Beiträge von AudiV8

    Hi,


    Meines Wissens nach, zählt bei MC immer das Datum als Aktivierungsdatum, ab welchesm die die Altrufnummer freigegeben ist. In dem Falle der Vertragsablauf des Altvertrages.


    Bei orig. O2 kann man über eine vorläufige Rufnummer dieses Aktivierungsdatum einhalten, da die Aktivierung im Juni erfolgt, die zu Portierende Rufnummer dann erst später, nach Freigabe auf den laufenden Vertrag geschalten wird.


    ...ciu...

    Hi,



    Die Samsung E350 sind zu 90% mit offenem Siegel unterwegs.


    Wenn nicht, wird das i.d.R. vom Händler geprüft - bevor es an den Kunden gesandt wird - um eventuell vom Lieferumfang abweichende Inhalte festzustellen - dazu muss das Siegel geöfnet werden.


    Stell dir vor es fehlt etwas, das gezeter möcht ich dann erst hören, wenn schon bei einem geschnittenen Siegel so ein "Aufriss" gemacht wird.




    Deswegen das Handy zurück zu senden, halte ich - gelinde gesagt - für lächerlich.


    ..ciu..

    Zitat

    Original geschrieben von SAZAN
    habe den lieben man 3 mails abgeschickt und er antwortet nicht


    Hi,


    Ich würde mindestens im viertelstunden Takt noch je 4 eMail`s schicken, nur dann antwortet ein Verkäufer, das ist ne alte Regel im Online- Handel :D:D:D


    Wer Ironie findet darf Sie gern behalten.


    -- Vielleicht gibst du den Leuten einfach etwas Zeit die Mails abzuarbeiten? Welch Wunder - du bist nicht der einzige der Kunde da... ;);) :p :p



    ...ciu...

    Hi,


    Das ist doch relativ einfach, der Vermieter darf die Kaution bis 6 Monate behalten, erst nach 6 Monaten, darfst du als (ex)Mieter die Kaution auf gerichtlichem Wege, vorrausgesetzt er zahlt diese nicht freiwillig zurück, einfordern. Abzüglich dem in etwa zu erwartenden Nebenkosten Nachzahlungsanteil, sofern einer zu erwarten ist (zb. wie in den Vorjahren).


    Idr werden 3 Kaltmieten Kaution vom Mieter gezahlt, das heist er würde dann rund 2+ Monate keine Miete (warm) zahlen - um die Verrechnung mit der Kaution "glatt zu ziehen".
    Im Umkehrschluss heist das, addiert man 6 Monate Karenz zur Rückzahlung der Kaution hinzu, käme man auf ca. 8 Monate Mietrückstand - Prost Mahlzeit!


    Hier ein Urteil des OLG Frankfurt aus 2004:


    Zitat

    Der Mieter war mit seinen Mietzahlungen im Rückstand. In dem Zusammenhang wies er darauf hin, der Vermieter schulde ihm die Rückzahlung der Kaution. Von diesem Rückzahlungsanspruch könne der Vermieter die rückständige Miete abziehen. Das OLG sah für dieses - juristisch als Aufrechnung bezeichnete - Verfahren jedoch keine rechtliche Grundlage. Eine Aufrechnung sei nur mit bereits fälligen Ansprüchen möglich. In diesem Fall stehe aber noch gar nicht fest, ob der Mieter je einen Anspruch auf Rückzahlung seiner Kaution habe. Das könne erst nach Abwicklung des Mietverhältnisses beurteilt werden.


    Zur Abwicklung und Überprüfung hat der Vermieter halt 6 Monate Zeit.


    Egal wie, das hilft dem Themenersteller nicht weiter.


    Interessant zu dem Thema finde ich diese Aussage:


    Zitat

    Das Übergabeprotokoll stellt eine Art Quittung dar, durch die der Mieter bestätigt, das Mietobjekt in mängelfreiem Zustand erhalten zu haben.


    Zitat

    Weist das Mietobjekt dann bei der Rückgabe Schäden auf, die im Übergabeprotokoll nicht vermerkt sind, muss der Mieter beweisen, dass sie von Anfang an vorhanden waren. Kann er dies nicht, dann haftet er für deren Beseitigung.


    Ob dies allerdings auch für ein Internatszimmer gilt, keine Ahnung.


    ...ciu

    Zitat

    Original geschrieben von D-Love
    ...und bedeutend weniger Steuern und sonstige Abgaben zahlen :rolleyes:


    Die feine Ironie in meinem Schrieb, scheint dir entgangen zu sein... Es bezog sich auf das Räumen im Stadtpark.


    Zum anderen, ist es wohl eher Deutsch-Typisch zu meckern und zu jammern (die zahlen aber viiieel weniger...) anstatt es anzupacken... Aber egal, jammern und nach anderen zu brüllen ist ja auch bequemer, als selbst mal den Pinsel in die Hand zu nehmen. Das ist aber eine andere Diskussion...


    Zitat


    Was das Räumen betrifft, in einer größeren Stadt muss der Winterdienst natürlich 24h einsatzbereit sein. Auf dem Dorf sicher nicht.


    Sicher, im Stadtpark... :cool: genau... - die Erde ist eine Scheibe...


    :rolleyes:



    ...ciu...

    Zitat

    Original geschrieben von raix
    Und der, wie ich jetzt schon zum 3. mal erwähne, am Folgetag um 12:00 Mittags immer noch nicht geräumt war.


    Hi,


    Dann nimm doch einfach eine Schaufel, einen Eimer mit Sand und zwei deiner Studentenkollegen mit - und beräume den Weg - so das die Omma Gefahrlos Tauben füttern kann.


    In der Zeit wo du hier tippelst, darüber lamentierst und dich wund schreibst, wäre dieser Akt der Menschlichkeit längst geschehen.


    Zum einen hätte es mehrere Vorteile:


    - Du hast nix mehr zum drüber Aufregen
    - Omma kann sicher laufen
    - du fällst nachts nicht mehr hin
    - eine Gute Tat wäre vollbracht
    - die Tauben im Stadtpark wären satt


    Zum anderen würde es zeigen, das es in Deu Leute gibt, die Statt sich aufzuregen, etwas dagegen tun, würde dieses Beispiel Schule machen, und sich auf andere Übertragen - wäre vieles einfacher und besser, freundlicher und sozialer.


    Ausserdem könntest du dir auf die Fahne schreiben, das du diese "Bewegung" gestartet hättest - das wär doch was?


    Es gibt Länder in denen die Einwohner solche Sachen selber in die Hand nehmen, wo Schulen und Kindergärten in Elterninitiativen etc. in Ordnung gebracht werden.
    Der Unterschied zu den Deutschen ist allerdings, das die nicht Quatschen sondern was machen...



    ...ciu...