...
martin
Das wäre sicher von einem Gericht zu klären, weder ich noch du, geschweige denn die TT Community sind in der Lage das zu klären.
Auch dein/mein/irgendein Anwalt kann das nicht sagen.
NUR ein Richter/Instanz kann- und vor allen Dingen DARF das festlegen.
Ich finde das was hier läuft schon ein bissel komisch. Diese Vertragsangebote gibt es ja nun nicht erst seit gestern. Ich denke mal, seit ca. 3 Jahren behalten sich die Provider das Recht gegenüber dem Händler vor, die Provi zurück zu belasten.
Nun, natürlich wird der Händler einen Teufel tun, dieses aus eigener Tasche zu bezahlen. Also wird das Risiko auf den Kunden übertragen, logsich. So wie das halt jeder machen würde.
Das es tatsächlich zu einer Rückbelastung kommt, wird nur eintreten wenn der Kunde sich den Vertrag mit dem Handy kommen lässt, Die Karte in die Schublade legt und nix damit macht. (Wurde ja hier schon 500² mal erwähnt).
Also, alle - ich nenne es bewusst - SCHMAROZER - mit alles umsonst Mentalität, die den Vertrag nicht brauchen, sondern NUR das Handy haben wollen, werden wohl diese Rückbelastung bekommen.
Es sei denn, man ist SCHMAROZER mit Hirn in rundes ding auf dem Hals, und benutzt die frei Telefonie/ Frei SMS, so das der Provider halt sieht das es keine Schubladenkarte ist.
So wie es bei 1,5 Millionen anderen Angeboten seit Jahren ist, und nur noch keiner dieses gelesen hat.
Alle diejenigen die das VERTRAGSANGEBOT gut finden (zb. Merlin) die werden sich darüber nie Gedanken machen müssen, nur diejenigen die halt ein Handy Abstauben wollen.
Ergo: Ihr wisst alle worum es geht, und keiner wird euch einen schriftlichen Bescheid über das ausreichende Nutzen der Mobilfunkkarten geben.
Nehmt das Angebot an, wenn ihr damit auch telefonieren wollt, ansonsten lasst es halt sein, oder werdet Schmarozer mit Hirn.
so long