Beiträge von DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von ThaFUBU
    für was lernt mann eigentlich jura ?


    so ein urteil ist wie wenn ein Handwerker die Tür falschrum einbaut


    Das macht man, damit man nicht anhand der lückenhaften Boulevardberichterstattung versucht einen Sachverhalt zu beurteilen, über den man absolut nichts weiß.


    Man kann gerne an Urteilen zweifeln, allerdings finde ich es unpassend, mit einer sehr rudimentären Vorstellung von Recht an die Sache heranzugehen. Ich erzähle doch einem Arzt auch nicht,dass er die Operation doch besser anders angeht.


    Dass z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wurde, erscheint zunächst seltsam, nur wurde das Geschehen nicht geschildert. Man weiß nicht, was tatsächlich, ohne Ausschmückungen passiert und nachweisbar ist. Wie kann man sich da ein Urteil erlauben?


    Jugendstrafrecht hat nichts mit jugendlichem Leichtsinn zu tun, es kommt vielmehr auf die Reife, also den Entwicklungsstand an. Gerade im Bereich 18-21 muss sich hier die Jugendgerichtshilfe äußern.


    Es gibt auch keine immer gleiche klare Beurteilung die allein zutreffend ist. Als Staatsanwalt hat man etwa seinen Tarif vor Augen, der als gewisser Rahmen besteht und bei der jeweiligen StA üblich ist. In diesem Rahmen bewegt man sich bei der Beurteilung eines Falles bzw. man erhöht je nach Lage des Falles und stellt entsprechenden Antrag. Entspricht das Gericht nicht dem Antrag, geht man ins Rechtsmittel, welches nicht zwangsläufig die Revision sein wird. ;)


    Besonders selten ist die Rechtsmitteleinlegung auch nicht wirklich...



    Nur einige aufklärende Worte... :)

    Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Na da häng ich mich doch auch gerade mal dran... ;)


    Habe berufsbedingt einen LKW Führerschein machen müssen, diese Kosten würde ich jetzt gerne absetzen.
    Wie und wo (Höhe? Auch mit dieser 3 Jahres Regel) mach ich das?


    Thanx! :top:


    Als Werbungskosten in voller Höhe.


    Die drei Jahre beziehen sich auf etwas anderes. Das gilt für abnutzbare Wirtschaftsgüter. Für diese wird die Abschreibung zu gleichen Teilen auf die Nutzungszeit verteilt. Für PCs liegt die Nutzungszeit bei drei Jahren.

    Re: ********** UPDATE ***********


    Zitat

    Original geschrieben von Laubi
    [list=1][*]km-Angabe von Wohnung zur Arbeitstätte (Kpl. angeben und F'amt erstattet erst mal ab dem 20. km - und ggf. Rest nach Urteil Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe)?
    [/list=1]



    Unbedingt beim Bescheid darauf achten, ob es ein vorläufiger ist.


    Es soll wohl derzeit so sein, dass endgültige Bescheide rausgeschickt werden, also die Einlegung eines Einspruches erforderlich ist, wenn man von einem Urteil profitieren will.

    Die Schnäppchenschnapper vom MediaMarkt-Angebot können jetzt gleich noch die Kaffeereserven für wenig Geld auffüllen. Die anderen dürfen aber auch.


    Im Drogenmüller (Drogeriemarkt Müller) gibt es derzeit viele Sorten für 1,79€. Ich habe mal ganz unverbindlich zugelangt und einen Halbjahresvorrat gekauft... :D

    Zitat

    Original geschrieben von eisi


    Dann hab ich das wirklich "zu optimistisch" verstanden... ;)
    Das sollte ja eigentlich klar sein, daß dann nichts bezahlt werden muß, oder...? :rolleyes:


    Klar ist das ganz und gar nicht.


    Das Problem ist, dass man ohne Mangel ein altes Gerät hätte, aufgrund der Nacherfüllung aber ein neues Gerät bekommt. Dieser Vorteil steht dem Verbraucher letztlich nicht zu, da er nun besser gestellt wird, als bei Mangelfreiheit.


    Jetzt ist zumindest dieser Fall klar, auch wenn die ARD-Berichterstatter ganz offensichtlich Probleme mit den Begrifflichkeiten ( Garantie - Gewährleistung / Nutzungsersatz - Wertersatz ) haben und daher viel Phantasie notwendig ist,um sich den Inhalt des Urteils zu erschließen. :D

    Nein, damit hat das nichts zu tun.


    Die genaue Definition wäre die hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Beschuldigte Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist.
    Dieser Verdachtsgrad ist Voraussetzung für die Untersuchungshaft.





    Es ist natürlich schwierig. Man kann/ darf den Behörden nicht zuviel an die Hand geben, die Behörde muss aber natürlich noch effektiv arbeiten können.


    Ich kenne das Problem, wenn eine Straftat zwar ermittelt wurde bzw. man es im Gespür hat, dass da noch etwas ist, aber einfach nicht rankommt. Es ist dann die Frage, wie der Staat mit der Situation umgehen will und kann. Entweder man beeinträchtigt dann 999 Personen um eine zu erwischen, oder man lässt diese eine Person, die rechtsstaatlich einfach nicht greifbar ist, zugunsten der Rechte der anderen ziehen. Auch das ist manchmal notwendig und Ausfluss des Rechtsstaates.


    Keinesfalls ist die Onlinedurchsuchung das Wundermittel, als das sie uns verkauft werden soll. Ob eine solche Maßnahme durch den Erfolg gerechtfertigt wird, wage ich zu bezweifeln, zumal die vorhandenen Möglichkeiten bereits sehr gute Zugriffsmöglichkeiten schaffen.

    Zitat

    Original geschrieben von raix
    "dringender Tatverdacht" ist schon enger gefasst und schließt garantiert keine bagatellhaften Urheberechtsverletzungen ein.


    Dringender Tatverdacht ist zunächst einmal ein Verdachtsgrad, der bezüglich einer - irgendeiner - Straftat vorliegen muss. Eine Einschränkung kann allenfalls durch das Kriterium der "schweren Straftat" ( http://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html ) erreicht werden.


    Dass eine Verdachtsstufe, die zum Tätigwerden erforderlich ist, eine bestimmte Straftat nicht einschließt, ist so aber keinesfalls richtig. Dringender Tatverdacht ist bezüglich jeder Straftat möglich, etwa auch der dringende Tatverdacht bezüglich des Diebstahls eines Päckchens Kaugummi für 20 Cent ist möglich.



    Zunächst hat man eine deutliche Einschränkung der Rechte des Einzelnen zu befürchten. Es ist schwierig, derartige Diskussionen mit dem Argument "wer keinen Dreck am Stecken hat, hat nichts zu befürchten" oder "wo ist das Problem, deswegen werden die doch nicht aktiv" zu führen.


    Bei einer derartigen Entwicklung ist die Entwicklung an sich nicht selten das Problem. In den letzten Jahren hatten wir bereits massive Verschlechterungen in Bezug auf Datenschutz und diese Tendenz hält ständig an. Niemand weiß, was als nächstes aufgestockt wird. Bei den Einschränkungen handelt es sich um einen schleichenden Prozess, der Stück für Stück immer weiter geht. Immerhin hat man auch schon von einer Erfassung sämtlicher Postsendungen nach Absender und Empfänger gehört.


    Zunächst sollte man über den dringenden Tatverdacht sprechen.
    Vor nicht allzu langer Zeit gab es im Bereich Kinderpornographie einen vermeintlichen Schlag gegen die Nutzer. Hausdurchsuchungen usw., also das volle zu diesem Zeitpunkt möglich Programm. Aktuell könnte es auch zu Onlinedurchsuchungen kommen. Was will der Typ jetzt, das ist doch toll, werden sicher einige sagen. Stimmt natürlich. Eigentlich...
    Was nämlich, wenn ich jetzt sage, dass sich 99% der ermittelten Personen auf den entsprechenden Webseiten unter 20 Sekunden aufgehalten haben? Das entspricht ziemlich genau dem Zeitraum den man benötigt, um - nachdem man etwas vorschnell auf einen Link geklickt hat - einmal "ach du Sch..." zu sagen, und das Fenster wieder zu schließen. Der virtuelle Fingerabdruck wurde dabei aber gesetzt.


    Wenn das reicht, haben wir schwere Straftat und auch dringenden Tatverdacht. Und flugs surfen die Herrschaften vom Staat in den privaten Mails, Textdateien, Fotos usw. unseres fiktiven Dussels, der nur mal eben falsch geklickt hat.


    Der vermeintliche Fahndungserfolg, ein Schuß in den Ofen, oder unschuldig im Visier der Fahnder.


    Ebenfalls ein Problem der Onlinedurchsuchung ist die Erkennbarkeit für den Betroffenen. Immerhin galt bisher der Grundsatz der offenen Durchsuchung, den die "Onlinedurchsuchung" nicht erfüllt.


    Übrigens können Daten bereits im Wege der Beschlagnahme bzw. durch Überwachung der Kommunikation erlangt werden. Wir sprechen auch nicht von der Überwachung von E-Mails, Chats usw. denn auch diese können bereits durch die Telekommunikationsüberwachung überprüft werden. Wir sprechen von der weitergehenden Auswertung von Daten auf dem Rechner, also gerade von der Durchsicht von Fotos, Word-Dokumenten usw.
    Und wenn man nur mal eben unüberlegt auf einen Link geklickt hat und infolgedessen komplett durchleuchtet wird, könnte man vielleicht Bedenken haben.


    Noch ein Link zu einem Fachartikel zum Thema Onlinedurchsuchung:
    http://www.humboldt-forum-rech…tsch/19-2007/beitrag.html

    Auch das Zitat der BVG ändert daran nichts, dass die mediale Aufmerksamkeit außer Verhältnis zur Häufigkeit derartiger Taten steht.


    Was sich der Bevölkerung als eines der dringendsten Probleme der letzten Monate darstellt, ist nichts weiter, als die mediale Ausschlachtung von tragischen Einzelfällen. Es ist nun einmal so, dass derartige Vorfälle sich für die Schlagzeilen besonders gut eignen, und man bei der Presse geradezu auf derartige Vorfälle wartet. Dadurch sind sowohl Politik, als auch Verkehrsbetriebe genötigt, irgendetwas zu tun, um der Masse vorzugaukeln, dass etwas sinnvolles getan wird.


    Hier in München wird etwa seit einiger Zeit die Fahrkartenkontrolle uniformiert durchgeführt, um Präsenz zu zeigen. Unmittelbar nach den Übergriffen fuhren einzelne ältere Herren mit Warnweste und Funkgerät in den Zügen mit. Ich fühlte mich in dieser Zeit äußerst sicher... :rolleyes:




    Zur Beurteilung des Strafmaßes enthält der Artikel deutlich zu wenige Anhaltspunkte, als dass eine fundierte Beurteilung möglich wäre, ohne auf Mutmaßungen ausweichen zu müssen. Ganz abgesehen davon, dass häufig die Darstellung der Presse mangels Fachkompetenz von den tatsächlichen Gegebenheiten deutlich abweicht.
    Man kann nicht so einfach abschätzen, ob die Aburteilung nach Jugendstrafrecht geboten, die Aussetzung zur Bewährung angemessen ist. Rechtlich möglich ist beides, inwiefern es in diesem Fall eine zutreffende Einschätzung darstellt, kann man ohne Aktenkenntnis nicht abschätzen.


    Die PKS zur Beurteilung heranzuziehen, halte ich für verfehlt. Diese ist zu "flexibel", als dass man überhaupt auf richtige Daten vertrauen könnte. Strafverfolgungsstatistiken sprechen oft eine andere Sprache.


    Vom Sessel aus lässt sich das alles nur sehr schwer nachvollziehen. Ich würde deswegen nicht in die gerade sehr moderne Justizschelte einstimmen, sondern die Medienberichte kritisch als eine Meinung unter vielen zur Kenntnis nehmen.