Beiträge von DaFunk

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    Original geschrieben von HappyDay989
    Ich hoffe, ich habe Dich nicht allzu sehr geschockt. ;)


    Ehrliche Antwort? Doch, ein wenig schon... :D


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    Z. B. kann man hier Profi-Werkzeug zu halbwegs zivilen Preisen erwerben: http://www.uhrenwerkzeug.com


    Danke für den Tipp, werde ich mir mal anschauen.



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    Ohne eine solche Einweisung liegen Deine Chancen, nicht nur beim ersten Versuch, sondern auch bei allen weiteren Schrott zu produzieren, erheblich über der Wahrscheinlichkeit, daß alles gut geht. ;)


    Zum Glück beträgt der Marktwert des Patienten nur umgerechnet 8€, bei der Rolex würde ich vermutlich permanent in Ohnmacht fallen, wenn ich mit Werkzeug davor sitzen würde. ;)


    Nennen wir es "verzweifelten Versuch". :D


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    Also: nichts für Anfänger und nichts für Leute mit zittrigen Fingern. :D



    Jetzt hast Du mich erwischt. DAS dürfte ein Problem werden. Gerade wenn es darauf ankommt, machen die Finger, was sie wollen. Ich habe bisher einmal im Leben etwas gelötet... Die Lötstelle habe ich wohl auch einmal kurz erwischt, als ich die Platine verkokelt habe... :rolleyes:

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    Original geschrieben von HappyDay989
    Sorry, aber wenn Du nach eigenem Bekenntnis keine Ahnung hast, wie man überhaupt an die Zeiger und das Zifferblatt kommt, dann solltest Du nicht so lässig beurteilen, wie wenig Arbeit das für einen Profi ist. :rolleyes: Zumal Du ja weder das Wissen noch das Werkzeug hast, um diesen für einen Profi relativ einfachen, für einen Laien aber wahwitzig komplizierten Eingriff vornehmen zu können.


    Erst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort. :)


    Die von Dir aufgezählten Werkzeuge habe ich, wie Du schon richtig vermutet hast, natürlich allesamt nicht, werde ich aber wohl bei Gelegenheit anschaffen, weil ich diese Uhr sowieso ursprünglich gekauft hatte, um mir mal das Innenleben anzuschauen, ohne gleich einen größeren Wert zu vernichten. Dass die Uhr sich dann zu meiner Lieblingsuhr entwickelt hat, ist eher Zufallsprodukt.


    Mal sehen, ob ich sie hinbekomme. An mangelnder Anleitung kann es jedenfalls nicht liegen. :)



    Mir lag es übrigens fern, die Arbeit eines Uhrmachers bei diesem Vorgang in irgendweiner Form herabzuwürdigen. Was ich meinte war, dass das Anbringen eines Zeigers für den gelernten Profi sicher eine Standardtätigkeit ist, die er bestimmt schon unendlich oft gemacht hat, während das für mich ein kleines Abenteuer wird. Das hatte ich doch etwas mißverständlich formuliert.

    Ich bräuchte mal kurz Hilfe in einem akkuten Uhrennotfall.


    Meine derzeitige Lieblingsuhr, ein hochwertiger Chinaticker aus dem gleichen Traditionshaus, aus dem auch die Modelle mit Doppelnamen aus der Serie "Lug und Trug" kommen, hatte einen "kleinen" Unfall.


    Aus Unachtsamkeit habe ich sie quer durch mein Wohnzimmer gefeuert,was zur Folge hat, dass die Uhr im Moment über einen Zeiger weniger verfügt, als vor der Aktion. :rolleyes: Es ist zwar nur der Zeiger für die Wochentage, es sieht aber recht doof aus.


    Die Frage ist jetzt eigentlich, ob man selbst irgendwie problemlos an die Zeiger in einer Uhr kommt, ich müsste ihn nämlich nur schnell wieder auf den Zapfen stecken. :D Er flattert im Moment fröhlich in der Uhr herum...


    Ein Uhrmacher dürfte sich aufgrund der besonders hohen Qualität wohl kaum lohnen, bzw. den Kaufpreis der Uhr locker übersteigen, auch wenn der Aufwand für einen Profi bestimmt gegen Null geht. Deswegen hatte ich erst einmal die Idee, das selbst zu machen, aber keine Ahnung, wie ich es anpacken soll. Ideen anyone? :confused:

    Wenn solche Aussagen kommen, frage ich mich immer, ab wann dann "so einer" seine Rechte verlieren soll. Nach der ersten Verurteilung wäre ungünstig, denn dann könnte man ein falsches Urteil nicht mehr anfechten. Es ist schon gut, dass jeder seine Rechte hat.

    Wenn sich dein theoretisches "Ich" legal verhalten möchte, sollte es die Zuwendung bei der Steuer angeben.


    Oder wie der Kavalier, schweigen und genießen.


    Wobei ich natürlich grundsätzlich für das rechtmäßige Verhalten stimmen würde.

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    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Dann doch lieber 'ne Ferdinand Floetenschniedel ...


    Gruß aus Wedau


    :D


    Das sind dann natürlich die wahren Prachtstücke.
    Ein edel klingender Name, der seine volle Wirkung erst dann zeigt, wenn man seiner eben kennengelernten Begleiterin unbedingt etwas mit dem Namen Flötenschniedel zeigen will.


    Nicht zu vergessen die ausgefeilte Technik, die neuesten Modelle sind nicht etwa aus dem Metall der mongolischen, sondern sogar der monogolischen Eisenbahn gefertigt.
    Außerdem wurde der Sekundenzeiger in seiner Funktionalität erweitert. Der bisher nur stehende Sekundenzeiger wurde durch einen drehenden ersetzt.


    Bestes Kaufargument ist aber noch immer die Wasserfestigkeit des neuesten Modells, was nach den Erläuterungen der Nachfahren des großen Flötenschniedels zur Folge hat, dass die Uhr nicht eingeht. Auch nach Kontakt mit Wasser bleibt sie also in voller Größe erhalten.


    Bei einem empf. VK von 7.500 € ist der Einkaufspreis von nur 20 € ein echtes Schnäppchen, wenn man bedenkt, dass man das Meisterstück der Uhrmacherkunst damit sogar für 5€ weniger erhält, als einen Katalog des Meisters.



    Und jetzt wieder zum Ernst des Lebens zurück.




    @ Joghurt2:


    Fossil soll wohl nicht die Krönung der Qualitätsarbeit sein, allerdings habe ich meine Fossil Blue schon 12 Jahre und die tickt noch immer richtig, auch wenn sie mittlerweile nur noch im Schatten meiner Automatikuhren lebt.


    Ich würde jederzeit wieder eine kaufen.

    Mag jetzt vielleicht an der Art der Erzählung liegen, aber mir fehlt da ein Stück zwischen "Spiegel haben sich bei 80 km/h berührt" und "Ehemann stand vor der Tür".


    Hat man nach dem Unfall am Unfallort keine Meinungen ausgetauscht, gerne auch etwas lauter. ;)



    Der Ehemann war jedenfalls zu 100% unschuldig am Unfall, es sei denn, man würde annehmen, dass sein Mitverschulden darin zu sehen ist, dass er seiner Frau das Auto überlassen hat. :D



    Ansonsten sieht es mir nach einem klassischen Fall von 50/50 aus, woher man hier 100/0 schließen sollte, ist mir nicht ganz klar. Beweise scheint es ja für keine der beiden Seiten zu geben.



    Versicherung ist in Ordnung, das handhabe ich selbst nicht anders. Warum sollte man sich selbst quälen, wenn man eine Versicherung inkl. Rechtsabteilung zur Seite hat. Für die Gegenseite ist die Versicherung i.d.R. auch deutlich eindrucksvoller, als ein selbst gepinselter Brief.


    Ich kenne es eigentlich nur so, dass Versicherungen auch bei geringen Summen prüfen, ob bzw. inwieweit ein Anspruch gerechtfertigt ist.

    Um es kurz zu machen:


    Es kommt auf die jeweilige Situation an.


    Die Unterschrift hat in manchen Fällen die Funktion, den Urheber eines Dokuments zu bestimmen. Dann ist es wenig hilfreich, wenn ein gewisser Darth Vader unterschreibt. Zwar ist die Unterschrift vorhanden, das Dokument kann aber seinen Zweck nicht erfüllen.


    Nehmen wir ein Testament. Hier kommt es entscheidend auf die Urheberschaft an. Daher muss die Unterschrift den Ersteller erkennen lassen. Das bedeutet aber nicht, dass der Name die Unterschrift bilden muss. Es kann auch mit "Euer Vater" oder dem Spitznamen des Erblassers "Mickey Mouse" unterschrieben werden, wenn nur geklärt werden kann, wer es ist.



    Bei einem Vertrag kommt es etwa auf den Namen gar nicht an. Begibt sich ein Mann in ein Hotel und unterschreibt zur Sicherheit mit einem anderen Namen im Gästebuch, weil die Begleiterin ungleich der Ehefrau ist, ist das zulässig, sofern man nicht beabsichtigt, das Hotel um den Zimmerpreis zu betrügen.



    Bei der KK-Unterschrift dürfte das Problem sein, dass die Bank nicht zwangsläufig eine von Mickey Mouse unterschriebene Einzugsermächtigung ausführt, sofern eine Vergleichsunterschrift vorliegt und diese geprüft wird.
    Der Karteninhaber kann natürlich auch gerne unterschreiben, wie er möchte, wenn er nur sicherstellt, dass die Zahlung erfolgt. Der Händler kann aber genauso aufgrund der Unterschiede zwischen Prägenamen und Unterschrift die Zahlung verweigern.


    Zur eigenen Sicherheit wäre es also besser, die Namen ähnlich zu wählen... ;)




    Ansonsten könnte eine KK auf einen Phantasienamen bestellt ein Problem darstellen, wenn die Bezahlung nicht klappt. Spätestens dann hat man schnell ein Problem mit dem Tatbestand des Betruges.
    Urkundenfälschung dürfte sowohl bezüglich KK, als auch bezüglich des Kassenzettels schwierig werden, da es schon an einer Urkunde fehlt, jedenfalls aber das Herstellen oder Verwenden einer falschen Urkunde nicht gegeben ist.


    Und ja, RA Höcker hat von dem, was er beschreibt Ahnung, auch wenn er tatsächlich in einem ganz anderen Bereich tätig ist.

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    Original geschrieben von ddivana
    Also dieser Freispruch ist echt der Hammer.


    Welcher Freispruch denn nun wieder? :confused:


    Vorhin war es noch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Das bedeutet, wenn der Täter gegen irgendeine Auflage verstößt, kann die Strafe verhängt werden.



    BTW: Ich verstehe wirklich nicht, warum man immer von Abschiebung spricht. Bei diesen Straftätern handelt es sich meist um Personen, die bereits in zweiter oder dritter Generation in Deutschland sind. Oft beherrschen sie nicht einmal mehr die Sprache der Heimat.


    Letztendlich wurden sie hier im Land zu dem gemacht, was sie sind, sie wurden von unserem System "verkorkst". Warum sollte dann aber bitte unser System nicht auch eingreifen, wenn es Probleme gibt?
    Dann einfach ein selbst produziertes Problem durch Abschiebung zu lösen, halte ich für zu kurz gesprungen.


    Genauso übrigens den Schuss vor den Bug, der im Regelfall eher zur noch rechtsfeindlicheren Einstellung führt und einen negativen Lerneffekt mit sich bringt.