nennt man es in der Agentensprache (BND/Verfassungsschutz) wenn ein Mitarbeiter der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird (ein theoretisches Beispiel, aber wenn wirklich jemand so eine Info hätte...). Aber auch für SEK-Polizisten (Identität veröffentlichen), was ein praktischeres Beispiel wäre. Da war mal eine Seite die ein Foto von zwei "Schlapphüten" (so wurden sie dort auch genannt) zeigte die trotz gegenteiliger Vereinbarung Fotos einer Demo machten. Auf Staatlichen Druck mussten die das Foto entfernen.
    Eben alles was provoziert.
    Provokation trifft immer (nur) die die man treffen will. Es ist ein gutes Mittel um zu demonstrieren.
    Genau genommen auch ein intelligentes, den gute Provokation erfordert Intelligenz bzw. Kreativität. Einfach nur demonstrieren kann jeder.
    Ausserdem erzeugt Provokation immer Aufmerksamkeit. Einfach nur gegen etwas sein beachtet kein Mensch.
    Wenn das dann z.B. in die Medien kommt, aber der Staat nichts dagegen unternehmen kann ist das eine perfekte Provokation in der Öffentlichkeit.

    Zitat

    Original geschrieben von caoz
    Moin,


    wir hatten auch mal ein Problem diesbezüglich, und haben dann einen auswärtigen Anbieter genommen. Laut whois ist es domainsbyproxie. Klappte sehr gut, und war auch nicht viel teurer.


    greetz


    Bieten die nur Domains an?
    Was ist mit dem Webspace?
    Kann nicht jeder (Staatsanwalt, Polizei, Verfassungsschutz, BND...) sehen wo die Daten liegen, und sich an den Webspaceanbieter wenden um die Daten zu verlangen?


    Es gibt z.B. ein Infobuch was man beachten muss um keinen Ärger zu bekommen.
    Aber das scheint davon auszugehen, dass man sich an das deutsche Recht hält.


    Schön und gut, aber ein Buch wo man angeleitet wird wo man am meisten darf (gesetze des Hosterlandes), und wie man vorgeht, das wäre es.
    Eine Webseite wäre natürlich auch nicht falsch. Evtl. ein Onlinefragebogen (ähnlich dem Wahlomat), der abfragt was man alles will, und der dann ein Land und dessen beste Angebote ausspuckt.
    Es ist ja schon schwierig genau zu erfahren was der Hoster bzw. sein Land (USA) zulässt. Ich habe das bei Bluehost versucht.
    Die sind oft so naiv, dass niemand von Giftmischern, Bombenbastlern, Terrorplänen (auch wenn es da wohl nur ein "Planspiel" ist), Todeslistehn usw. ausgeht. Aber so etwas soll nicht behindert werden. Auch nicht wie man unbemerkt den Nachbarn vergiftet.
    Klingt hart, aber macht evtl. klar, dass dort die Meinungsfreiheit in keinster Weise behindert wird. Auch nicht wenn jemand etwas "leugnen" will.
    Oder Geschichten über Dritte mit Ermittelbarkeit der Person, usw..