Re: Re: Abzug vom 5EUR-Guthaben??
ZitatOriginal geschrieben von wgot
Zitat:
... als wäre ich 5 Jahre alt?
Da muß ich passen, ich kann mir nicht vorstellen, daß man das einem fünfjährigen oder auch einer 12jährigen verständlich machen kann warum das so ist und wie man sich zukünftig optimal verhält.
Gruß, Wolfgang
Das war ja auch nur ironisch gemeint
Aber die Erklärung mit "zweckungebundenes Guthaben" leuchtet nur zum Teil ein.
Ich habe im Kontocheck nachgesehen, meine Tochter hat nur normale Festnetz- bzw. Handynummern angerufen, KEINE Klingeltöne oder sonstwas runtergeladen. Das hab ich ihr schlicht und einfach verboten, mit dem Hinweis, daß ich das im Kontocheck jederzeit nachprüfen kann - mit der Konsequenz, daß das Handy dann SOFORT von mir einbehalten wird.
(Ich weiß, das ist sehr streng, aber sie hält sich dran )
Die einzige Erklärung zu diesem Minusbetrag ist, daß sie einige SMS (ich glaube es waren mind. 12) selbst bezahlen mußte, weil sie über 10 verschickt hatte.
Bei den 5 EUR steht doch aber dabei, "Sie haben einen Monat Zeit, dieses für Standard-Inlandsgespräche zu verwenden"
Also muß ich wohl oder übel, wie du sagst, erstmal wieder etwas draufladen, damit sie nicht imer die 2,24 abgezogen bekommt. :flop: