Beiträge von phony_ac

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    Original geschrieben von BigBlue007
    Eine Urheberrechtsverletzung begeht hier lediglich der, der das File irgendwo hochlädt, nicht jedoch der, der es runterlädt.


    Das ist falsch, das ist mit Quellen belegt, und wer will, kann das auch nachlesen. Du kannst jetzt natürlich gerne behaupten, dass das in der Presse alles total falsch dargestellt wird (in der Annahme, dass Du die Quellen Dir angesehen hast).


    Zitat

    Aber davon abgesehen: Selbst WENN auch der Downloader eine Urheberrechtsverletzung beginge, wäre dies nicht STRAFBAR, sondern eine rein zivilrechtliche Verletzung des Urheberrechts von Apple.


    Das ist falsch, und ich hab den einschlägigen strafrechtlich relevanten Passus zitiert (§ 106 UrhG). Wenn da was von (max.) 3 Jahren Freiheitsstrafe steht, hat das mit Zivilrecht nichts zu tun. Ich habe mir auch noch die Mühe gemacht, zu erwähnen, dass es sich beim Urheberrecht durchaus um (Neben-)Strafrecht handelt, da nicht nur zivilrechtliche Ansprüche die Folge von Urheberrechtsverletzungen sein können.


    Zitat

    Und darum ging es mir. Der entscheidende Unterschied zu anderen Fällen, wo Dein zusammengegoogeltes Wissen durchaus passen würde, ist der, dass es hier um ein Stück Software geht, welches vom Hersteller ohnehin kostenlos und für Jedermann zur Verfügung gestellt wird (bzw. "werden wird").


    Es ging, und darauf war mein Beitrag klar erkenntlich abgestellt, um die Beta-Software. Ich habe ja bewusst von iPhone-Developern geschrieben, die Installationshinweise zur Beta im iPhone Dev Center nachlesen können. Du erinnerst Dich?


    Zitat

    Die beiden Absätze beziehen sich, wie von mir oben auch schon beschrieben, auf den UPLOADER.


    Die Wiederholung dieser falschen Behauptung macht sie nicht richtiger. Die Rechtslage ist seit Anfang 2008 eine andere.


    Zitat

    Was in erster Linie unsinnig erscheint, bist Du und Dein zusammengegoogeltes "Wissen", welches zwar für sich genommen alles zutreffend ist, mit dem, worum es hier geht, nur leider nicht das Geringste zu tun hat... :D


    Wer meint, zu persönlichen Angriffen greifen zu müssen, wird wohl seine Gründe dafür haben.


    phony_ac

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    Original geschrieben von hendrikh
    Welche Anbieter verkaufen in Griechenland das Iphone?


    Bislang (iPhone 3G) ist's Vodafone - wird schätzungsweise auch beim 3G S wieder so sein. Mein Griechisch ist ein bißchen rostig, aber vielleicht findest Du auf http://www.vodafone.gr Näheres.


    Ah, dann gibt's noch das hier http://www.vodafone.gr/portal/…msPage.action?pageId=3361


    Oh, ich seh gerade, bei Cosmote gibt's das auch: http://www.cosmote.gr/cosmote/…e&_pageLabel=iphone_index



    Laut Apple bei beiden ungelockt, jedenfalls beim 3G. Das 3G S wird bei den Anbietern, soweit ich das verstehe, noch nicht erwähnt. Laut Apple-Keynote ist Griechenland für "im Laufe des Juli" angekündigt.



    Zu dem Spanien-Frager eben: Spanien ist Erstrelease-Land (wow), Anbieter ist Movistar, und hier http://www.iphone.movistar.es/ findet man die drei Läden, wo's das Telefon offiziell auf Ibiza gibt. Spanien gehört zu den Ländern, wo laut Apple "offizieller Unlock seitens des Netzanbieters" prinzipiell möglich ist, gegen saftige Gebühr, darf man annehmen. Falls Du das Teil also ohne Laufzeitvertrag ergattern kannst, *und* sich die gebührenpflichtige Entsperrung für Dich lohnt, könnt das auch interessant sein. Bislang gab's das 3G aber dort nicht ohne Vertrag, soweit ich weiß. Falls Du eh nach Ibiza kommst, frag mal im Laden an, wie die aktuelle Lage ist. Die Homepage von denen gibt anscheinend nix her.



    Grüße,


    phony_ac

    Hallo,


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    Original geschrieben von randyh
    Wenn ich nach Italien fahren würde -> bei welchen Anbietern kann ich das Iphone da dann kaufen ?!


    Vodafone.it
    TIM.it (Telecom Italia Mobile)


    Preise noch nicht konkret bekannt, wird aber im Laufe der kommenden Woche soweit sein (zwangsläufig, Release ist ja sehr bald).


    Zitat

    Probleme als Ausländer wie in der Schweiz sind nicht zu erwarten ?!


    Kann ich dort nur eine bestimmte Anzahl erwerben ?! :confused:


    Unbekannt. Empfehlung: Reise dorthin, wo es viele Läden der Anbieter gibt. Großstädte helfen. :)


    Und reise erst dort hin, wenn klar ist, dass das Telefon dort definitiv ohne irgendeinen Lock verkauft wird - Vertragsbedingungen ändern sich ja schonmal. Und, natürlich, berichte hier über Deine Erfahrungen, damit andere etwas davon haben.


    Zitat

    Sorry, falls das schon irgend wo steht :rolleyes:


    Das steht bestimmt schon irgendwo ... :-) Wenn Du des Italienischen mächtig bist, halt Dich an http://www.spaziocellulare.com/ispazio/ für Neuigkeiten zum iPhone 3G S in Italien.


    Grüße,


    phony_ac

    By the way, vielleicht sollte man ohnehin aus Referenzgründen mal die Liste der europäischen Länder / Provider einstellen, wo es "damals", beim iPhone 3G, das Telefon ohne Vertrag gab (*nicht* notwendigerweise ohne Lock, und *nicht* notwendigerweise unproblematisch für Ausländer) :


    Belgien
    Deutschland
    Frankreich
    Griechenland
    Italien
    Russland
    Schweiz
    Slowakei
    Tschechien
    Türkei
    UK


    Dabei war's in der Schweiz (bei Swisscom) und im Vereinigten Königreich komplett gelockt (also uninteressant).


    In Deutschland, Frankreich und der Schweiz (bei Orange) gibt's die offizelle Entsperrmöglichkeit, zum Teil aber (hallo Deutschland) erst nach richtig langer Zeit.


    Tja, und Belgien, Griechenland, Italien, Russland, die Slowakei, Tschechien und die Türkei waren bislang die "ich bring mir ein komplett freies Fönle aus dem Urlaub mit"-Länder, wobei ich jetzt von Leuten, die mal eben in den Russland-Urlaub fliegen, seltener höre. ;-) Ansonsten ja durchaus auch häufig genutzte Urlaubsziele dabei.


    Das ist also die alte Länderliste. Für's 3G S muss man dann eben sehen.


    An außereuropäischen Ländern fallen mir noch Hong Kong (komplett frei), Australien (gelockt, entsperrbar, Prepaid-Version bei Optus erhältlich) und Neuseeland (komplett frei) ein, falls da jemand zufällig gerade hin will (?!).


    Grüße,


    phony_ac

    Die Niederlande - aber gerne:


    Anbieter ist die geschätzte Firma T-Mobile. Gerätepreise hab ich noch keine gesehen, das Gerät ist gelockt.


    Es wird jedoch - man höre und staune - laut Preisliste, nach Vertragsdauer gestaffelt, auf Wunsch entsperrt. Dass die deutschen T-Mobilisten das nicht hinkriegen, finde ich immer wieder erstaunlich.


    Zitat:


    "Opheffen simblokkering binnen 0-3 maanden na activering € 120,00 deblokkeringkosten
    Opheffen simblokkering binnen 3-6 maanden na activering € 90,00 deblokkeringkosten
    Opheffen simblokkering binnen 6-9 maanden na activering € 70,00 deblokkeringkosten
    Opheffen simblokkering binnen 9-12 maanden na activering € 50,00 deblokkeringkosten
    Opheffen simblokkering vanaf 12 maanden na activering Gratis"


    Möglichst wörtliche (und nicht hübsch hochdeutsch umformulierte) Übersetzung:


    Aufheben SIM-Blockierung binnen x Monaten nach Aktivierung, xx EUR De-Blockierungs-Kosten
    Aufheben SIM-Blockierung ab 12 Monaten nach Aktivierung Gratis


    Quelle: http://www.t-mobile.nl/persoon…tie/prijslijst-iphone.pdf


    Da stehen auch monatliche Vertragspreise drin, allerdings ohne eingerechnete Geräte-Abbezahl-Kosten - nur die "nackten" Verträge. Ich bin *nicht* im Bilde, wie's in NL normalerweise läuft in Sachen "Bündelung Telefon - Vertrag". Da laut deren Homepage die Gerätekosten ohnehin noch nicht feststehen, müssen wir noch ein paar Tage warten (Release dort am 26.6.) - dann wird sich zeigen, ob die Telefone auch solo angeboten werden. Beim iPhone 3G war es allerdings meines Wissens bislang nicht der Fall - das gab's nicht ohne Vertrag.


    Grüße,


    phony_ac

    Das stimmt schon. Auf der anderen Seite ist das wahre Geheimnis für's erfolgreiche "Verchecken" von Produkten ja, zum einen dafür zu sorgen, dass das Produkt "gefragt" und "exklusiv" erscheint (herumliegende Ladenhüter mag ja niemand), zum anderen aber zu gewährleisten, dass die Kaufwilligen nicht enttäuscht zur Konkurrenz rennen.


    Wenn ich Apple wäre, würde ich also diejenigen Märkte (denjenigen Markt) bevorzugt mit iPhones beliefern, wo das Palm Pre verfügbar ist ...



    Nur so ein Gedanke ... (der einem Europäer nicht gefallen muss).



    Grüße,


    phony_ac

    Re: Re: iphone 2g beim versuch auf 3.0 beta abgek....!


    Zitat

    Original geschrieben von Merlin
    Wenn mich nicht alles täuscht brauchst du für das Zurück auf die 2.2.1 auch die 8.1.1er Version von iTunes. Mit der 8.2 soll es wohl nicht funktionieren.


    Welche Fehlernummer kommt denn? Die 1013 oder eine andere?


    Okay, das folgende ist zum Teil Spekulation (aber aus der Ecke "educated guessing"):


    Die 3.0er Software updatet normalerweise auch die sogenannte "Baseband-Software". Und diese ist, aufgrund der Art und Weise, wie die Hardware des iPhones funktioniert, nicht downgradebar. Definitiv.


    So. Und wenn nun der Ursprungsposter das Baseband upgedatet hat (das kann er ja ohne weiteres herausfinden, indem er unter Einstellungen --> Allgemein --> Info nachsieht, was dort jetzt unter "Modem-Firmware" für eine Softwareversion steht), dann ist das nicht mehr downgradebar.


    Die einzige Spekulation meinerseits besteht darin, dass ich nicht weiß, ob die ältere Betriebssoftware 2.2.1 mit dem neueren Baseband überhaupt läuft. Aber ich behaupte, das tut sie nicht.


    Und das wird auch der Grund für die Warnung Apples sein. Ob da ein Rumfrickeln mit älteren iTunes-Versionen Gutes bewirkt, mag ich nicht sagen. Ich würde davon abraten und einfach dieser Tage die endgültige 3.0er-Firmware draufziehen, und gut ist.



    Grüße,


    phony_ac

    Zitat

    Vielleicht möchtest Du Dich etwas näher über den Begriff "strafbar" informieren, bevor Du so einen Unsinn verzapfst... :D


    Vielleicht möchtest Du §§ 53 i.V.m. 106 UrhG lesen und verstehen, bevor Du Dritten unterstellst, Unsinn von sich zu geben. Der Smiley dahinter macht Deine Aussage auch nicht besser.


    Ich fände es auch schön, wenn die Legende "Upload ist strafbar, Download nicht" endlich mal verschwinden würde. Das ist seit Anfang 2008 schon nicht mehr so, und das ist schon wieder eine Weile her.


    Ich darf zitieren:


    "(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Der Versuch ist strafbar."


    Beim Urheberrechtsgesetz handelt es sich um ein Gesetz des Nebenstrafrechts. Es handelt sich nicht nur dann um eine Straftat, wenn davon im StGB die Rede ist.


    Ach ja, und seit Anfang 2008 ist das Herunterladen von Software (unter Juristen auch bekannt als "Vervielfältigen eines Werkes") nur noch dann zugelassen und nicht strafbar (im Sinne des oben Zitierten), "soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird."


    Damit das jeder versteht: Im sogenannten "2. Korb" der Urheberrechtsreform hat unsere Regierung ganz ausdrücklich beschlossen, die sogenannte "P2P-Klausel", die das "geringe" Herunterladen straffrei gehalten hätte, nicht in das Gesetz aufzunehmen. Das Herunterladen von Software aus "offensichtlich rechtwidrigen" Quellen ist seitdem definitiv strafbar. (Der Satzteil "oder öffentlich zugänglich gemacht[...]", den ich einen Absatz weiter oben zitiert habe, ist seitdem neu, und bezieht sich auf "Vorlagen" aus dem Internet.)



    Ich hab *nicht* geschrieben: "Hallo Forumnutzer, gleich kommen die Grünen Männchen zu Dir nach Hause und holen Dich ab." Ob eine Straftat verfolgt wird, ist immer noch eine andere Sache - das sollte klar sein.



    Hier noch ein paar Quellen zum Nachlesen, für die Ungläubigen:
    http://www.heise.de/newsticker…ilesharer--/meldung/71125
    http://www.heise.de/newsticker…llklausel--/meldung/71151
    http://www.heise.de/newsticker…-in-Kraft--/meldung/98336



    Ich habe *auch* nicht geschrieben, dass das, was der Forumnutzer getan hat, definitiv strafbar war. Ich weiß ja nicht, ob er es aus einer "offensichtlich rechtswidrigen" Quelle heruntergeladen hat - das würde ja im Einzelfall ein Jurist bewerten müssen, bevor da Strafverfolgung einsetzt. Genau deshalb habe ich auch "potentiell strafbar" geschrieben.



    Erscheint's immer noch unsinnig? Dann schieb's dem Gesetzgeber in die Schuhe, und nicht mir. Fänd ich ganz fair.



    phony_ac

    Zitat

    Original geschrieben von Maddin360
    Soweit ich weiss hat hier keiner was von einem Italienischen Onlinehändler geschrieben der die I Phones zu einem humanen Preis verkauft und auch nach Deutschland verschickt...


    Dann kennt wohl auch niemand spontan einen. Recherchier das Thema doch einfach mal, und wenn Du ein Ergebnis hast, teile es hier mit. Das Forum lebt vom Mitmachen. Dankeschön. :-)



    phony_ac