Da mir in diesem Forum des öfteren gut und substantiiert geholfen wurde, wende ich mich heute mit folgendem Problem an euch:
Eine Mitarbeiterin (Nationalität Türkin, gültiges Visum hat sie) von mir möchte ihre Schwester zum Besuch nach Deutschland einladen. Anträge bei Konsulat und Ausländeramt hat sie gestellt.
Das Amt hat nun den Besuch, bzw. die Einreiseerlaubnis abgelehnt mit der Begründung, meine Mitarbeiterin verdient zu wenig (Teilzeitstelle, etwa 700,-- Euro netto), um für den Unterhalt der Schwester zu sorgen.
Nun hat ein anderer Mitarbeiter Hilfsbereitschaft signalisiert in Form einer Bürgschaft gegenüber dem Amt. Wenn ich das richtig verstanden habe, würde er damit einstehen für die Kosten ds Unterhalts der Schwester, falls meine Mitarbeiterin und die eingereiste Schwester selbst diesen nicht leisten könnten.
Ich habe nun diesem Mitarbeiter geraten, diese Bürgschaft nicht abzugeben, da die Gefahr für ihn zu groß ist. Wird die eingereiste Schwester in Deutschland schwer krank, kann das sehr teuer werden, falls diese nicht eine wie auch immer geartete Versicherung hat (gibts das: Versicherung in Deutschland abschließen, z. B. ADAC, für jemanden, der türkischer Staatsbürger ist, kein Visum hat, und in der Türkei lebt?!)
Meine Frage nun: Soll ich dem Mitarbeiter empfehlen, die Bürgschaft zu unterschreiben, oder soll ich bei o. g. Rat bleiben?!
Danke für eure Antworten!
C.