hat PayPal nicht auch eine Frist, innerhalb derer der Kunde den Schaden melden muss?
AFAIK 180 Tage. Aber da sind wir ja weit entfernt von …
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hat PayPal nicht auch eine Frist, innerhalb derer der Kunde den Schaden melden muss?
AFAIK 180 Tage. Aber da sind wir ja weit entfernt von …
Nachtrag: wer das auch mal braucht - ich habe nach langem Suchen noch was bei einem anderen Rechtsforum (IT-RECHT-KANZLEI.de) zu Zeiträumen gefunden:
Der Verkäufer kann das Gut als verloren betrachten, wenn es weder innerhalb der Lieferfrist noch innerhalb eines weiteren Zeitraums abgeliefert wird, der der Lieferfrist entspricht, mindestens aber zwanzig Tage, bei einer grenzüberschreitenden Beförderung dreißig Tage beträgt, § 424 I HGB.
Werde den Händler nochmal anschreiben dass nach nun vier Wochen also jegliche Fristen auch gesetzlich längst überschritten sind. Mal sehen was zurück kommt, vermutlich nur wieder dieselbe Textbausteinantwort wie bisher. Bin gespannt was - nach Ablauf der Frist - Paypal dazu sagt.
Bis Level 2 - der Fahrer, ab Level 3 - der Hersteller.
Klar ist das an den Händler zurück gegangen
Verständlich bzgl. Betrug usw., wir reden aber von keinem ,Kleinen Händler‘ sondern einem Milliarden Konzern.
Sehe ich auch so. Aber ohne Fakten kann ich dem Händler eben erst Mal nichts. Habe zwar auch parallel einen Paypal Fall geöffnet aber auch die helfen erst nach zwei-drei Wochen (immerhin etwas schneller)
‚dem Käufer diese Person oder Anstalt nicht zuvor benannt hat.‘
Verstehe jetzt nicht wie das für meinen Fall anwendbar ist? Diese Informationen hat man ja idR vorher (Stehe wohl gerade auf dem Schlauch)
Zudem: Fristen stehen da ja auch nicht. Also selbst wenn klar ist dass ein Anspruch besteht bedeutet das ja dadurch nicht automatisch dass dieser ‚morgen‘ besteht. Wie bereits gesagt, beim Beispiel Widerruf gibt es klare Urteile über den akzeptablen Zeitrahmen. Für Verlust fehlt mir da bislang eine Rechtsrahmen.
vernünftige Händler senden dir ein Schreiben mit der Bitte zu unterschreiben dass du das genau definierte Paket nicht erhalten hast
Das hat er bereits. DHL ebenfalls.
müsste schon ein unverschämter Händler sein wenn er dir nicht kurzfristig eine Ersatzlieferung oder Erstattung zukommen lässt.
Das sehe ich auch so. Er beharrt wie erwartet auf den sechs Wochen!
Danke für den Link. Eine Rechtsgrundlage oder vergleichbares Urteil wird in dem Artikel aber leider auch nicht erwähnt. Ich kann dem Händler zwar mal den Link schicken hätte aber keine große Hoffnung dass ihn das ‚beeindruckt‘ und er ohne weitere Diskussion erstattet.
Moin zusammen,
kennt sich jemand beim Thema Online Shopping zur Rechtslage bei Rückerstattungen aufgrund Sendungsverlust aus? Ich habe im Online Shop eines großen Händler etwas bestellt, die Sendung ist nur bis zum Paketzentrum beim Händler gekommen und dann lt. Tracking nicht mehr weiter. Das ist nun immerhin schon drei Wochen her. Der Händler hat nun eine Nachforschung bei DHL eingeleitet und möchte diese komplett abwarten (sechs Wochen) bis er sich wieder meldet. Darf er das? Ich finde zu diesem Thema auf Anhieb leider nichts. Bei Widerruf (den ich nun vorsorglich parallel erklärt habe) gibt es Urteile dass das Geld spätestens in zwei Wochen zurück erstattet sein muss. Aber bei Verlust der Sendung?
Danke
Grüße
Moin zusammen,
kenne mich in der Android Welt nicht so gut aus daher evtl. blöde Frage:
Kann ein aktuelles Android Gerät einfach so die Daten von einem alten Gerät (über wlan oder Kabel) übernehmen?
Aus der iOS Welt kenne ich das zumindest bei aktuellen Geräten so dass man das eine neben das andere legt und bei der Einrichtung erkennt es das alte und bietet an alle Apps/Daten/Bilder zu übernehmen. Klappt das bei Android auch und auch dann wenn das alte Android wirklich deutlich älter ist oder muss man im schlechtesten Fall alles auf einen PC laden und dann auf das neue Gerät, alternativ via cloud?
Danke
Grüße