Beiträge von H&S

    lighthunter,


    wenn sich Dein Boss innerhalb eines RV aufhält und aus diesem heraus wechselt, könnte er so bereits vorhanden, die vergünstigten Gesprächsgebühren innerhalb des RV und auch ggf. zu integrierten Telefonanlagen verlieren.


    Komplett "wegzuwechseln" würde ich nicht unbedingt vorschlagen, vielmehr würde ich versuchen, bestehende Karten in ähnliche TMD-RV zu migirieren. Denn den BusinessProfi gibt es auch schon um 12,73 EUR mtl.


    Gruesse vom KURTi

    nabend,


    also bei mir funzt i-mode mit simyo bisher nicht.


    Ich habe zum Test mein altes "n21i" aus dem Archiv geholt.


    Im Display wird weiterhin "E-Plus" angezeigt, ein Verbindungsversuch in/über das i-mode-Portal wird mit "Verbindungsfehler" abgebrochen. Ebenso wird (wie vermutete) der gleiche Fehler bei automatischen Mailabruf ausgegeben.


    Auch ein Verbindungsversuch "direkt" ins "wap" scheiterte. (mit dem n21i)


    o.t. : Merkwürdiger Weise kann ich mit simyo einen GlobalStar-Teilnehmer (Gateway von ElsaCom) erreichen, was bisher über eps mit Lfz.-Vertrag oftmals nicht mgl. war.


    Gruesse vom KURTi



    EDIT: Für den erfolglosen Versuch mich ins i-mode einzuwählen wurde jedoch (verständlicher Weise) traffic berechnet.

    Guten Morgen zusammen,


    meine Karten (am Montag gg. 12h bestellt) sind nun heute Morgen auch angekommen. Um 8h erreichte mich der Postzusteller und gab die Briefe persönlich ab. Er erhält stets nen Kaffee bei mir im Büro und so fragte ich, ob er ein "gesteigertes" Auslieferungsvorkommen bezgl. der simyo habe. Dies verneinte er, freute sich aber über die "normalen" Briefumschläge und dass sie nicht so schwer sind.


    Gruesse vom KURTi

    ...globalstar / elsacom...


    moin moin,


    ich verwende ebenfalls das Netz von G* und bin relativ zufrieden. Dort wo mein Garten liegt, habe ich mit herkömmlichen Netzbetreibern leider keinen Empfang.


    Daher habe ich eine direkte Karte von Elsacom bestellt, 10,- EUR GG. zzgl. Steuer. Dafür sind alle eingehenden Telefonate für mich gratis, da ich ja nicht mit TMD oder vfd2 roame.


    Der Anrufer zahlt eine Fernferbindung nach Italien, derzeit wird die Zugangsnummer zu Globalstar nicht als teurer Sat-Zugang berechnet. Irgendjemand von der Telekom sagte mir, der Anschluss sei als Verbindung zu "Vatikan Stadt" gültig :confused: keine Ahnung ob es stimmt...


    Die Vorwahl zum G*-Netz von ELsacom lautet +39 310 xxxxxxx



    Gruss vom KURTi

    moin moin,


    ich habe meine Premiere-Karte solo von meinem Kabelnetzbetreiber erhalten. Dort wurde einfach mein gewünschtes Programm drauf aktiviert und los ging es. Kostete 15,- EUR Aktivierung, wenn ich kündige muss die Karte zurück, sonst 75,- EUR "Strafe".


    Bin bei der Kabelcom Braunschweig... .


    Evtl. machen das die anderen Kabelgesellschaften ja auch so ?!


    Gruss
    KURTi

    Re: Infos zu roten Kennzeichen ??




    moin moin,


    aus eigener Erfahrung: Meine Versicherung erlaubt mir nur zwischen 5000 -7500 km im Jahr mit einem "historischen" Kennzeichen. Begründung: "...mit nem Oldtimer fährt man ja nicht mehr Kilometer, den müssen Sie ja schonen...". Für "längere" Ausfahrten gibt es aber stets die Erlaubnis, wenn ich es vorher anmelde.


    Bei roten Kennzeichen, egal ob "Händler-Kennz." oder "sehr altes Auto" ;-) fällt man natürlich mehr auf und wir schon mal öfter angehalten. Aber wie schon oben beschrieben, ob es nun eine Testfahrt, Werkstattfahrt oder sonstetwas ist, kann nur schwerlich bis gar nicht nachgeprüft werden... .


    Wenn man mit diesen Kennzeichen ordentlich fährt, hat "die Rennleitung" zumeist auch keine Lust sowas zu überprüfen. Macht nur viel Arbeit und bringt zu 99% nichts... .


    Dumm nur wenn die Rennleitung gerade Ausbildungstag hat und dem Praktikanten mal eine Arbeit aufhalsen möchte, die man sonst nur jemanden zumutet, der seine Eltern erschlagen hat ;-)


    Gruss KURTi

    Re: Allerlei...





    moin moin,


    es gibt noch so ein Hundemotiv, ein Boxer o.ä. ... .
    Der steht in "wacher Pose", wo sonst der Spieler reitet. Ist ca. 4cm gross. Darunter steht in Grossbuchstaben POLO.


    Die shirt ist laut Etikett in SriLanka produziert.


    Ich persönlich suche mir meine Kleidung nach Gefallen aus, nicht nach dem Label oder Preis oder Image... . Was mir gefällt, dass kaufe ich... . Wichtig ist für mich die Qualität und Belastbarkeit, die modische Neutralität.


    Gruss KURTi


    (irgendwie bekomme ich meine pics vom shirt nicht hochgelanden :confused: )
    thorty: wenn Du die Bilder benötigst, kann ich sie Dir mailen...

    Da habe ich dann was nicht verstanden... sorry!


    Meines Wissens nach gehört "ein Haftbefehl" zu den schutzwürdigen Belangen einer jeden Person, soll heissen, dass die strafverfolgenden Behörden nicht einfach so veröffentlichen dürfen, gegen wen ein Haftbefehl besteht oder nicht. Zwar sind die meisten Verhandlungen öffentlich und die die Urteile auch, schliesst jedoch die Weitergabe an andere "private Organisationen" aus.
    (ausgenommen die öffentliche Zustellung...)


    Erik Meijer: Wenn der Haftbefehl zur Erlangung einer EV erlassen wurde, geht dieser ja von einem Sachverhalt aus, der sich um diese "Finanzverhältnisse" dreht, und ist somit ja in einem gewissen Kontext stehend. Der betreffende Gläubiger also der SCHUFA mitteilt, dass sein Schuldner nun aufgefordert, wurde, eine EV abzugeben pp... .


    Weshalb nun Daten wie "Haftbefehl" als alleinstehendes Ereignis in der SCHUFA stehen, ist mir weiterhin schleierhaft. Denn wenn ich einen Erzwingungshaftbefehl, wie von Dir genannt, erhalte, (z.B. Nichtzahlens eines Tickets für Falschparken) dürfen diese Daten nicht an die SCHUFA übermittelt werden, da die Justizbehörden / oder zunächst das zust. Ordnungsamt nicht der SCHUFA angehört und ich zur Übermittlung NICHT "meine" Zustimmung gegeben habe!


    Steht ein möglicher Haftbefehl in Zusammenhang mit einem Finanzgeschäft bei dem ich die Zustimmung zur Datenübermittlung an die SCHUFA gegeben habe, ist das etwas ganz anderes.



    Gruss KURTi


    Edit: Wer ist denn außer den Beamten noch (gesetzlich) verpflichtet, Straftaten zu melden? und ggf. noch Angestellte im öffentlichen Dienst... .
    Vor Gericht darf ich als Zeuge zwar nicht Lügen, aber zu Anzeige von Ordnungswidirigkeiten und Straftaten bin ich nicht verpflichtet... .