Hallo Avalanche!
Ich habe bezüglich selbigen Themas eine längere Leidensgeschichte durchgemacht, die mit einer Klage gegen das Befög-Amt geendet hat, die dann aber mein Anwalt und ich zurückgezogen haben, als sich abzeichnete, dass es wohl nix bringen und ewig lang dauern wird.
Die Sache sieht wie folgt aus:
Nach dem Gesetz kann man innerhalb der ersten vier Semester einen Fachrichtungswechsel durchführen. Je später dieser erfolgt, desto härter werden die Voraussetzungen, um Bafög weiterhin zu erlangen.
-Wechselt man im vierten Semester, dann muss es schon einen zwingenden Grund geben, etwa einen Konfessionwechsel bei einem Theologie-Studenten oder wenn ein Chemie-Student plötzlich allergisch gegen bestimmte Stoffe bekommt, und so sein Studium nicht weiterführen kann.
-Wechselt man im dritten Semester, kann man auch nicht mehr mit dem vom Gesetz ermöglichten Neigungswechsel argumentieren, man muss den weg über die "mangelnde Eignung" gehen, dass heisst, am besten so viele nicht bestandene Klausuren wie möglich vorweisen.
-Der Wechsel innerhalb der ersten beiden Semester müsste IMHO relativ problemlos sein.
Die ganze Sache hat jedoch zwei Haken:
1. Das wichtigste Kriterium beim Fachrichtungswechsel ist die Unverzüglichkeit, d.h. dass man direkt nach Erkennen des Wechselgrundes exmatrikuliert und wechselt.
Das war auch der Knackpunkt in meinem persönlichen Fall; Ich habe damals innerhalb des dritten Semesters gemerkt, dass ich wechseln will, habe mich aber nicht direkt exmatrikuliert, auch keine Klausuren mehr geschrieben, sondern habe mich einfach nicht mehr fürs vierte zurückgemeldet und wurde dann zum Ende des dritten Semesters exmatrikuliert.
Das Bafög-Amt meiner neuen Uni hat dann so argumentiert, dass die Tatsache, dass ich keine Klausuren mehr geschrieben habe, darauf hindeutet, dass ich schon vorher gewusst habe, dass das Studium nix für mich ist, und somit nicht unverzüglich gehandelt habe, also Anspruch erloschen (was, by the way, IMHO eine Sauerei ist, da ich von dieser Materie damals noch nichts wusste und bei meinem ersten Studium auch NIE Bafög bekommen oder beantragt hatte).
2. Der zweite Knackpunkt ist, dass du eine schriftliche Begründung des Fachrichtungswechsels, vorlegen musst.
Das ist für sehr viele DER Stolperstein, da hier wirklich auf jede Formulierung und jedes Wort geachtet wird, und man diese Begründung nur einmal abgeben kann. Vergeigt man hier was, dann ists vorbei. Ich hab diese Hürde damals nur geschafft, da ich meine Begründung zusammen mit einem des Bafög-Rechts kundigen Anwalts geschrieben habe. Auch hier gilt, je länger man wartet, umso strenger wirds.
Mein Tipp an dich:
Exmatrikulier dich sofort, alles andere könnte evtl. mal zum Stolperstein werden, auch wenn ein Wechsel während der ersten beiden Semester wohl kein Ding ist.
Schreibst du jetzt kaum noch, oder wenige Klausuren, kommen sie dir mit mangelnder Unverzüglichkeit, schreibst du aber welche mit guten Noten, könnte evtl irgendwann mal die mangelnde Eignung (wobei man wie gesagt während der ersten beiden IMHO Semester eh mit Neigungswechsel begründen kann) in Frage gestellt werden. Ich würde sofort nach diesem Semester exmatrikulieren, dann bist du auf der sicheren Seite, und musst dich nicht mit dem Bafög-Amt rumplagen, so wie ich es musste.