Beiträge von pallmall

    Re: @ pallmall:


    Zitat

    Original geschrieben von Blondinenfreund
    Deine Hirn ist offensichtlich schon zu sehr benebelt um Sachliche Argumente vorzubringen! :rolleyes: :flop:


    Es gibt keine sachlichen Argumente die rechtfertigen, auf 13-jährige zu ejakulieren.


    Und wenn einer meint, nur weil bspw. eine 11-jährige die Klamotten ihrer 18-jährigen Schwester trägt, dass dann "anything goes" zu Gelten habe, dann ist auch das im Falle einer Anzeige kein Argument.

    Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Ich melde Dich mal eben, damit solltest Du wohl eine Zwangspause bekommen. Sowas wie Dich brauchen wir hier nicht.


    Nee, schon klar, du brauchst ne unbeaufsichtigte Minderjährige :D


    Zitat

    Ihr dürft bei euren Vermutungen, ob eine Vergewaltigung stattgefunden hat oder nicht, nicht vergessen, dass der Tatbestand einer Vergewaltigung nach türkischen Recht nicht erst bei vaginalem Geschlechtsverkehr gegeben ist.


    Eben, genau das will ich unserem Kinderfreund ja vermitteln. Für den ist aber alles ausser Penetration im Rahmen der Fürsorgepflicht.

    Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    Du bist kein ernstzunehmender Diskussionspartner. Troll woanders weiter. :flop:


    Weil ich dir gesagt habe, daß es keinen Unterschied vor dem Gericht macht, ob man eine unbeaufsichtigte oder beaufsichtigte Minderjährige begrapscht und auf ihr ejakuliert? Tut mit leid Kinderfreund, aber die Welt ist so.

    Zitat

    Original geschrieben von igel-online
    Wenn die o.g. Punkte so stimmen, stelle ich mal folgende Theorie auf: Die beiden haben gefummelt, Marco ejakuliert, Charlotte bekommt Angst und Mama läuft anschließend Amok.


    Ja und? Das reicht doch völlig. Du kannst ja gerne mal auf einen Menschen ejakulieren (ob Frau/Mann und minderjährig oder nicht) und gucken, was ein Gericht dazu sagt?

    Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    So heilig ist die bzw. ihre Eltern sicher nicht, wer sonst nimmt mit 13 in der Nacht einen Jungen zum Schlafen mit aufs Zimmer bzw. wo waren da die ach so fürsorglichen Eltern? :rolleyes:


    Du hast echt einen an der Waffel. :flop:


    Jaja, das Weib ist eine ewig männer lockende Hure, hör doch auf. Was ist denn mit der Aufsichtspflicht des Marco? Von einem 17-jährigen kann man durchaus erwarten, daß er von 13-jährigen die Pfoten lässt. "Sieht aber älter aus" ist doch nur ein Argument für Vergewaltiger, aber das zieht vor Gericht eben nicht.


    Begrapscht du auch jede 13-jährige, sobald die Eltern mal nicht daneben stehen?


    Zitat

    @ pallmall: warst du im Zimmer bei den beiden als er sie angeblich zum XXX gedrängt hat? Ja? Achso, na dann.


    Das du gern dabei gewesen wärst, glaub ich gerne...

    Ich finds schon bezeichnend, daß der Bub ein heiliger sein soll, daß Mädel aber die Hauptschuldige an seiner Misere?


    Als Vergewaltigungsopfer würde ich auch den Teufel tun und meinem Peiniger hinterherreisen oder zuzuspielen, nur damit der Arme nicht so lange in U-Haft bleiben muss.


    Und wenn in der BRD ein 17-jähriger anfängt, 13-jährige zu befummeln, dann hat der durchaus kein geringeres Problem als dieser Marco dort.


    Ich schätze, er wird ein paar Jahre dort sitzen müssen, so einfach frei kommt der nicht und das ist auch richtig so.

    Ich kenn die Sendung nicht und war auch noch nie in Brasilien...aber den Fotos auf der Homepage nach zu urteilen haben die sich einen denkbar schlechten Standort für ne Strandbar ausgesucht.


    Ich mein, das Wetter ist doch ganz ok, aber der Strand ist gähnend leer. Da ist ja an einem normalen Ostseestrand mit horrender Kurtaxe mehr Leben, sobald die Temparaturen es zulassen. Wie soll sich das denn tragen können?


    Ich weiß auch nicht, warum Auswanderer immer meinen, im Ausland braucht es zu allererst neue Bars und Restaurants? So einfach ist die Welt doch nicht...

    Frag doch mal bei deinem Mieterschutzbund nach.


    Ich kann mir aber schon vorstellen, daß das so rechtens ist. Ein Kellerraum dient ja eigentlich der Aufbewahrung und nicht dem Betrieb elektronischer Geräte. In Punkto Feuergefahr ist das immer so eine Sache, auch versicherungstechnisch könnte ich mir vorstellen.