Beiträge von DaFunk

    Zitat

    Original geschrieben von Martin Reicher
    im TV habe ich sogar schon gesehen, dass diese Taschen-Fernseher der Hit zur Zeit sind, damit alle dieses dämliche Fußball während der Arbeitszeit sehen können...


    Verstehe ich schon zweimal nicht. Erstens kann man auf den Briefmarkenschirmen die Spieler nicht vom Ball unterscheiden (TOOOOOOORRRRR...., ach ne war ja nur der Torwart, Tschuldigung) und zweitens kann ich auch nicht meine Lieblinsserien anschauen, wenn ich an der Uni bin. Warum sollte man also für Fußballfans was anders machen?


    Wenn Fußball kommt fällt alles andere aus, Fußball darf man in der Arbeit anschauen...
    Fehlt noch, dass ein Grundrecht auf Fußball in die Verfassung kommt:flop:



    Selber Sport treiben ist in Ordnung, aber nur zuschauen, wenn andere Schwitzen, muß nicht sein. Ich muß mich da DagBO anschließen: Bälle für alle, dan gibt´s weniger Streß auf dem Platz.


    Wenn ich also nicht bei laufendem Fernseher an den Sessel gekettet werde und mein Blick irgendwie auf den Fernsehschirm fixiert wird, schaue ich die WM (Boxen war´s, oder ;) ) sicher nicht an.


    Gruß
    DaFunk

    Im letzten Jahr hat mir meine Katze eine Zecke "mitgebracht".
    Geimpft bin ich nicht und weil ich ein bißchen dämlich bin mit der Pinzette, bin ich ins Krankenhaus und habe mir das Teil wegmachen lassen und mich erkundigt, ob jetzt irgendwas fällig wird. Die haben aber gesagt, dass es wohl gesünder ist, es einfach zu lassen. Zecke raus, Fall erledigt.
    Die typischen Borelliose-Flecken um den Biss sind nicht aufgetreten, deswegen habe ich, auch auf Anraten der Ärzte, nichts weiter gemacht.


    Gruß
    DaFunk

    Grundsätzlich ist die private Nutzung von Internet und Mail nicht zulässig. Allerdings darf ein Chef private Mails von Angestellten nicht lesen. Problematisch ist dies jedoch, wenn man private Mails an die Geschäftsadresse schickt. Dann kann es eben passieren, dass es zu Verwechslungen kommt und der "Mailsünder" überführt wird.
    Ich gehe mal davon aus, dass er der Chef die Adresse seiner Sekretärin gecheckt hat. Es ist hier wohl sowieso davon auszugehen, dass er die für ihn erhebliche interne Post lesen wollte und er zufällig auf die Mail mit privatem Inhalt stieß. Ein Problem sehe ich hier nicht.


    Auch die Abmahnung für diesen Verstoß sehe ich als gerechtfertigt.
    Allerdings möchte ich einen kleinen aber nicht minder wichtigen Tip loswerden.


    LASS DICH NUR NICHT MEHR MIT PRIVATEN MAILS ERWISCHEN, SONST KÖNNTE ES AUF DER GRUNDLAGE DER ABMAHNUNG ZU EINER KÜNDIGUNG KOMMEN.


    Die Abmahnung allein tut nicht so weh, eine mögliche Kündigung bei wiederholtem Vertoß aber schon.


    Gruß
    DaFunk

    Neee, geht nicht. Stell dir mal vor, es gibt ein Haus zu vererben, das aber hoffnungslos überschuldet ist. Alle erben schlagen das Erbe aus, auch der Staat. Damit hat der letzte mögliche Erbe ausgeschlagen und das Haus ist fortan eigentumsloses Gebiet....


    Wäre doch komisch.



    Der Staat tritt immer als Erbe ein, wenn es sonst keinen gibt, oder die Erben ausschlagen.
    Allerdings haftet der Staat für die Schulden lediglich in Höhe des Nachlasses.
    Auf Deutsch heißt das, dass der Staat die Verteilung des Nachlasses auf die Gläubiger übernimmt und die Sache für ihn erledigt ist. Das liegt wohl vor allem daran, dass dem Staat die "Flucht in die Ausschlagung" verwehrt bleibt.


    Gruß
    DaFunk

    Zum Thema Prozesskostenhilfe solltest du mal folgende Seiten anschauen:
    http://www.anwalt-hls.de/prozess.htm
    http://www.stmas.bayern.de/fibel/sf_p070.htm
    http://www.rechtspraxis.de/prozek.htm
    http://www.wdr.de/tv/service/geld/inhalte/990204_6.html



    Dabei gehe ich davon aus, dass es sicherlich schwierig sein wird, die Aussagen von den beiden Zeugen zu widerlegen. Möglicherweise ist aber die Aussage des Polizisten hilfreich. Das läßt sich so schwer sagen.


    Was ich aber sagen kann, ist dass die Gutachterkosten die sonstigen Prozeßkosten bei weitem übersteigen. Man kann davon ausgehen, dass, je nach Aufwand, einige tausend Mark fällig werden.
    Die Kosten dafür trägt grundsätzlich die unterliegende Partei, wobei du natürlich die Sonderregelungen zur ProzKostH beachten solltest. (siehe Links)
    Vielleicht ist in deinem Fall die außergerichtliche Problemlösung erstrebenswerter.
    Mache doch einfach mal die Schadensmeldung und warte ab, was die dazu sagen, vielleicht löst sich alles von selbst.


    Gruß
    DaFunk

    Ein Urteil des VG Gießen (8 E 1777/98) besagt, dass ein Kind für den verstorbenen Elternteil selbst dann die Beerdigungskosten tragen muß, wenn Unterhaltspflichten verletzt wurden. Begründet wird dies damit, dass die Totenfürsorge Sache der nächsten Angehörigen ist. Selbst bei einer Verletzung derartiger Pflichten gilt das.
    Lediglich, wenn der Verstorbene ein Verbrechen an dem Angehörigen begangen hat, kann von diesem Grundsatz abgewichen werden.


    Ebenso urteilte das VG Karlsruhe für den Fall von zerrütteten Familienverhältnissen. In diesem Fall war das Kind im Alter von zwei Jahren in ein Heim gegeben worden.


    Auch eine mögliche Ausschlagung der Erbschaft, sofern vorhanden hilft hier nicht weiter, da die Kostentragungspflicht nicht auf der bürgerlich-rechtlichen Erbenstellung beruht, sondern auf öffentlich-rechtlichen Vorschriften.



    So bitter es klingt, aber leider muß er bezahlen, obwohl er seinen Vater nicht kannte.
    Selbst Sozialhilfeempfänger müssen bezahlen.
    Ich sehe keine Möglichkeit dies zu umgehen



    Gruß
    DaFunk