Hallo Intruder,
diffiziele Sache. Summa sumarum würde ich das Handy auch abschreiben.
Laut Ebay-Richtlien gilt folgendes:
Beispiele für ein zulässiges vorzeitiges Beenden sind:
Sie haben sich zum Zeitpunkt der Einstellung des Artikels bezüglich seiner maßgeblichen Beschaffenheit geirrt.
Ein Verkauf des Artikels ist nicht mehr möglich, weil er inzwischen zerstört worden ist.
Es ist nicht rechtens, ein Angebot dann zu streichen, wenn:
Sie Ihre Meinung über den Verkauf des Artikels ändern.
Sie befürchten, den zu erwartenden Erlös nicht erzielen zu können.
Da erkennbar sein wird, daß Sie ein Angebot vorzeitig beendet haben, werden Sie u.U. von Bietern nach dem Grund der Beendigung gefragt werden.
Nun gilt o.g. nur für das VORZEITIGE beenden einer Auktion, doch wenn das Handy NACH Ende der Auktion zerstört wurde bevor Du gezahlt hast, ist Dir noch kein Schaden entstanden - es wäre der rechtliche Fall der nachträglichen Unmöglichkeit gegeben.
Ob es Dir den Aufwand wert ist zu überprüfen, ob das Handy denn nun wirklich zerstört wurde, bleibt Dir überlassen!
Viele Grüße
aeon