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Original geschrieben von raix
"dringender Tatverdacht" ist schon enger gefasst und schließt garantiert keine bagatellhaften Urheberechtsverletzungen ein.
Dringender Tatverdacht ist zunächst einmal ein Verdachtsgrad, der bezüglich einer - irgendeiner - Straftat vorliegen muss. Eine Einschränkung kann allenfalls durch das Kriterium der "schweren Straftat" ( http://dejure.org/gesetze/StPO/100a.html ) erreicht werden.
Dass eine Verdachtsstufe, die zum Tätigwerden erforderlich ist, eine bestimmte Straftat nicht einschließt, ist so aber keinesfalls richtig. Dringender Tatverdacht ist bezüglich jeder Straftat möglich, etwa auch der dringende Tatverdacht bezüglich des Diebstahls eines Päckchens Kaugummi für 20 Cent ist möglich.
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Original geschrieben von brasax
Wo ist denn das Problem? Habt ihr Angst, dass Eure paar Songs, die vielleicht nicht auf ganz legalem Weg auf Eurem Rechner gewandert sind, entdeckt werden?
... Verbrecher setzen zunehmend Computer ein. Warum sollte es bei einem dringendem Tatverdacht nicht auch möglich sein, sich die Kiste mittels eines Trojaners anzusehen und damit evtl. andere Verbrechen zu vereiteln? Die Bedingungen für den Einsatz müssen klar definiert werden, damit es hier nicht zu einem Mißbrauch kommt und da sind die Experten gefragt.
Es heißt doch nicht gleich, dass jedem ein Trojaner untergejubelt wird..
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Zunächst hat man eine deutliche Einschränkung der Rechte des Einzelnen zu befürchten. Es ist schwierig, derartige Diskussionen mit dem Argument "wer keinen Dreck am Stecken hat, hat nichts zu befürchten" oder "wo ist das Problem, deswegen werden die doch nicht aktiv" zu führen.
Bei einer derartigen Entwicklung ist die Entwicklung an sich nicht selten das Problem. In den letzten Jahren hatten wir bereits massive Verschlechterungen in Bezug auf Datenschutz und diese Tendenz hält ständig an. Niemand weiß, was als nächstes aufgestockt wird. Bei den Einschränkungen handelt es sich um einen schleichenden Prozess, der Stück für Stück immer weiter geht. Immerhin hat man auch schon von einer Erfassung sämtlicher Postsendungen nach Absender und Empfänger gehört.
Zunächst sollte man über den dringenden Tatverdacht sprechen.
Vor nicht allzu langer Zeit gab es im Bereich Kinderpornographie einen vermeintlichen Schlag gegen die Nutzer. Hausdurchsuchungen usw., also das volle zu diesem Zeitpunkt möglich Programm. Aktuell könnte es auch zu Onlinedurchsuchungen kommen. Was will der Typ jetzt, das ist doch toll, werden sicher einige sagen. Stimmt natürlich. Eigentlich...
Was nämlich, wenn ich jetzt sage, dass sich 99% der ermittelten Personen auf den entsprechenden Webseiten unter 20 Sekunden aufgehalten haben? Das entspricht ziemlich genau dem Zeitraum den man benötigt, um - nachdem man etwas vorschnell auf einen Link geklickt hat - einmal "ach du Sch..." zu sagen, und das Fenster wieder zu schließen. Der virtuelle Fingerabdruck wurde dabei aber gesetzt.
Wenn das reicht, haben wir schwere Straftat und auch dringenden Tatverdacht. Und flugs surfen die Herrschaften vom Staat in den privaten Mails, Textdateien, Fotos usw. unseres fiktiven Dussels, der nur mal eben falsch geklickt hat.
Der vermeintliche Fahndungserfolg, ein Schuß in den Ofen, oder unschuldig im Visier der Fahnder.
Ebenfalls ein Problem der Onlinedurchsuchung ist die Erkennbarkeit für den Betroffenen. Immerhin galt bisher der Grundsatz der offenen Durchsuchung, den die "Onlinedurchsuchung" nicht erfüllt.
Übrigens können Daten bereits im Wege der Beschlagnahme bzw. durch Überwachung der Kommunikation erlangt werden. Wir sprechen auch nicht von der Überwachung von E-Mails, Chats usw. denn auch diese können bereits durch die Telekommunikationsüberwachung überprüft werden. Wir sprechen von der weitergehenden Auswertung von Daten auf dem Rechner, also gerade von der Durchsicht von Fotos, Word-Dokumenten usw.
Und wenn man nur mal eben unüberlegt auf einen Link geklickt hat und infolgedessen komplett durchleuchtet wird, könnte man vielleicht Bedenken haben.
Noch ein Link zu einem Fachartikel zum Thema Onlinedurchsuchung:
http://www.humboldt-forum-rech…tsch/19-2007/beitrag.html